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Decision

RRB Nr. 124/2019

Eidgenössische Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Durchführung

13 da favrer 2019German1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Februar 2019

124. Beschluss des Regierungsrates über die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 16. Januar 2019 findet am 19. Mai 2019 die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:

Erwägungen

1. Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (BBl 2018, 6031);

2. Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2018, 6085).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Abstim- mungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Ab- stimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.

II. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. III. Veröffentlichung im Amtsblatt.

IV. Mitteilung an das Statistische Amt als kantonales Abstimmungs- büro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli