RRB Nr. 1278/2011
Regionaler Richtplan, Winterthur und Umgebung, Teilrevision, Versorgung, Entsorgung, Änderung, Festsetzung
26 d’october 2011German3 min
Source zh.ch
Regionaler Richtplan, Winterthur und Umgebung, Teilrevision, Versorgung, Entsorgung, Änderung, Festsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011
1278. Regionaler Richtplan Winterthur und Umgebung
Erwägungen
(Änderung Versorgung, Entsorgung) Mit RRB Nr. 2662/1997 wurde der regionale Richtplan Winterthur und Umgebung festgesetzt. An der Delegiertenversammlung der Regional- planung Winterthur und Umgebung (RWU) vom 22. Juni 2011 wurde die Änderung der Zweckbestimmung im regionalen Richtplan Ver- sorgung und Entsorgung für die Festlegung «Sammelstelle für Altautos und Schrott» für die Hs. Mühle Recycling AG, Riet, Neftenbach, als Standort für einen «Betrieb für das Behandeln und Rezyklieren von Siedlungs- und Betriebsabfällen» beschlossen. Gegen diesen Beschluss ist gemäss Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates Winterthur vom 17. August 2011 kein Rechtsmittel eingegangen. Mit Schreiben vom 18. August 2011 ersucht die RWU um Festsetzung der Änderung des regionalen Richtplanes Versorgung und Entsorgung. Die Hs. Mühle Recycling AG betreibt seit rund 50 Jahren einen Re- cyclingbetrieb in der Gemeinde Neftenbach. Das Areal liegt nach kan- tonalem Richtplan im Landwirtschaftsgebiet ausserhalb der Bauzonen. Zum Zeitpunkt der Festsetzung des regionalen Richtplans entsprach die bewilligte Nutzung der im regionalen Richtplan festgelegten Zweck- bestimmung. Im Laufe der letzten Jahre entwickelte sich die Hs. Mühle Recycling AG zu einem Betrieb, der neben metallischen Abfällen auch andere Abfallarten wie Holz und Sperrgut verarbeitet. Das Entgegen- nehmen und Behandeln dieser verschiedenen Abfallarten entspricht nicht der Festlegung im regionalen Richtplan. Vor diesem Hintergrund reichte die Gemeinde Neftenbach einen Antrag zur Änderung des regionalen Richtplans ein, der die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Fortbestan- des des Betriebes bzw. nachträgliche Legalisierung der Betriebserwei- terung schaffen soll. Eine umfassende Interessenabwägung ergab, dass eine innert nützlicher Frist umsetzbare Lösung nur eine dem heutigen Stand der Technik entsprechende Weiterentwicklung des Betriebes am heutigen Standort sein kann. Als Voraussetzung für den Betrieb ist ein Gestaltungsplan zu erlassen, der die Einhaltung der Belange des Um- weltschutzes und eine gute Einordnung ins Landschaftsbild sicherstellt. Der vorliegenden Änderung des regionalen Richtplanes Versorgung und Entsorgung steht somit nichts entgegen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Teilrevision des regionalen Richtplanes Winterthur und Um- gebung, Versorgung und Entsorgung betreffend die Änderung der Fest- legung «Sammelstelle für Altautos und Schrott» der Hs. Mühle Recycling AG, Riet, Neftenbach auf «Betrieb für das Behandeln und Rezyklieren von Siedlungs- und Betriebsabfällen» wird festgesetzt.
II. Die Änderung der Festlegung im regionalen Richtplan Versor- gung und Entsorgung steht bei den Kanzleien der Regionsgemeinden und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbach- strasse 14, 8090 Zürich) jedermann zur Einsicht offen.
III. Dispositiv I und II sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.
IV. Mitteilung an das Amt für Städtebau, Technikumstrasse 81, Post- fach, 8402 Winterthur (zuhanden der RWU Regionalplanung Winter- thur und Umgebung), das Baurekursgericht, das Verwaltungsgericht so- wie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi