RRB Nr. 1270/2020
Projekt Kompetenzzentren Berufsfachschulen, Phase Realisierung, gebundene Ausgabe
16 da december 2020German7 min
Source zh.ch
Projekt Kompetenzzentren Berufsfachschulen, Phase Realisierung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020
1270. Projekt Kompetenzzentren – Phase Realisierung (Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) legt der Bildungsrat fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermit- teln, und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksich- tigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe (Berufszuteilung). Mit Beschluss Nr. 1/2020 vom 3. Februar 2020 hat der Bildungsrat die Berufszuteilung an die 29 Berufsfachschulen im Kanton Zürich neu ge- regelt. Durch eine bessere Zuteilung der Berufe sollen grössere Fachschaf- ten möglich werden. Diese Konzentration der Fachexpertise, unterstützt durch eine moderne, berufsspezifische fachtechnische Infrastruktur, soll auch in Zukunft die Unterrichtsqualität auf hohem Niveau garantieren und den engen Bezug zur Wirtschaft sicherstellen.
B. Das Projekt Die Umsetzung soll bis 2024 erfolgen. Gemäss dem «Konzept Berufs- zuteilung» des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) vom 3. Fe- bruar 2020 sind von der Neuregelung rund 4000 Lernende bzw. Lernen- denplätze und rund 120 Lehrpersonen-Vollzeitstellen, verteilt auf rund 220 Lehrpersonen, betroffen. Das Gesamtprojekt ist gegliedert in zwölf schul- bzw. berufsfeldspezifische Teilprojekte, die gestaffelt ab 2020 um- gesetzt werden. Neben den personellen Auswirkungen müssen die Ein- zugsgebiete für mehrere Berufe neu festgelegt werden, was Einfluss auf die Schulzuteilung der Lehrbetriebe haben wird. Zudem sind Fragen der Zuteilung der Lernenden zu den Berufsmaturitätsschulen zu klären, die Finanzierung der Schulen in der Übergangszeit anzupassen und die Daten der Lernenden in den EDV-Systemen des MBA und der Schulen überzuführen. Diese Aufgaben sind zeitkritisch und müssen aufeinan- der abgestimmt werden. Sie werden in fünf zentral beim MBA angesiedel- ten Teilprojekten behandelt. Aufgrund der langen Umsetzungsdauer bis 2024 und der in den nächs- ten Jahren steigenden Lernendenzahlen ist davon auszugehen, dass alle Lehrpersonen weiterbeschäftigt werden können. Es werden sich aber bei einem Teil der Lehrpersonen der Arbeitsort oder der unterrichtete
Beruf verändern. Es ist auch zu erwarten, dass Lehrpersonen nahe dem Pensionsalter eine vorzeitige Pensionierung einem Schulwechsel vorzie- hen werden. Mit Beschluss Nr. 843/2020 hat der Regierungsrat eine befristete Er- weiterung des Stellenplans des MBA für die zentrale Koordination, die Datenmigration und eine zentrale Anlaufstelle für Personalfragen bewil- ligt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Umsetzung des Projekts Kompetenzzentren, die an den Schulen anfallen, aufgrund des aktuellen Planungsstandes erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt werden können und mit einer separaten Ausgabenbewilligung geregelt werden.
C. Projektorganisation Das Projekt wird nach dem Projektstandard «Hermes» geführt und ist in zwölf berufsfeld- bzw. schulspezifische Teilprojekte unterteilt, die jeweils von einem Teilprojektteam, bestehend aus Vertreterinnen und Ver- tretern der betroffenen Schulen und des MBA, geführt werden. Die Lei- tung hat in der Regel diejenige Schule, die einen neuen Beruf aufnimmt. In der gegenwärtigen Phase der Realisierung klären die Teilprojektteams die personellen und fachlichen Detailfragen der Einführung und schät- zen die notwendigen Mittel für die nächste Phase, der Einführung, ab Som- mer 2021 ab.
D. Mittelbedarf Für die unter Punkt B beschriebene Phase der Realisierung ergeben sich folgende Ausgaben für die Berufsfachschulen: Schule Entlastungen Entlastungen Sachaufwand Externe Total (Lektionen) (in Franken) (in Franken) Moderation pro Schule (in Franken) (in Franken) Allgemeine Berufsschule 380 64 600 10 000 74 600 Zürich ABZ Berufsbildungsschule 1 720 292 400 20 000 312 400 Winterthur BBW Baugewerbliche Berufsschule 240 40 800 10 000 17 500 68 300 Zürich BBZ Berufsfachschule Winterthur BFS 560 95 200 34 000 129 200 Berufsfachschule Uster BFSU 534 90 780 29 000 119 780 Berufsschule Mode und Gestaltung 80 13 600 13 600 Zürich BMGZ Berufsschule Bülach BSB 340 57 800 50 000 107 800 Berufsschule Rüti BSR 440 74 800 20 000 7 500 102 300
Schule Entlastungen Entlastungen Sachaufwand Externe Total (Lektionen) (in Franken) (in Franken) Moderation pro Schule (in Franken) (in Franken) Bildungszentrum Limmattal BZLT 920 156 400 8 000 164 400 Bildungszentrum Zürichsee BZZ 960 163 200 30 000 20 000 213 200 Berufsschule für Detailhandel 80 13 600 13 600 Zürich DHZ Gewerbliche Berufsschule 40 6 800 12 000 18 800 Wetzikon GBW Technische Berufsschule 260 44 200 25 000 69 200 Zürich TBZ Wirtschaftsschule KV Wetzikon 100 17 000 17 000 WKVW Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen ZAG Total 6 654 1 131 180 135 000 158 000 1 424 180 Die Entlastungslektionen von Schulleitungsmitgliedern und Lehrper- sonen werden einerseits benötigt, um die personellen und organisatori- schen Fragen zu klären, anderseits um den Unterricht den Rahmenbe- dingungen der aufnehmenden Schulen anzupassen. Die 6654 Entlastungs- lektionen entsprechen etwa 166,35 Jahreslektionen à Fr. 6800, wobei eine Entlastungslektion Fr. 170 entspricht. Bei den Entlastungen handelt es sich hierbei um externe Zusatzleistungen im Sinne der Richtlinie «An- wendung des Stundenkontos und Gewährung von Zusatzleistungen und Entlastungen für Lehrpersonen der kantonalen Berufsfachschulen» vom 4. Januar 2017. Sie gelten nicht als interner Aufwand gemäss § 31 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2). Die einzelnen Schulen sind vom Projekt Kompetenzzentren unter- schiedlich betroffen, was sich bei den notwendigen Entlastungslektionen zeigt. Die Berufsbildungsschule Winterthur ist in sieben der zwölf Teil- projekte sowohl als abgebende als auch als aufnehmende Schule invol- viert. Zudem muss sie ihre Führungsstruktur umbauen und weitere orga- nisatorische Massnahmen umsetzen. Auch das Bildungszentrum Zürich- see ist in vier Teilprojekten involviert. Ungefähr die Hälfte der Lernenden und der Lehrpersonen wird verschoben. Es entsteht eine neue Abtei- lung der Fachleute Betreuung EFZ mit 800 Lernenden, was ebenfalls eine Reorganisation der Führungsstruktur zur Folge hat. Das Bildungszen- trum Limmattal übernimmt drei neue, überkantonal beschulte Berufe, deren Unterricht auf eine konsequente Handlungskompetenzorientie- rung umgestellt werden muss.
Da infolge der Versetzung von Lehrpersonen an einer Schule bis zu drei verschiedene Schulkulturen zusammengeführt werden, sind Mass- nahmen zur Erarbeitung und Festigung der Schulkultur notwendig. Für diese sollen die Schulen externe Moderatorinnen und Moderatoren eige- ner Wahl beiziehen können. Die aufgeführten Sachkosten betreffen Anschaffungen der Schulen für den Unterricht, die nicht von der abgebenden Schule übernommen werden können, wie beispielsweise Modelle, Geräte, Schränke für Chemi- kalien sowie kleine Anpassungen an der Ausstattung. Allfällig notwen- dige bauliche Anpassungen an den Schulanlagen sind noch nicht definiert, weshalb entsprechende Kosten noch nicht beziffert werden können. So- bald diese bekannt sind, wird eine entsprechende zusätzliche Ausgabe beantragt. Für die Neueinteilung der Schulgebiete erstellt das Institut für Karto- graphie und Geoinformation der ETH Zürich einen auf die Fahrzeiten des öffentlichen Verkehrs optimierten Vorschlag. Dieser ist neben an- deren Grundlagen eine Basis für die Zuteilung der Lehrbetriebe zu den Berufsfachschulen. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 25 000. Somit ist für die laufende Phase der Realisierung einschliesslich einer Reserve von rund 10% mit Kosten von insgesamt Fr. 1 600 000 zu rech- nen. Davon fallen Fr. 200 000 im Jahr 2020 an, Fr. 1 150 000 im Jahr 2021 und Fr. 250 000 im Jahr 2022. Die Kosten für diejenigen Teilprojekte, die erst 2022 umgesetzt werden, sind enthalten. Für die Ausgaben der Pha- se der Einführung wird ein Zusatzkredit beantragt. Die Ausgaben für diese Phase werden in der laufenden Phase der Realisierung ermittelt. Aufgrund einer ersten groben Schätzung ist mit einer erforderlichen zusätzlichen Ausgabe von rund 1,0 Mio. Franken zu rechnen.
E. Finanzen Gemäss Beschluss des Bildungsrates Nr. 1/2020 vom 3. Februar 2020 muss die Anpassung der Berufszuteilung bis 2024 umgesetzt werden. Mit der zu bewilligenden Ausgabe wird die Detailplanung der vom Bil- dungsrat beschlossenen Anpassung der Berufszuteilung sichergestellt. Es handelt sich deshalb um eine gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. a Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, LS 611). Die Ausgaben gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Be- rufsbildung. Die Ausgaben für 2020 sind im Budget 2020 nicht einge- stellt, können aber innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306 kompen- siert werden. Die Ausgaben für 2021 und 2022 sind im Budget 2021 bzw. im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Phase Realisierung des Projekts Kompetenzzentren Berufs- fachschulen wird eine einmalige gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbil- dung, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli