RRB Nr. 1238/2024
Museumsverein Wetzikon, Wetzikon, Beitragsberechtigung
4 da december 2024German3 min
Source zh.ch
Museumsverein Wetzikon, Wetzikon, Beitragsberechtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2024
1238. Museumsverein Wetzikon, Wetzikon (Beitragsberechtigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gestützt auf § 14 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 des Bildungsgesetzes vom 1. Juli 2022 (BiG, LS 410.1) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Bibliotheks- förderungsverordnung vom 24. August 2011 (BFV, LS 432.22) kann die Bildungsdirektion unter anderem für Projekte Subventionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten, wenn diese der Errei- chung des mit der BFV verfolgten Zwecks dienen. Zweck der BFV ist, im Kanton ein Bibliotheksnetz aufzubauen und zu erhalten, das der Be- völkerung, den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen der Volksschulen den Zugang zu Medien aller Art auf zweckmässige Weise gewährleistet, sowie die Qualität der bibliothekarischen Dienstleistun- gen und den Ausbildungsstand des Bibliothekspersonals zu sichern. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2024 ersucht der Museumsverein Wetzikon, Wetzikon, um einen Beitrag für die Durchführung der Ver- anstaltung «Erzählfestival Zürioberland: Die Kunst des Erzählens» im Jahr 2025.
B. Würdigung Das Erzählfestival Zürioberland ist ein Angebot für die teilnehmen- den Bibliotheken im Zürcher Oberland. Es positioniert Bibliotheken in ihren Gemeinden als Kultur- und Vermittlungsort. Die Bibliotheks- workshops haben das pädagogische Ziel, insbesondere Kindern und Jugendlichen öffentliches Sprechen ohne Erwartungshaltung und Leis- tungsdruck zu ermöglichen und damit Ängste und Befangenheit abzu- bauen. Das Veranstaltungsformat ohne primär kompetitiven Charakter ist so konzipiert, dass vielfältige und kreative Ausdrucksweisen ermög- licht und durch gegenseitiges Zuhören Inklusion und Empathie gefördert wird. Dadurch werden Bibliotheken als öffentliche Räume gestärkt, die in ihren Gemeinden neben dem Medienservice soziale, pädagogische und kulturelle Aufgaben wahrnehmen.
C. Beitragsberechtigung und Finanzielles Der Museumsverein Wetzikon erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) für das Jahr 2025 erteilt werden.
Bei den Subventionen gestützt auf § 14 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 14 Abs. 2 BiG handelt es sich um gebundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrol- lingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungs- direktion über die Bewilligung von gebundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Museumsverein Wetzikon, Wetzikon, wird ab dem 1. Januar 2025 für die Durchführung der Veranstaltung «Erzählfestival Zürioberland: Die Kunst des Erzählens» als beitragsberechtigt anerkannt. Die Bei- tragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2025.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
III. Mitteilung an den Museumsverein Wetzikon, Farbstrasse 1, 8610 Wetzikon, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli