Prümer Zusammenarbeit, Entwurf für ein Verhandlungsmandat, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2014
1258. Prümer Zusammenarbeit, Entwurf für ein Verhandlungsmandat
Erwägungen
(Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen) Mit Schreiben vom 12. September 2014 ersuchte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), zum Entwurf für ein Verhandlungsmandat zum Abschluss eines Abkommens mit der Europäischen Union (EU) zum Zweck der Vertie- fung der internationalen Polizeizusammenarbeit, insbesondere durch den erleichterten Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten (Prümer Zusammenarbeit), die Stel- lungnahme der Kantone einzuholen. Am 24. September 2014 unterbrei- tete die KdK den Kantonsregierungen den Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone zu diesem Verhandlungsmandat zur Mei- nungsäusserung. Sie schlägt vor, die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU über die Prümer Zusammenarbeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen. Für den Fall, dass der Bundesrat dennoch ein Verhandlungs- mandat verabschieden sollte, fordert sie Präzisierungen der Verhand- lungsleitlinien. Die Prümer Zusammenarbeit soll die Polizeizusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten verstärken und vereinfachen. Neben dem Aus- tausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahr- zeughalterdaten regelt sie auch die Übermittlung von Daten aus Anlass von Grossveranstaltungen, den Austausch von Informationen zur Verhin- derung terroristischer Straftaten sowie weitere Formen der Zusammen- arbeit wie gemeinsame Einsätze, Hilfeleistung bei Massenveranstaltungen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen. Zudem legen die Prümer Beschlüsse auch datenschutzrechtliche Grundregeln für den Datenaus- tausch fest. Da die Prümer Zusammenarbeit keine Weiterentwicklung des Schen- gen-Besitzstandes darstellt, muss die Schweiz für eine Beteiligung an die- ser Zusammenarbeit ein gesondertes Abkommen mit der EU abschlies- sen. Die Teilnahme an Prüm ist zudem eine unerlässliche Bedingung, dass die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf die gesamten in der Eurodac-Datenbank gespeicherten Informationen erhalten. Zurzeit haben lediglich Migrationsbehörden im Rahmen der Dublin-Zusammenarbeit Zugriff auf Eurodac.
Die EU hat mit Norwegen und Island bereits ein Abkommen über die Prümer Zusammenarbeit abgeschlossen. Das EJPD weist im Entwurf für ein Verhandlungsmandat darauf hin, dass die Schweiz deshalb nur einen beschränkten Verhandlungsspielraum haben dürfte, insbesondere betreffend die institutionellen Modalitäten der Zusammenarbeit. Anlässlich ihrer Herbstversammlung 2013 sprach sich die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen- und -direktoren (KKJPD) mit grossem Mehr für eine Beteiligung der Schweiz an Prüm aus. Auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten (KKPKS) unter- stützt die Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit. Diese ist aus Sicht der öffentlichen Sicherheit von grosser Bedeutung, weil da- durch die Kriminalität, namentlich Straftaten gegen das Vermögen und gegen Leib und Leben, noch wirksamer bekämpft werden könnten. Den Strafverfolgungsbehörden würde insbesondere eine effizientere Identi- fizierung mutmasslicher Straftäter und Tatortspuren ermöglicht. Einem Verzicht auf Verhandlungen zum Abschluss eines Abkommens mit der EU kann deshalb nicht zugestimmt werden. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich weist in seiner Stel- lungnahme zum Verhandlungsmandat darauf hin, dass – sollte es zu einer Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit kommen – den datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten bei einem Austausch der äusserst sensiblen Daten und dem damit einhergehenden Grundrechtseingriff grösste Aufmerksamkeit zu widmen sei.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (Zustellung auch per E-Mail an mail@kdk.ch): Mit Schreiben vom 24. September 2014 haben Sie uns eingeladen, uns zum Entwurf einer gemeinsamen Stellungnahme der Kantone zum Ver- handlungsmandat über die Prümer Zusammenarbeit vernehmen zu las- sen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Die Mitwirkung bei der Prümer Zusammenarbeit ist für die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden von grosser Bedeutung. Neben den offensichtlichen Vorteilen des automatisierten, internationalen Abgleichs von Tatortspuren und Personendaten ist namentlich auch der direkte Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die gesamten in der Eurodac- Datenbank gespeicherten Informationen sehr wichtig. Entsprechend unterstützen die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirek- torinnen- und -direktoren (KKJPD) und die Konferenz der kantonalen
Polizeikommandanten (KKPKS) eine Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit. Ein Verhandlungsmandat zum Abschluss eines Abkommens mit der Europäischen Union über die Mitwirkung bei der Prümer Zusammenarbeit ist deshalb ausdrücklich zu begrüssen. Allerdings sollte – wie vorgeschlagen – eine Präzisierung der im Ent- wurf für ein Verhandlungsmandat aufgeführten Verhandlungsleitlinien erfolgen. So ist das Ziel zu verfolgen, für die Schweiz eine Teilnahme an der Erarbeitung von zukünftigen Weiterentwicklungen der Prümer Be- schlüsse auszuhandeln. Weiter stimmen wir der Forderung zu, dass eine allfällige Nichtübernahme von Rechtsentwicklungen keine Folgen haben darf, die über die im Verhandlungsmandat des Bundesrates zu den insti- tutionellen Verhandlungen mit der EU festgelegten Vorgaben hinaus- gehen. Insbesondere abzulehnen wäre eine automatische Suspendierung bzw. Beendigung des Abkommens im Falle einer Nichtübernahme von Rechtsentwicklungen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Stellungnahme der KdK nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröf- fentlichung der Stellungnahme der KdK), die Mitglieder des Regierungs- rates und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi