RRB Nr. 1254/2013
Kant. Volksabstimmung vom 9. Februar 2014, Anordnung
13 da november 2013German2 min
Source zh.ch
Kant. Volksabstimmung vom 9. Februar 2014, Anordnung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2013
1254. Beschluss des Regierungsrates über die Anordnung
Erwägungen
der kantonalen Volksabstimmung vom 9. Februar 2014
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die kantonale Volksabstimmung über die Vorlage Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom 19. August 2013; Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien) (ABl 2013-08-30) wird auf Sonntag, den 9. Februar 2014, angesetzt.
II. Den Stimmberechtigten wird die nachstehende Frage zur Beant- wortung mit Ja oder Nein vorgelegt: Stimmzettel Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Planungs- und Baugesetz (PBG) (Änderung vom 19. August 2013; Zonen mit Anordnungen zur Nutzung erneuerbarer Energien)
III. Die Wahlbüros übermitteln die Abstimmungsergebnisse am Ab- stimmungstag ab 10.00 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr dem kantonalen Abstimmungsbüro mit der Wahl- und Abstimmungssoftware WABSTI II.
IV. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss in beson- deren Abzügen den Präsidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Ge- meinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959). VI. Veröffentlichung im Amtsblatt.
VII. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi