Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus, Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2021
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. November 2021
1236. Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus (Einlage und Zuwendungen im Behandlungs- und Nachsorgebereich 2021)
Erwägungen
A. Die Mittel aus dem Alkoholzehntel des Bundes sind bestimmt für die Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen (Art. 45 Abs. 2 Alkoholgesetz [SR 680]). Der Kanton Zürich weist seinen Kantonsanteil jeweils dem Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus zu (nachfolgend: Alkoholfonds; Bestandteil der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht). Der 2021 durch den Bund ausbezahlte Kantonsanteil (Alkoholzehntel 2020) beträgt Fr. 4 796 108. Fondsguthaben von Fonds im Fremdkapital werden seit 2017 zum Kontokorrentzinssatz von 0% verzinst. Für 2021 bleibt der Ertrag somit bei Fr. 4 796 108.
B. Gemäss RRB Nr. 2587/1998 beantragt die Sicherheitsdirektion dem Regierungsrat den Mitteleinsatz für den Behandlungs- und Nachsorge- bereich (Anteil 55%) und stellt die gemeinsame Berichterstattung an den Bund sicher, während die Gesundheitsdirektion den Mitteleinsatz für die Bereiche Prävention sowie Forschung, Aus- und Weiterbildung (An- teil 45%) beantragt.
C. Aufgrund des Ertrags von Fr. 4 796 108 stehen in Ergänzung zu den Jahresausgaben von Fr. 3 915 103 (Sicherheitsdirektion: Fr. 2 130 103; Ge- sundheitsdirektion Fr. 1 785 000) zusätzliche Mittel von Fr. 881 005 zur Ver- fügung. Davon entfallen gemäss üblichem Verteiler Fr. 484 553 auf die Sicherheitsdirektion (55%) und Fr. 396 452 auf die Gesundheitsdirektion (45%). Der Anteil der Sicherheitsdirektion am Alkoholzehntel beträgt somit gesamthaft Fr. 2 614 656. Diese Mittel werden wie folgt eingesetzt: 1. Die zürcherischen Alkoholberatungsstellen erhalten insgesamt Fr. 2 033 393 (Fr. 829 486 zulasten des Kontos 3632 0 00000, Beiträge an Gemeinden; Fr. 1 203 907 zulasten des Kontos 3636 0 00000, Beiträge an private Organisationen). 2. Der Forel Klinik wird wie bisher ein Betriebskostenanteil von Fr. 410 000 zulasten des Kontos 3636 0 00000, Beiträge an private Organi- sationen, ausbezahlt (vgl. RRB Nr. 3075/1992). 3. Für die Weiterführung der Leistungs- und Qualitätserfassung bei Sucht- und Alkoholberatungsstellen im Kanton Zürich werden dem Schwei- zer Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung zulasten des Kontos 3130 0 00000, Dienstleistungen Dritter, Fr. 16 263 ausgerichtet.
4. Der Fachstellenkonferenz im Kanton Zürich für Alkohol- und an- dere Suchtprobleme werden Fr. 25 000 an die Betriebskosten des Jahres 2021 zulasten des Kontos 3636 0 00000, Beiträge an private Organisatio- nen, ausgerichtet. 5. Das niederschwellige Angebot von IOGT Schweiz / Schweizer Gut- templer in der Nachsorgearbeit wird mit Fr. 90 000 unterstützt. Der Be- trag geht zulasten des Kontos 3636 0 00000, Beiträge an private Organisa- tionen. 6. Der Alkohol- und Suchtberatung Bezirk Meilen werden für das Jubi- läums-Buchprojekt «Ein gutes Leben nach der Sucht» einmalig Fr. 15 000 ausgerichtet. Der Betrag geht zulasten des Kontos 3636 0 00000, Beiträge an private Organisationen. Hinzu kommen Fr. 25 000 für die Verwaltung des Alkoholfonds durch die Sicherheitsdirektion.
D. Gesetzliche Grundlagen für die Verwendung der Mittel durch die Sicherheitsdirektion für den Behandlungs- und Nachsorgebereich finden sich in §§ 11, 13 und 46 des Sozialhilfegesetzes (LS 851.1). Da bezüglich der Höhe und des Verwendungszweckes der Bundesgelder keine Hand- lungsfreiheit besteht, handelt es sich gestützt auf § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) um gebun- dene Ausgaben. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Behandlung und Nachsorge besteht lediglich bei der Zuweisung der Mittel durch den Regierungsrat ein gewisser Spielraum. Die Aufwendungen 2021 der Sicherheitsdirektion von Fr. 2 614 656 sind im Budget 2021 eingestellt und werden der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, belastet.
E. Die Gesundheitsdirektion beantragt 2021 die Verwendung von Mit- teln aus dem Alkoholfonds von gesamthaft Fr. 2 439 457. Darin inbegrif- fen sind die zusätzlichen Mittel von Fr. 258 005 aus dem im Vorjahr zu- gegangenen Kantonsanteil, die jeweils zeitverschoben um ein Jahr einge- setzt werden (vgl. RRB Nr. 1075/2020). Demnach ergibt sich am 31. De- zember 2021 folgender Fondsbestand: in Franken Fondsbestand 31. Dezember 2020 gemäss RRB Nr. 1075/2020 2 594 623 Erträge 2021 4 796 108 Aufwendungen Sicherheitsdirektion –2 614 656 Aufwendungen Gesundheitsdirektion –2 439 457 Fondsbestand 31. Dezember 2021 2 336 618
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Behandlungs- und Nachsorgebereich im Kanton Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 614 656 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3920, Fonds zur Bekämpfung des Alkoholismus und der Lotteriespielsucht, bewilligt.
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement über die Verwendung des Kantonsanteils am Alko- holzehntel im Frühjahr 2022 Bericht zu erstatten.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli