RRB Nr. 1258/2024
Gemeinnütziger Fonds, Beiträge 2024, 4. Serie
4 da december 2024German19 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2024
1258. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2024, 4. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmi- gung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxis- gemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffent- lich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zu- gutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirk- samkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Ge- währung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnüt- zigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in den mit einem * bezeichneten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates). Aus Transparenzgründen wird der vorliegende Be- schluss ebenfalls in der Übersicht dargestellt.
RRB Nr. 416/2024 Beiträge 2024, 1. Serie Fr. 449 000 RRB Nr. 485/2024 Beitrag an das Amt für Landschaft und Natur für Fr. 1 575 000 Leistungen im Bereich Naturbildung 2024–2028 für die neuen Naturzentren Voliere Zürich und Zürichsee RRB Nr. 693/2024 Beiträge 2024, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 000 000 RRB Nr. 731/2024** Beitrag an die Stadt Zürich für das Projekt Fr. 5 000 000 «ESC 2025 – Kandidatur Stadt Zürich» RRB Nr. 761/2024 Beiträge 2024, 2. Serie Fr. 470 000 RRB Nr. 805/2024 Soforthilfe für die Folgen der Unwetter 2024 Fr. 300 000 in den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis RRB Nr. 1008/2024 Beiträge 2024, Inlandhilfe Fr. 2 000 000 RRB Nr. 1009/2024 Beiträge 2024, 3. Serie Fr. 835 000 Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 12 629 000 RRB Nr. 1258/2024 Beiträge 2024, 4. Serie Fr. 606 000 Total Beiträge 2024 Fr. 13 235 000 Total Beiträge 2024 ohne ESC 2025 Fr. 8 235 000 ** Es ist darauf hinzuweisen, dass der mit RRB Nr. 731/2024 gewährte Beitrag an die Stadt Zürich für das Projekt Eurovision Song Contest 2025 von Fr. 5 000 000 nicht zur Auszahlung kommt, da der Eurovision Song Contest 2025 nicht in der Stadt Zürich stattfinden wird.
Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksich- tigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:
1. Verein ErlebnisMüllerThurgau (Projekt ErlebnisMüllerThurgau) Gesuchsteller/in Der Verein ErlebnisMüllerThurgau wurde am 2. Juli 2024 zum Zweck der Planung, Durchführung und Vollendung von Teilprojekten aus Anlass des 175. Geburtstags von Hermann Müller-Thurgau im Jahre 2025 gegründet. Vorhaben Hermann Müller-Thurgau (geb. 1850), heute vor allem durch die nach ihm benannte Rebsorte «Müller-Thurgau» bekannt, war ein Pflanzenphysiologe, Botaniker, Önologe und Rebzüchter mit grosser regionaler, nationaler und internationaler Ausstrahlung. Er wurde zum ersten Direktor der 1890 gegründeten Versuchsanstalt und Schule für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil (heute Agro scope) berufen, wo er seine grösste Schaffens- und Wir- kungskraft entwickelte. Anlässlich des 175. Geburtstags von Hermann Müller-Thur- gau sollen die bahnbrechenden Innovationen und Errungen- schaften, die Hermann Müller-Thurgau zu verdanken sind, mit 24 Teilprojekten der interessierten Öffentlichkeit im Kanton Zürich und in limitiertem Umfang auch in ausge- wählten weiteren Kantonen sowie der Fachwelt vermittelt werden. Daneben soll am Beispiel von Müller-Thurgaus Wirken die Bedeutung von Food-System-Innovationen für die Erzielung einer gesunden Ernährung und nachhaltigen Ernährungssicherheit dargestellt werden. Die 24 Teilprojekte umfassen u. a. eine Sondernummer der Fachzeitschrift Obst + Wein, eine Sonderbeilage und Artikel in verschiedenen Regionalzeitungen, Anlässe (sogenannte Weintage, Fachtagungen, Kunstevents usw.), Velotouren und Wanderungen, Sonderausstellungen, Pflanzaktionen, Wettbewerbe, Rundgänge, Degustationen usw. Der geplan- te Dokumentarfilm mit budgetierten Kosten von Fr. 70 380 thematisiert das Schaffen und Wirken von Hermann Müller- Thurgau einschliesslich des Rebenschmuggels über den Bodensee vom April 1925 und wirft auch einen Blick auf die Gegenwart und in Zukunft. Kosten Fr. 562 649 Beantragter Beitrag Fr. 144 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 102 278 Stiftungen und Private Fr. 159 371 Standortgemeinde Fr. 10 000 Andere Kantone Fr. 32 000 Bund Fr. 15 000 Andere Fr. 100 000 Gewährter Beitrag Fr. 40 000
Bedingungen Der Beitrag darf nur für das Teilprojekt Dokumentarfilm verwendet werden. Auflagen – Begründung Von den 24 Teilprojekten kommt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur das Teilprojekt «Dokumentarfilm» für einen Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds infrage. Dieses entspricht den Kriterien des LFG und der VGF bis auf § 2 Abs. 2 VGF, wonach die gesuchstellende juristische Person in der Regel über einen mindestens fünfjährigen erfolgrei- chen Leistungsausweis verfügen muss. Vorliegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon abgewichen werden, da der Verein aus organisatorischen Gründen allein zur Durchführung des Jubiläums gegründet wurde. Mit dem Dokumentarfilm kann das Schaffen und Wirken von Hermann Müller-Thurgau dargestellt und gleichzeitig ein Bogen in die Gegenwart und Zukunft gespannt werden. Ein solcher Film dürfte neben der breiten Öffentlichkeit auch von Interesse im Bildungsbereich und bei Fachper sonen sein.
2. Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich (miniSPRINT: Förderung der Sprachhandlungskompetenz mehrsprachiger Kinder im Kita-Alltag und Professionalisierung von Fachpersonen) Gesuchsteller/in Die 2001 gegründete Interkantonale Hochschule für Heil pädagogik Zürich ist eine Pädagogische Hochschule mit Fokus auf heil- und sonderpädagogische Fragestellungen und mit dem Ziel «Bildung für Alle». Sie vermittelt spezi fisches Wissen zu Bildungs-, Entwicklungs- und Inklusions- fragen von Menschen mit besonderem Förder- und Bildungsbedarf. Vorhaben In der Schweiz besteht gemäss der letzten PISA-Studie 2023 ein ausgewiesener Bedarf an gezielter Sprachförde- rung. Bildungspolitische Massnahmen unterstützen daher verstärkt die Förderung der deutschen Sprache im Vor- schulbereich, um sowohl mehrsprachig aufwachsenden Kindern als auch Kindern mit Verdacht auf Sprachentwick- lungsverzögerungen bzw. -störungen den frühzeitigen Erwerb der Schulsprache zu ermöglichen und ihnen einen erfolgreichen Start in die Volksschule zu gewährleisten. Allerdings bieten nur 8% der Kindertagesstätten (Kitas) spezifische Sprachförderprogramme an. Besonders für Kinder im Alter von 2 bis 4,6 Jahren mangelt es an geeig- neten Angeboten. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der in der Kita tätigen Fachpersonen über keine entsprechende pädagogische Ausbildung und kaum Kenntnisse bzw. Erfahrungen im Bereich frühkindlicher Sprachentwicklung und Sprachförderung im Kontext von Mehrsprachigkeit verfügt. Das Projekt miniSPRINT verfolgt das Ziel, sowohl die kom- munikative Partizipation von mehrsprachigen Kindern im Alter von 2 bis 4,6 Jahren durch handlungs- und bewe- gungsorientierte Ansätze zu fördern als auch die dringend erforderliche Professionalisierung der Kita-Fachpersonen im Kanton Zürich zu unterstützen. Neben der Entwicklung des Konzepts miniSPRINT umfasst das Vorhaben die Ent- wicklung und Erprobung einer digitalen Sammlung von Spielideen, welche die kommunikativen Fähigkeiten und Sprachkompetenzen von mehrsprachigen Kindern fördert. Zudem sollen für Kita-Fachpersonen Weiterbildungsinhalte entwickelt werden, welche die pädagogische Professiona lisierung unterstützen.
Kosten Fr. 109 225 Beantragter Beitrag Fr. 30 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 39 225 Standortgemeinde Fr. 10 000 Stiftungen und Private Fr. 30 000 Gewährter Beitrag Fr. 30 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das auf den Kanton Zürich fokussierte Projekt leistet einen Beitrag zur pädagogischen Professionalisierung der Kita- Fachpersonen im Kanton. Es fördert zudem die Entwicklung von Konzepten, die sprachförderliche Massnahmen und Angebote für Kinder im Alter von 2 bis 4,6 Jahren in die Praxis umzusetzen.
3. Verein Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (Projekt zur Bekämpfung des Passivrauchens) Gesuchsteller/in Die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) ist das Kompetenzzentrum für Tabakpräven- tion der Schweiz. Als Dachorganisation zur Förderung des Nichtrauchens wurde die AT Schweiz 1973 als Verein ge- gründet und umfasst heute über 50 Kollektivmitglieder. Dazu gehören nationale und kantonale Gesundheitsligen, Organisationen aus dem öffentlichen und privaten Gesund- heitswesen sowie kantonale Fachstellen. Zugleich ist die AT Schweiz eine Fachorganisation. Diese Doppelfunktion ermöglicht die Koordination der vielfältigen Aktivitäten der Mitglieder in der Förderung des Nichtrauchens. Vorhaben Passivrauchen stellt ein gesundheitliches Problem dar. Mit einem interaktiven mehrsprachigen Webportal sowie mit gezielten Aufklärungskampagnen soll die Bevölkerung fundierte Informationen zu den Risiken des Passivrauchens erhalten sowie zu ihren Rechten und wie sie diese geltend machen kann. Zudem sollen zusätzliche Dienstleistungen angeboten werden, die auf den Kanton Zürich zugeschnitten sind und von denen die Einwohnerinnen und Einwohner direkt profitieren können, wie z.B. eine herunterladbare Informationsbroschüre mit allen lokalen Adressen, die bei Problemen mit Passivrauchen benötigt werden. Ziel des Projekts ist, das Wissen um das Passivrauchen und den Umgang mit den damit zusammenhängenden Problemen zu verbessern. Den Betroffenen sollen Instrumente in die Hand gegeben werden, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können. Kosten Fr. 281 028 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 65 028 Sponsoren Fr. 20 000 Andere Kantone Fr. 60 000 Andere Fr. 86 000 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen Von anderen Kantonen wird eine Beteiligung von insgesamt mindestens Fr. 50 000 erwartet, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrags. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt adressiert mit dem Passivrauchen einen wichtigen Aspekt der öffentlichen Gesundheit, der einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung betrifft und weitrei- chende gesundheitliche Folgen hat. Die vorgeschlagenen Massnahmen erscheinen sinnvoll und adäquat, um die gesetzten Ziele zu erreichen und einen Beitrag zur Verbes- serung der Bevölkerungsgesundheit zu leisten.
4. Verein Verkehrskadetten – Abteilung Zürcher-Unterland (Neubeschaffung von zwei Vereinsfahrzeugen) Gesuchsteller/in Zweck des 1971 gegründeten Vereins ist die Unterstützung von Polizei und Behörden bei Verkehrsregelung, Strecken- absicherung und Parkplatzmanagement von Anlässen und Baustellen sowie das Angebot einer sinnvollen Freizeit beschäftigung für Jugendliche. Vorhaben Die Verkehrskadetten – Abteilung Zürcher-Unterland (VKAZU) bietet Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung an, indem diese für Veranstalter und Auftraggeber Verkehrsregelungen und vor allem Parkplatzbewirtschaftungen übernehmen. Für diese Einsätze werden geeignete Fahrzeuge benötigt, um die Mitglieder sicher an den Einsatzort und wieder nach Hause zu transportieren. Die VKAZU besitzt zurzeit vier Fahrzeuge (drei Mannschaftsbusse und ein Führungsfahr- zeug), wobei deren zwei mittlerweile in die Jahre gekom- men sind und ersetzt werden müssen. Geplant ist daher die Anschaffung von zwei entsprechend beschrifteten Vereins- fahrzeugen, einem Führungsfahrzeug sowie einem Mann- schaftsbus. Der Kleinbus mit extralangem Radstand ist für den Transport von bis zu acht Verkehrskadettinnen und -kadetten und dem benötigten Einsatzmaterial (Triopan- Signale, Pylonen, Scherengitter usw.) vorgesehen. Das Führungs-/Kaderfahrzeug ist für Grosseinsätze (OpenAir Frauenfeld, Horsepark-Festival «Terrazzza» Dielsdorf, Thai Cultur Festival, Bülach, Zürcher Silvesterlauf usw.) vorgese- hen sowie für den Transport von Verkehrskadettinnen und -kadetten. Kosten Fr. 137 500 Beantragter Beitrag Fr. 36 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 95 500 Sponsoren Fr. 6 000 Gewährter Beitrag Fr. 36 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vor haben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss. Vor- liegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon abge- wichen werden, da die Mitglieder der VKAZU aus sehr vielen verschiedenen Gemeinden stammen, was eine kommunale Unterstützung erschwert. Bei den Verkehrskadetten erfah- ren Jugendliche eine Ausbildung in Sachen Verkehrsdienst, Verkehrsrecht, Sicherheit, erste Hilfe sowie Teambildung und Führung. Sie entlasten mit ihrer Tätigkeit die Kantons- polizei und nicht wenige finden in der Folge den Weg dorthin.
5. Verein kantonsparlamente.ch (kantonsparlamente.ch) Gesuchsteller/in Der Verein kantonsparlamente.ch mit Sitz in Basel wurde 2024 gegründet mit dem Zweck, die laufende sorgfältige Nachführung und Pflege einer Datenbank über die kanto nalen Parlamente und deren unentgeltliche Benutzung durch die Öffentlichkeit sicherzustellen. Vorhaben Ende der 1980er-Jahre gab der damalige Präsident des Zuger Kantonsrates, Dr. Paul Stadlin, ein Buch über die 26 Kantonsparlamente heraus. Das Werk ist inzwischen vergriffen. Im Anhang waren das damalige Parlamentsrecht und die Parlamentspraxis der Kantone in 20 übersichtlichen Tabellen als Synopse (Stadlin-Tabellen) dargestellt. Die 2007 von den Kantonsparlamenten unter www.kantons parlamente.ch basierend auf den «Stadlin-Tabellen» auf gebaute Datenbank mit der systematischen Darstellung der kantonalen Parlamente wurde 2021 aus finanziellen Grün- den und wegen qualitativer Mängel stillgelegt. Ziel des Projekts ist es, die Dateninhalte bis Mitte 2025 auf den neuesten Stand zu bringen und anschliessend laufend nachzuführen. Zudem sollen neue Fragestellungen und Indikatoren erhoben und eine neue Struktur festgelegt werden (bereits erfolgt). Mit der Arbeit soll ein Hochschul- institut beauftragt und die Nachführung vorerst für die Dauer von fünf Jahren sichergestellt werden. Nach Ablauf der Projektdauer (2029) soll eine Bedarfsanalyse die Not- wendigkeit für einen Weiterbestand der Plattform klären. Der Verein soll dann die Weiterführung der Finanzierung unter Einbezug der Zielgruppen in die Wege leiten. Kosten Fr. 111 200 Beantragter Beitrag Fr. 60 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 10 000 Stiftungen / Private Fr. 10 000 Andere Kantone Fr. 30 000 Andere Fr. 1 200 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen Von anderen Kantonen wird eine Beteiligung von insgesamt mindestens Fr. 30 000 erwartet, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrags. Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, ausser dass der gesuchstellende Verein noch über keinen fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis verfügt (§ 2 Abs. 2 VGF), dass Teile des Projekts bereits ausgeführt sind (§ 3 Abs. 2 lit. m VGF) und dass die Weiterführung des Vorhabens noch nicht gesichert ist (§ 3 Abs. 2 lit. i VGF). Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann ausnahmsweise von diesen Voraussetzungen abgewichen werden und einmalig ein Starthilfebeitrag gesprochen werden, da die Daten, die im Rahmen des Vorhabens erhoben werden, eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Angebot des Kantons (Staats- archiv bzw. Statistisches Amt) und für Forschungszwecke und die interessierte Öffentlichkeit eine nützliche und sehr informative Quelle darstellen. Ein Beitrag von Fr. 50 000 erscheint angemessen.
6. Verein Interkantonale Legislativkonferenz (Tag der Parlamente) Gesuchsteller/in Der Verein Interkantonale Legislativkonferenz (ILK) wurde 2018 gegründet und ist der Dachverband kantonaler Parla- mente. Er stellt eine Plattform für Information, Austausch und Zusammenarbeit der Kantonsparlamente dar. Vorhaben Die Geschäftsleitung des Kantonsrates des Kantons Zürich sitzt für vier Jahre der ILK vor. In diesem Zeitraum – d. h. voraussichtlich von 2025 bis 2029 – will sie den «Tag der Parlamente» etablieren, einen jährlichen Kongress, an dem kantonale Parlamentsmitglieder eine bisher nicht bestende, einzigartige Plattform für die Informationsvermittlung vor- finden. Der Kongress soll jeweils rund eineinhalb Tage dauern und wird neben dem gegenseitigen Austausch auch Platz bieten für Referate, Podien und Workshops. Pro- gramm und Themen werden jeweils im Herbst des Vorjah- res festgelegt – auf die Bekanntmachung (an die interes- sierten Kreise) im Frühjahr folgen der Anmeldeschluss (per Juni) und die Feinplanung. Die (kantonalen) Parlamente sollen durch den «Tag der Parlamente» mit der Wissen- schaft, Wirtschaft, aber auch mit den Regierungen (und deren Verwaltungen) vernetzt werden. Damit will der «Tag der Parlamente» den Föderalismus, die Kommunikation und Innovation, aber auch den politischen Nachwuchs fördern. Es soll ein Austausch zwischen den Generationen, den Sprachregionen und allen Behördenebenen stattfinden. Nach der Etablierung des «Tags der Parlamente» durch die Zürcher Anschubfinanzierung soll – wenn Zürich den Vor- sitz in der ILK abgibt – dieser zum Ankerpunkt im Kalender von Personen mit kantonaler politischer Ausrichtung ge- worden sein, angelehnt an den «National Congress of States Legislatures» in den USA. Ziel ist, den «Tag der Parlamente» längerfristig durch vier grosse Kantone anteilmässig zu finanzieren und von den kleineren Kantonen Beiträge zu verlangen. Kosten Fr. 554 000 Beantragter Beitrag Fr. 354 000 Weitere Finanzierung Tagungsbeiträge Fr. 150 000 Geschäftsleitung Kantonsrat Fr. 50 000 Gewährter Beitrag Fr. 300 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vor haben von den Kantonen, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss, von § 3 Abs. 2 lit. d VGF, wonach Beiträge an Kongresse, Konfe- renzen, Tagungen, Seminare und ähnliche Veranstaltungen ausgeschlossen sind und von § 3 Abs. 2 lit. i VGF, wonach die Weiterführung des Vorhabens noch nicht gesichert ist. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann ausnahmsweise von diesen Voraussetzungen abgewichen und einmalig ein Starthilfebeitrag gesprochen werden, da ein grosses Inter- esse des Kantons an der Verwirklichung des Vorhabens besteht. Der «Tag der Parlamente» schafft für die Parla- mentsmitglieder die Voraussetzungen, ausserhalb des üblichen institutionellen Verfahrens neue Themen anzuge- hen, wesentliche Anregungen für die politische Tätigkeit zu erhalten und diese auch in einem überkantonalen Netzwerk weiterzuverfolgen. Ebenso steigert er in der Öffentlichkeit das Verständnis für die Bedeutung der Kantone im Bundes- staat. Ein Beitrag von Fr. 300 000 erscheint angemessen.
7. Stiftung Zugang für Alle (Continuous Compliance Monitor) Gesuchsteller/in Die 2000 gegründete Stiftung Zugang für Alle setzt sich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein für die Technologieerschliessung und -nutzung durch Menschen mit Behinderung ein, sensibilisiert Wirtschaft, Wissen- schaft, Behörden und Politik für die Bedürfnisse von behin- derten und im Besonderen von sehbehinderten Menschen im Bereich der Technik und der elektronischen Informa- tionsvermittlung, fördert die Technologienutzung für Behin- derte mit der Entwicklung und dem Angebot von Aus bildungsmassnahmen, Trainingsmethoden und Anwender- dokumentationen, unterstützt und fördert die behinderten- gerechte Entwicklung und Anpassung von Geräten im Bereich Beruf, Haushalt, Freizeit und Mobilität, verfolgt und analysiert als Kompetenzzentrum Entwicklungen und Trends im Technologiebereich und unterhält die Zusam- menarbeit mit Behinderten- und Fachorganisationen in der Schweiz und im Ausland. Vorhaben Der Continuous Compliance Monitor (CCM) stellt eine konfi- gurierbare Softwareplattform dar, welche die Zugänglich- keit und die Compliance gegenüber Vorgaben, Guidelines und Standards der Barrierefreiheit und Inklusion in ver- schiedenen Bereichen nachverfolgen und sichtbar machen soll. Das CCM-Tool soll es Organisationen ermöglichen, ihre Angebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen und notwen dige Anpassungen vorzunehmen. Ziel ist es, eine Brücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben und deren praktischer Umsetzung zu schlagen und den Stand der digitalen und physischen Barrierefreiheit sowie der Inklusion sichtbar zu machen, nachzuverfolgen und zu vergleichen sowie die Grundlage für eine Verbesserung im Rahmen einer kollabo- rativen Umsetzung zu schaffen. Besonders Menschen mit Behinderungen und Menschen höheren Alters sollen profi- tieren können, da sie auf barrierefreie Angebote angewie- sen sind. Kosten Fr. 860 000 Beantragter Beitrag Fr. 100 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 35 000 Stiftungen und Private Fr. 70 000 Andere Kantone Fr. 25 000 Sponsoren Fr. 50 000 Bund (Eidgenössisches Büro für die Gleich- Fr. 250 000 stellung von Menschen mit Behinderungen) Andere Fr. 330 000
Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen Von anderen Kantonen wird eine Beteiligung von insgesamt mindestens Fr. 50 000 erwartet, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrags. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Förderung der digitalen und physischen Zugäng- lichkeit und Inklusion ist im Interesse des Kantons und entspricht auch dem Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022–2025 zur Umsetzung der UNO-Behinderten- rechtskonvention. Mit dem CCM können Lücken bei der Barrierefreiheit im digitalen Raum, die in der Schweiz gemäss UNO-Bericht noch bestehen, abgebaut werden. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Verein ErlebnisMüllerThurgau Fr. 40 000 (Projekt ErlebnisMüllerThurgau)
2. Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich Fr. 30 000 (miniSPRINT: Förderung der Sprachhandlungskompetenz mehrsprachiger Kinder im Kita-Alltag und Professionalisierung von Fachpersonen)
3. Verein Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz Fr. 50 000 (Projekt zur Bekämpfung des Passivrauchens)
4. Verein Verkehrskadetten – Abteilung Zürcher-Unterland Fr. 36 000 (Neubeschaffung von zwei Vereinsfahrzeugen)
5. Verein kantonsparlamente.ch Fr. 50 000 (kantonsparlamente.ch)
6. Verein Interkantonale Legislativkonferenz Fr. 300 000 (Tag der Parlamente)
7. Stiftung Zugang für Alle Fr. 100 000 (Continuous Compliance Monitor) Total Fr. 606 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Be- schwerdefrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsver- waltung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Re- gierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli