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Decision

RRB Nr. 1276/2020

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020, Ermächtigung

16 da december 2020German10 min

Source zh.ch

Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020, Ermächtigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. Dezember 2020

1276. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel viermal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines sei- ner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgän- gigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Beschluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organisa- tionsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte

Erwägungen

4. Wahl Leitender Ausschuss Die Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 ist eingeladen, Regie- rungsrat Ernst Stocker (ad personam) als Vertreter des Kantons Zürich im Leitenden Ausschuss der KdK für eine weitere zweijährige Amtszeit zu bestätigen. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung

5. Schwerpunktplanung KdK 2021 Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 wird die vom Leiten- den Ausschuss genehmigte Schwerpunktplanung 2021 zur Kenntnis ge- bracht. Im Vordergrund stehen die Dossiers institutionelles Abkommen mit der EU, Integrationsagenda Schweiz, kantonale Integrationspro- gramme (KIP 2bis und KIP 3), E-Government/Digitalisierung, Covid-19 sowie die Förderung des während der Covid-19-Pandemie teilweise in die Kritik geratenen Föderalismus und seiner Werte.

7. Tripartite Konferenz: Gesamterneuerung kantonale Delegation (2021–2024) Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 wird die vom Leiten- den Ausschuss genehmigte Zusammensetzung der kantonalen Delega- tion in der Tripartiten Konferenz zur Kenntnis gebracht. Der Kanton Zü- rich ist durch die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern vertreten.

Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Ge- schäfte zur Kenntnisnahme (6, 9) sowie unbestrittene Nominations- (8) oder Genehmigungsgeschäfte (2, 3), die keiner Bemerkungen oder Stel- lungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte Bei den Traktanden unter diesem Titel (10–20) handelt es sich aus- schliesslich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte

21. COVID-19-Pandemie: Stand der Arbeiten, Evaluation Krisenmanagement, weiteres Vorgehen Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 werden verschiedene Erwägungen zur Diskussion unterbreitet u. a. betreffend Verhinderung eines neuen Lockdowns und eines Wechsels in die ausserordentliche Lage, aber auch betreffend die teilweise vorherrschende öffentliche Wahr- nehmung eines «Versagens» des föderalen Systems und der Kantone (siehe Antragspapier Ziff. 3). Das KdK-Generalsekretariat arbeitet gegenwärtig an einer Evaluation der Krisenbewältigung aus Sicht der Kantone. Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 wird ein Zwischenbericht zur Kenntnisnahme vorgelegt, der die Antworten der Kantone und Direktorenkonferenzen zu einer entsprechenden Umfrage für den Zeitraum Anfang 2020 bis Mitte September zusammenfasst (siehe Beilage 21f). Auch die Geschäftsprü- fungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat führen eine Evaluation der Krisenbewältigung durch und haben die KdK zu einer An- hörung eingeladen. Auf Wunsch der Kommissionen soll ihnen der Zwi- schenbericht der KdK zur Verfügung gestellt werden. Der Bericht wird ausserdem dem Bundesrat übermittelt werden. In diesem Zusammenhang soll auch über die Veröffentlichung auf der Webseite der KdK entschie- den werden. Davon unabhängig sollen im Newsletter, der jeweils im An- schluss an die Plenarversammlung verschickt wird, eine erste Bilanz und Zwischenergebnisse vorgestellt werden (Tischvorlage). Da die bisherigen Arbeiten nur den Zeitraum von Anfang 2020 bis Mitte September 2020 umfassen, soll die Evaluation zusammen mit den Konferenzen und Kan- tonen sowie allenfalls externer Unterstützung fortgeführt werden.

Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat die Umfrage der KdK zur Krisenbewältigung aus Sicht der Kantone mit Beschluss Nr. 898/2020 beantwortet. Bezüglich des vorliegenden Zwischenberichts scheint wichtig, zu betonen, dass es sich vornehmlich um eine Zusammenfassung der verschiedenen Rückmel- dungen der Kantone handelt. Der Zwischenbericht kann in diesem Sinne zur Kenntnis genommen werden. Allerdings sollte gegenüber den GPK und in Zusammenhang mit einer allfälligen Veröffentlichung auf den im Antragspapier verwendeten Begriff «Evaluation» verzichtet werden. Der Begriff impliziert eine Untersuchung nach wissenschaftlichen Standards; der Zwischenbericht erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Ebenso sollte klar ersichtlich sein, dass es sich bei dem Zwischenbericht nicht um eine konsolidierte politische Stellungnahme der Kantonsregierungen handelt.

22. Europapolitik/institutionelles Rahmenabkommen: Stand der Arbeiten, weiteres Vorgehen Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 werden der Stand der Arbeiten und das weitere Vorgehen betreffend ein institutionelles Rah- menabkommen mit der EU zur Kenntnis gebracht. Am 11. November 2020 hat der Bundesrat die erwartete Entscheidung zu den noch offenen Punk- ten (Lohn- und Arbeitnehmerschutz, staatliche Beihilfen und Unions- bürgerrichtlinie) getroffen, jedoch die Öffentlichkeit und die Kantone nicht über dessen Inhalt informiert. Anschliessend informierte die Bun- despräsidentin die Präsidentin der EU-Kommission. Die eigentlichen Diskussionen werden voraussichtlich auf technischer Stufe geführt wer- den. Es ist davon auszugehen, dass die Kantone wie bis anhin Teil der Schweizer Verhandlungsdelegation sein werden.

23. Freihandelsabkommen EFTA – Indonesien: Behördeninformation Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 die Botschaft zum umfassenden Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien ver- abschiedet. Am 20. Dezember 2019 wurde das Geschäft in der Schluss- abstimmung von den eidgenössischen Räten genehmigt. Gegen diesen Be- schluss wurde unter dem Titel «Stop Palmöl» das Referendum ergriffen. Über das Abkommen wird am 7. März 2021 abgestimmt werden. Die Kantone wurden zum Verhandlungsergebnis nicht formell konsultiert. Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 wird deshalb vorge- schlagen, auf eine Behördeninformation der KdK im Rahmen der Ab- stimmungskampagne zu verzichten. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung zum Antrag, auf eine Behördeninformation der KdK zu verzichten.

25. Integrationsagenda Schweiz: Stand der Arbeiten, Verabschiedung Konzept Monitoring, weiteres Vorgehen Die Arbeiten in den drei Teilprojekten der Phase II der Integrations- agenda Schweiz (IAS) konnten im ersten Halbjahr 2020 auf technischer Ebene abgeschlossen werden, wobei noch verschiedene Differenzen zwi- schen dem Bund und den Kantonen offenblieben. Viele davon konnten inzwischen jedoch auf politischer Ebene im Sinne der Kantone bereinigt werden. Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 werden das Gesamtkonzept Monitoring IAS aus dem Teilprojekt 2 (siehe Beilage 25a) sowie das weitere Vorgehen in Bezug auf die Teilprojekte 1 (Überprüfung Finanzierungssystem) und 2 (Integration von spät zugewanderten Jugend- lichen und jungen Erwachsenen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten) zur Zustimmung unterbreitet: – Teilprojekt 1 (Neues Finanzierungssystem Asyl): Das Finanzierungs- system befindet sich gegenwärtig in Konsultation bei den Kantons- regierungen. Die gemeinsame Position der Kantone soll an der Plenar- versammlung vom 26. März 2021 verabschiedet und gestützt darauf mit dem Bund das Vorgehen für eine allfällige Umsetzung in die Wege geleitet werden. – Teilprojekt 3 (Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-/EFTA- und Drittstaaten): Die Vorstehe- rin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements und der Vor- steher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung haben entgegen dem Antrag der Bundesvertretungen in der technischen Koordinationsgruppe auf Abbruch eine gewisse Offen- heit signalisiert, auch bei diesem Teilprojekt einen gemeinsamen Lö- sungsweg zu finden. Das weitere Vorgehen soll an der nächsten Sitzung des politischen Steuerungsgremiums festgelegt werden. Haltung des Kantons Zürich Zustimmung zum Gesamtkonzept Monitoring IAS und dem weiteren Vorgehen zu den Teilprojekten 1 und 3.

26. Überprüfung der Aufgabenteilung Bund – Kantone Im Sommer 2019 haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen nach langen Vorarbeiten das Mandat für das Projekt «Aufgabenteilung II» verabschiedet. Mit dem Projekt sollten für die vier Aufgabenbereiche In- dividuelle Prämienverbilligung (IPV), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL), Regionaler Personenverkehr (RPV) und Bahninfrastruk- turfonds (BIF) Lösungen gesucht werden, die den verfassungsmässigen Grundsätzen der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz langfris- tig besser entsprechen als die heutige Regelung. Zudem sollte ein Moni- toring der Kostenentwicklungen und Mehr-/Minderbelastungen entwi-

ckelt werden, um Klarheit über die tatsächlichen Ausgaben zu schaffen und so zu einer gemeinsamen Betrachtung der Finanzflüsse zu kommen. Die Projektarbeiten wurden Anfang 2020 lanciert. Im Juni 2020 teilte der Bundesrat der KdK mit, dass er das Thema IPV aus dem Projekt he- rausnehmen will, nachdem er beschlossen hatte, der Prämien-Entlas- tungs-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser befindet sich gegenwärtig in der Vernehmlassung und dürfte be- züglich der vorgeschlagenen Finanzierungsverantwortung auf grosse Vor- behalte der Kantone treffen. Auch beim Thema RPV stellte der Bundes- rat Entwicklungen fest, die eine Fortsetzung des Projekts seiner Ansicht nach als nicht mehr zielführend erscheinen lassen. Er will allerdings dem Projekt einer Überprüfung der Aufgabenteilung keine allgemeine Absage erteilen und unterstützt die Zielsetzungen einer klaren Aufgaben- teilung nach wie vor. Auch die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie könnten aus Sicht des Bundesrates in ein entsprechendes Projekt ein- fliessen. Es wurde folglich beschlossen, das Projekt zu sistieren und die Arbeiten nach der Bewältigung der Pandemie wiederaufzunehmen, mög- licherweise auch mit einem neuen Fokus. Der Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 werden folgende Erwägungen zur Diskussion unterbreitet: Trotz der Absichtserklärung des Bundesrates, das Projekt nicht grund- sätzlich abzuschreiben, besteht die Gefahr, dass dieses auf die lange Bank geschoben wird. Deshalb sollten bereits jetzt Überlegungen über den Zeit- punkt einer Wiederaufnahme der Arbeiten und mögliche Stossrichtun- gen eines neuen Projekts angestellt werden. Es wird vorgeschlagen, zwi- schen Mitte 2021 und Mitte 2022 in enger Zusammenarbeit mit den Di- rektorenkonferenzen die von kantonaler Seite gewünschte Ausrichtung zu schärfen und die möglichen Themen eines neuen Projekts zu konso- lidieren. Anschliessend könnten die Verhandlungen mit dem Bund über ein neues Mandat aufgenommen werden, um dieses im Sommer 2023 zu verabschieden. In Bezug auf die inhaltliche Stossrichtung sollten nach wie vor die Aufgabenteilung und Zuweisung der Finanzierungsverant- wortung zwischen Bund und Kantonen im Vordergrund stehen mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit beider Staatsebenen zu verbessern. Mit Blick auf die langfristigen Perspektiven der öffentlichen Finanzen sollte auch das Thema Lastenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen – unter Einbezug der finanziellen Auswirkungen der gegenwärtigen Krise – stär- ker in den Fokus genommen werden. Die bisherigen Arbeiten haben ge- zeigt, dass die Problematik des Vollzugs und der Finanzierung von Bun- desaufgaben durch die Kantone noch stärker thematisiert werden sollte (Vollzugsföderalismus gegenüber Abgeltung der Vollzugskosten durch den Bund). Die gegenwärtige Diskussion zum Gegenvorschlag zur Prä-

mien-Entlastungs-Initiative zeigt, dass die diesbezüglichen Vorstellun- gen zwischen Bund und Kantonen weit auseinanderliegen. In diesem Zu- sammenhang wird auch zur Diskussion gestellt, sich von der bisherigen Vorgabe der Haushaltsneutralität zu lösen. Haltung des Kantons Zürich Der Entscheid des Bundesrates ist zu bedauern, insbesondere auch mit Blick auf die umfangreichen Arbeiten, die bereits durch die Kantone geleistet wurden. Angesichts der Wichtigkeit einer stärkeren Aufgaben- entflechtung ist die Sistierung jedoch einem gesamthaften Projektab- bruch vorzuziehen. Am bestehenden Mandat ist grundsätzlich festzuhal- ten. Wenn erforderlich, kann es angepasst und mit zusätzlichen Schwer- punkten ergänzt werden. Mehrheitsfähige Lösungen für eine stärkere Auf- gabenentflechtung können jedoch nur unter Einhaltung der Haushalts- neutralität erarbeitet werden, weshalb an dieser Vorgabe festzuhalten ist. Schliesslich sollen die Kantone auf einer raschen Wiederaufnahme der Arbeiten bestehen. Die Anpassung des bestehenden Mandats und die Wiederaufnahme der Arbeiten sollen möglichst bis Ende 2021 erfolgen. Bei Traktandum 24, Digitale Verwaltung, Stand der Arbeiten und wei- teres Vorgehen, handelt es sich um ein Geschäft zur Kenntnisnahme, das keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedarf.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, an- lässlich der Plenarversammlung der KdK vom 18. Dezember 2020 im Sin- ne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 18. Dezember 2020 nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, den Finanz- direktor und die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli