Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1262/2011

Strassen, Zürich, Thurgauerstrasse reg. S-39, Projektgenehmigung

26 d’october 2011German3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011

1262. Strassen (Zürich, Thurgauerstrasse reg. S-39)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 16. September 2011 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Projekt für die Erneuerung der Thurgauerstrasse reg. S-39, Abschnitt Dörfli- bis Wallisellenstrasse, auf dem Gebiet der Stadt Zürich (Bau Nr. 08 067), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Belag in der Thurgauerstrasse, Abschnitt Dörfli- bis Wallisellenstrasse, wegen seines schlechten Zustandes voll- ständig zu ersetzen. Im Zuge der geplanten Massnahmen sollen im Bereich der bestehenden Trenninsel die bestehenden schmalen Rad- streifen in beiden Fahrbahnen den heutigen Anforderungen angepasst und somit für Radfahrende sicherer werden. Hierzu müssen die Fahr- spuren und die Mittelinsel angepasst werden. Zudem werden die schad- haften Abschlüsse und Schachtabdeckungen ersetzt. Die Dienstabtei- lung Verkehr ergänzt ihre Rohranlage und stellt nach den Bauarbeiten die Signalisation und die Markierung wieder instand. Um die Zufahrt zur offenen Rennbahn Zürich-Oerlikon zu verbes- sern, wird die bestehende Baumscheibe im Einfahrtsbereich versetzt. Zudem werden sämtliche Baumscheiben im Projektperimeter vergrös- sert. Der Baubeginn ist für Anfang November 2011 vorgesehen. Die Bau- arbeiten dauern rund zwei Monate. Mit Begehrensäusserung vom 11. Mai 2011 hat das Amt für Verkehr dem Vorhaben zugestimmt. Da mit dem Projekt die Strassenoberfläche nur unwesentlich und ohne Auswirkung auf die Umgebung verändert wird, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG und auf eine Plan- auflage gemäss § 16 StrG verzichtet. Das Vorhaben wurde mit Verfügung des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes Nr. 180 vom 29. August 2011 festgesetzt sowie die Ausgaben bewilligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Thurgauerstrasse, Ab- schnitt Dörfli- bis Wallisellenstrasse, betragen voraussichtlich rund Fr. 988 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Diese Aufwen- dungen gehen vollumfänglich zulasten der Unterhaltspauschale.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belastet werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Thurgauer- strasse, Abschnitt Dörfli- bis Wallisellenstrasse, Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi