Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Lateinkenntnisse beim Studium, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 292/2012
Sitzung vom 4. Dezember 2012
1276. Anfrage (Lateinkenntnisse beim Studium) Kantonsrat Hans-Peter Amrein, Küsnacht, hat am 1. Oktober 2012 fol- gende Anfrage eingereicht: Gemäss Anträgen des Philosophischen und des Englischen Seminars der Universität Zürich sowie der Mittelalter-Archäologen soll beim Stu- dium dieser Fachrichtungen auf Lateinkenntnisse verzichtet werden. Begründet werden diese unsinnigen Forderungen unter anderem mit der Bologna Reform und dem vereinfachten Übertritt von ausländischen Studierenden, Doktoranden, Assistenten und Professoren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist der Regierungsrat der Meinung, dass das akademische Niveau durch die Entfernung des Lateins aus verschiedenen Studienrichtun- gen steigt?
2. Wie stellt sich der Regierungsrat generell zu diesen Anträgen und wird er seine Vertreterin im Universitätsrat, Frau Regierungsrätin Aeppli, vor einer Abstimmung über die Beibehaltung oder Abschaffung der Lateinkenntnisse entsprechend instruieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Ob das akademische Niveau bei einem Studium in Englisch, Philo- sophie oder Kunstgeschichte ohne Lateinkenntnisse steigt oder fällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine allgemeingültige Antwort dazu ist nicht möglich. Zu Frage 2: Gemäss § 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 der Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philosophi- schen Fakultät der Universität Zürich vom 24. Oktober 2005 (LS 415. 455.1) ist die Fakultät abschliessend dafür zuständig, Fächer vom Latein-
obligatorium auszunehmen und dies in der Studienordnung festzulegen. Die Fakultätsversammlung hat am 5. Oktober 2012 beschlossen, am Lateinobligatorium in den erwähnten Fächern festzuhalten.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi