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Verwendung von Recyclingpapier in der kantonalen Verwaltung, Weisung des Regierungsrates

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. August 2009

1244. Verwendung von Recyclingpapier in der kantonalen Verwaltung, Weisung des Regierungsrates

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Bericht und Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat zum Postulat KR-Nr. 80/2002 betreffend Verwendung von Recyclingpapier in der kantonalen Verwaltung vom 20. Juli 2005 (Vorlage 4272) wurde der Finanzdirektion der Auftrag erteilt, ein Konzept zu erarbeiten, das sicherstellen soll, dass die kantonale Verwaltung ihren Papierverbrauch zukünftig zu mindestens 50% mit Recyclingpapier abdeckt. Mit RRB Nr. 587/2006 wurde die Baudirektion ermächtigt, die Aktion «urwald- freundlich» für die kantonale Verwaltung zu unterzeichnen. Zudem wurde sie beauftragt, für die notwendige Umsetzung zu sorgen und die erforderlichen Weisungen zu erlassen. Die Aktion «urwaldfreundlich» verlangt neben der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Produktion, dass für Büropapier sowie Drucksachen wenn immer möglich Recy- clingpapier einzusetzen ist. Das Ziel, den Anteil an Recyclingpapier für die Gesamtverwaltung auf 50% anzuheben, konnte mit den bisherigen Massnahmen trotz der «Weisungen der Staatskanzlei über den Gebrauch von Recyclingpapier in der kantonalen Verwaltung» vom November 1992 nicht erreicht werden. Die Ergebnisse der Erfolgskontrolle zeigen auch, dass der Ge- brauch von Recyclingpapier je nach Direktion, Betrieb oder Organisa- tionseinheit unterschiedlich gehandhabt wird. Aus diesem Grund sollen die Direktionen und die Staatskanzlei mit dem vorliegenden Beschluss angehalten werden, dafür zu sorgen, dass in ihrem Zuständigkeitsbe- reich wenn immer möglich Recyclingpapier eingesetzt wird.

2. Begriffe

2.1 Recyclingpapier Recyclingpapier ist aus 100% Altpapier hergestelltes Papier. Dieses wird mithilfe von Seifenlauge oder Enzymen deinkt (Entfernung von Druckfarben) und zur Erreichung eines hohen Weissegrads mit Wasser- stoffperoxyd, Sauerstoff oder Ozon gebleicht. Qualitativ gute und umweltfreundliche Recyclingpapiere erfüllen das Umweltlabel «Blauer Engel».

2.2 Frischfaserpapier Frischfaserpapier wird aus Zellstoff hergestellt, der häufig aus Holz von Urwaldgebieten gewonnen wird. Frischfaserpapier enthält üblicher- weise keinen Altpapieranteil und wird mithilfe von Chlorverbindungen, Sauerstoff, Wasserstoff oder Peroxyd gebleicht. Frischfaserpapier ist zurzeit 20–30% teurer als qualitativ gleichwertiges Recyclingpapier.

2.3 Sandwichpapier Ein Sandwichpapier gleicht äusserlich einem reinen Frischfaser- papier, enthält aber oft einen Kern aus Recyclingfasern (bis 50%). Sandwichpapiere werden wie Frischfaserpapiere mithilfe von Chlorver- bindungen, Sauerstoff, Wasserstoff oder Peroxyd gebleicht. Bezüglich Umweltverträglichkeit sind diejenigen Sandwichpapiere, die Altpapier- fasern enthalten, zwischen Frischfaserpapieren und Recyclingpapieren anzusiedeln. Preislich sind sie, wegen dem aufwendigen Herstellungs- verfahren, gleich teuer wie qualitativ gleichwertige reine Frischfaser- papiere.

2.4 FSC-Papier Bei Frischfaserpapieren ist vor allem das FSC-Label verbreitet. FSC- Papier besteht aus Holz, das aus kontrolliert nachhaltig bewirtschafte- ten Wäldern kommt. Weil sich die Umweltbelastung bei der Zellstoff- und Papierherstellung nicht von einem herkömmlichen Frischfaserpapier unterscheidet, hat das FSC-Label bezüglich Umweltfreundlichkeit von Papierprodukten – wenn überhaupt – nur eine sehr eingeschränkte Aussagekraft.

2.5 Naturweiss und hochweiss Wenn Frischfaserpapier nicht mit optischen Aufhellern zu mehr Weisse verholfen wird, spricht man von naturweissem Papier. Andernfalls gilt es als hochweisses Papier.

2.6 Grammatur Die Grammatur ist ein gängiger Begriff in der Papier- und Druck- branche, der das Flächengewicht von Papier in Gramm/Quadratmeter (g/m2) bezeichnet. Standardkopierpapier der KDMZ weist ein Flächen- gewicht oder Papiergewicht von 80 g/m2 auf.

3. Argumente für den Gebrauch von Recyclingpapier

3.1 Ökologie und Ökonomie In erster Linie spricht die umwelt- und ressourcenschonende Her- stellung für den Einsatz von Recyclingpapier. Im Lichte der laufenden Klimadiskussion gewinnt dies zusätzlich an Bedeutung. Zahlreiche

Ökobilanzen belegen, dass grafische Recyclingpapiere deutlich umwelt- freundlicher sind als Frischfaserpapiere. So liessen sich durch die kanto- nale Verwaltung mit einer Steigerung des Recyclingpapieranteils von 24% (heutiger Anteil im Durchschnitt) auf 50% derzeit jährlich rund 60 Tonnen (oder 5%) des vom Kopierpapier verursachten Treibhaus- gases Kohlendioxid vermeiden, was dem Kohlendioxid-Ausstoss von rund 360 000 Kilometer Autofahrt in einem Mittelklassewagen (7,2 Liter Ver- brauch) entspricht. Zusätzlich müssten vier Hektaren Wald weniger ge- rodet und es könnten gut 2 Mio. Kilowattstunden an Energie eingespart werden. Zudem sind Recyclingpapiere, verglichen mit qualitativ gleich- wertigen Frischfaserpapieren, deutlich kostengünstiger. Der Spareffekt für die ganze kantonale Verwaltung (einschliesslich Betriebe) beträgt bei einer Steigerung des Recyclingpapieranteils von 24% auf 50% jährlich rund Fr. 200 000.

3.2 Hohe Opazität Recyclingpapiere weisen gegenüber Frischfaserpapieren eine höhere Opazität (Lichtundurchlässigkeit) auf. Dies ist insbesondere beim Ver- sand von vertraulichen Informationen in Recyclingcouverts von Vorteil. Zudem schimmert bei doppelseitigem Bedrucken der rückseitige Text nicht durch.

3.3 Gerätetauglichkeit Qualitätskopierpapiere aus 100% Recyclingfasern mit dem Umwelt- label «Blauer Engel» erfüllen die Europäische Norm EN 12281 (ehe- mals DIN 19309) für Papier im Bürobereich und können daher ohne Einschränkungen auf allen gängigen Kopierern, Normalpapier-Fax- geräten, Laser- und Inkjet-Druckern (auch farbig) eingesetzt werden.

3.4 Keine Staubbildung Papierstaub bildet sich, wenn Papiere mit unsauberen Schnittkanten durch Kopierer oder Drucker geführt werden. Erhöhte Staubbildung ist folglich keine Frage von Recycling- oder Frischfaserpapier. Hochwertige Recyclingpapiere haben saubere Schnittkanten und stauben nicht.

3.5 Alterungsbeständigkeit In der Norm DIN 6738 werden strenge Kriterien für die Alterungs- beständigkeit und Archivierbarkeit von Papier festgelegt. Viele Recycling- papiere, insbesondere mit dem Umweltlabel «Blauer Engel», erfüllen die höchste Lebensdauerklasse LDK 24-85 dieser Norm, d. h., diese Papiere sind alterungsbeständig und nach Ansicht von Fachleuten fürs Archiv geeignet. Das Staatsarchiv des Kantons Zürich empfiehlt trotz- dem, für die Erstellung wichtiger Dokumente, bei denen eine Langzeit- archivierung vorgesehen ist, naturweisses Frischfaserpapier zu verwen- den, das die Norm ISO 9706 erfüllt.

3.6 Ergonomie Häufig wird die Meinung vertreten, bedrucktes Recyclingpapier sei schlechter lesbar als weisses Papier. Inzwischen ist erwiesen, dass der geringere Kontrast die Augen sogar weniger ermüdet. Zudem gibt es heute neben den grauen auch sehr helle Recyclingpapiere mit über 90 Weissegrad, die nicht mehr von weissen Frischfaserpapieren zu un- terscheiden sind. Auch farbiges Papier ist als Recyclingpapier erhältlich. Unter dem Umweltaspekt betrachtet, ist graues Recyclingpapier jedoch dem weissen vorzuziehen, da das Bleichen einen höheren Schadstoff- ausstoss und Energieaufwand mit sich bringt als nur das Deinken (ent- fernen der Druckerfarbe). Zudem kann für Recyclingpapier mit einer hohen Weisse ein geringerer Anteil des anfallenden Altpapiers verwendet werden als bei grauem.

3.7 Image Die Leitlinien und Legislaturziele 2007–2011 des Regierungsrates orientieren sich am Gedanken der Nachhaltigkeit mit den drei Dimen- sionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Der Einsatz von Recycling- papier unterstreicht das Image der kantonalen Verwaltung als ökolo- gisch verantwortungsvolle Organisation, die dadurch auch eine Vorbild- funktion gegenüber der Öffentlichkeit wahrnimmt.

4. Anteil Recyclingpapier in der kantonalen Verwaltung sowie Hinweis auf andere Gemeinwesen und Privatwirtschaft Zahlreiche Beispiele zeigen, dass der Einsatz von Recyclingpapier verwaltungsintern bei verschiedenen Organisationseinheiten und extern in anderen Verwaltungen und der Privatwirtschaft längst zum Alltag gehört. So setzte beispielsweise die Baudirektion im Jahr 2008 über 45% Re- cyclingpapier zum Kopieren ein. Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) kam sogar auf einen Recyclinganteil von über 92%. In verschiedenen Direktionen gibt es Organisationseinheiten mit 100% oder nahezu 100% Recyclinganteil. Die Verwaltungen der Stadt Zürich, des Kantons Basel-Landschaft und des Kantons Genf setzen für Kopierpapier, Couverts und Druck- sachen zwischen 60 und 99% Recyclingpapier ein. Viele Unternehmen der Privatwirtschaft haben die kantonale Verwaltung im Gebrauch von Recyclingpapier längst übertroffen. So verwendete die Bank Coop 2006 39% Recyclingpapier und Unique (Flughafen Zürich AG) erreichte 2004 beim Kopierpapier einen Recyclinganteil von über 80%.

5. Konzept

5.1 Verwendung von Recyclingpapier Die Amtsstellen sollen – von begründeten Ausnahmen abgesehen – Recyclingpapier verwenden und effizient einsetzen. Die KDMZ bietet ein den Wünschen ihrer Kunden entsprechendes Sortiment an Re- cyclingpapieren mit dem Umweltlabel «Blauer Engel» an. In den unter Ziffer 5.2 aufgeführten Spezialfällen, in denen aus tech- nischen Gründen Recyclingpapiere nur bedingt geeignet sind, unter- stützt die KDMZ die Amtsstellen bei der Suche nach geeigneten Lösun- gen. Die KDMZ verfolgt die Marktentwicklungen und überprüft perio- disch das Papiersortiment auf Umweltverträglichkeit und Archivtaug- lichkeit, in Zusammenarbeit mit der KofU und dem Staatsarchiv.

5.2 Spezialfälle Für Dokumente, die dem Staatsarchiv zur Langzeitarchivierung über- geben werden müssen, ist naturweisses Frischfaserpapier, das die Norm ISO 9706 erfüllt, zu verwenden. Dieses Papier stellt die KDMZ in FSC- Qualität bereit. In Fällen, bei dem zum Scannen ein hoher Kontrast erforderlich ist, stellt die KDMZ ein Recyclingpapier mit einem entsprechend hohen Weissegrad oder ein FSC-Sandwichpapier mit Recyclingkern zur Verfü- gung, sofern die Scans nicht für die Langzeitarchivierung vorgesehen sind.

5.3 Information Die KDMZ und die KofU stellen geeignetes Informationsmaterial zum Recyclingpapier bereit. Sie informieren und fördern die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

5.4 Auswertung Die Baudirektion (KofU) wertet jährlich den von der KDMZ gemel- deten Papierbezug (Kopierpapier/Couverts/Druckaufträge) aus. Papier- bezüge, die nicht über die KDMZ erfolgen, sind durch die Direktionen und die Staatskanzlei unter Angabe von Papierbezeichnung, Gramma- tur, Bestellmenge und Preis der KofU zu melden. Zur Erfolgskontrolle werden die Auswertungen durch die KofU jähr- lich den Direktionen und der Staatskanzlei unterbreitet. Falls nötig, werden weitere Schritte zum umweltschonenderen Papiereinsatz vor- geschlagen.

5.5 Sparsamer Papiereinsatz Mit sparsamem Papiereinsatz, mit doppelseitigem oder mit verklei- nertem Drucken lassen sich die Umweltbelastung weiter verkleinern und die Rechnung weiter entlasten. Deshalb sollen die Direktionen dafür sorgen, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich Papier effizient ein- gesetzt wird. Damit soll der Verbrauch möglichst gering gehalten oder wenn möglich gesenkt werden.

6. Zielvorgabe und Zeitplan Umsetzung Für die nachstehenden Einsatzbereiche haben die Direktionen und die Staatskanzlei ab der Bezugsperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2010 folgende Recyclingpapieranteile zu erreichen: – Kopierpapier (Kopiergeräte/Arbeitsplatzdrucker): mindestens 50%, bezogen auf den Einkauf in der Bezugsperiode, – Couverts: mindestens 80%, bezogen auf den Einkauf in der Bezugs- periode, – Drucksachen: mindestens 50%, bezogen auf den Einkauf in der Be- zugsperiode. Direktionen, die bereits früher das gesetzte Ziel erreicht haben, sor- gen dafür, dass die erreichten Werte nicht mehr unterschritten werden. Die obersten kantonalen Gerichte, die kantonale Ombudsperson, die Finanzkontrolle, der Datenschutzbeauftragte, die Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollen ebenfalls eingeladen werden, in ihrem Kompetenzbereich die oben aufgeführten Ziele zu erreichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Direktionen und die Staatskanzlei stellen sicher, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich Recyclingpapieranteile von mindestens 50% bei Kopierpapier, 80% bei Couverts und 50% bei Drucksachen erreicht werden. Dieses Ziel ist ab der Bezugsperiode 1. Januar bis 31. Dezem- ber 2010 zu erreichen.

II. Die Direktionen und die Staatskanzlei stellen nach Zielerreichung sicher, die Vorjahreswerte für den Anteil Recyclingpapier mindestens zu halten und nach Möglichkeit zu erhöhen.

III. Die obersten kantonalen Gerichte, die kantonale Ombudsperson, die Finanzkontrolle, der Datenschutzbeauftragte, die Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Anstalten werden eingeladen, in ihrem Kom- petenzbereich für die Erreichung der aufgeführten Zielvorgaben zu sorgen.

IV. Die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ) stellt das entsprechende Standardpapiersortiment (Recyclingpapier mit dem Umweltlabel «Blauer Engel») zur Verfügung.

V. Die Baudirektion wertet jährlich den Stand der Umsetzung aus und erstattet Bericht zuhanden der Direktionen und der Staatskanzlei. Zu diesem Zweck werden der KofU durch die KDMZ die Papierbezü- ge unter Angabe von Papierbezeichnung, Grammatur, Bestellmenge und Preis gemeldet. Papierbezüge, die nicht über die KDMZ erfolgen, sind durch die Direktionen und die Staatskanzlei direkt an die KofU zu melden.

VI. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei und die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Ver- waltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, die kantonale Ombudsperson, die Finanzkontrolle, den Datenschutzbeauftragten, die Gemeinden des Kantons Zürich, die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, das Kantonsspi- tal Winterthur, die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, die Universität Zürich, das Universitätsspital Zürich, die Zentralbiblio- thek, die Zürcher Fachhochschulen und die Zürcher Kantonalbank.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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