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Decision

RRB Nr. 1291/2021

Strassen, Zürich, Stadttunnel SN 3.4.1, Projektgenehmigung

17 da november 2021German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. November 2021

1291. Strassen (Zürich, Stadttunnel SN 3.4.1)

Erwägungen

Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 20. August 2021 das Projekt für den Ausbau des Stadttunnels für die Velonutzung (Bau Nr. 11 114) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig er- suchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Der Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss) sieht beim Hauptbahnhof Zürich die Unterführung der Gleisfelder mit- tels Strassentunnel vor, der die geplante Sihltiefstrasse mit dem Milch- bucktunnel verbinden soll (Stadttunnel, SN 3.4.1). Der Stadttunnel ist Be- standteil des kantonalen Richtplans (Vorlage 4882b) in Form eines ge- planten Hochleistungsstrassen-Tunnels. Der Rohbau des Tunnels wurde in den 90er-Jahren sowie zwischen 2010 und 2014 als Vorinvestition mit dem Bau der beiden unterirdischen Bahnhöfe «Museumstrasse» und «Lö- wenstrasse» in Etappen erstellt. Er ist rund 190 m lang und 25 m breit, wo- bei er in Längsrichtung durch die in der Mitte liegenden Zwischenabstüt- zungen in zwei Bereiche getrennt ist. Am 30. November 2011 wurde dem Kanton Zürich die Petition von «Pro Velo Kanton Zürich» für eine Velostation und die Nutzung des bestehen- den Strassentunnels unter dem Hauptbahnhof Zürich für den Velover- kehr eingereicht. Gestützt darauf sieht der regionale Richtplan Stadt Zü- rich (RRB Nr. 576/2017) beim Hauptbahnhof eine Querung der Gleis- felder als Veloverbindung vor. So bildet der Stadttunnel mittlerweile ein zentrales Element des (geplanten) regionalen Veloroutennetzes und ver- bindet den Sihlquai mit der Kasernenstrasse. Die Nutzung des Stadt- tunnels als Veloroute ist auch im Agglomerationsprogramm Stadt Zü- rich – Glattal 2. Generation eingestellt. Mit der Umsetzung des Projekts Stadttunnel für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist in den nächsten Jahrzehnten nicht zu rechnen, sodass der erstellte Hohlraum unter dem Hauptbahnhof Zürich mindestens in den nächsten 20 Jahren für die Nationalstrasse und die Umsetzung des kantonalen Richtplans für den MIV nicht benötigt wird. Am 30. Mai 2020 hat das Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich mit der Volkswirtschaftsdirektion eine Vereinbarung über die Zwischennutzung des Stadttunnels als Veloverbindung und Velosta- tion abgeschlossen. Dieser zufolge soll die Zwischennutzung so ausgestal- tet werden, dass die Nutzung des Tunnels als Hochleistungsstrasse mög- lich bleibt. Der Kanton erteilte der Stadt Zürich mit der Vereinbarung

unentgeltlich das Recht, im Stadttunnel eine Veloverbindung mit Velo­ station zu erstellen und mindestens bis ins Jahr 2041 zu betreiben (vgl. RRB Nr. 416/2020). Das Bundesamt für Strassen hat der Zwischennut- zung des Stadttunnels zugestimmt. Das Projekt verfolgt das Ziel, die im Rohbau bestehende Unterquerung des Hauptbahnhofs auszubauen und als Veloverbindung für die südlich und nördlich des Hauptbahnhofs gelegenen Quartiere sowie als öffentli- che Velostation zu nutzen. Hierzu wird ein Anschlusstunnel zwischen der auf der Südseite bereits bestehenden Rampe Kasernenstrasse und dem ebenfalls bereits bestehenden Stadttunnel gebaut. Anschliessend werden auf der Nordseite die beiden Rampenbauwerke Sihlquai und Konrad- strasse als direkte Anschlüsse an das bestehende regionale und kommu- nale Velonetz realisiert. Im mittleren Abschnitt der Unterquerung wird im Stadttunnel eine öffentlich zugängliche Velostation mit direktem Zu- gang zur Bahnhofpassage Sihlquai und zu den Perrons des Hauptbahn- hofs gebaut. Für die geplante Zufahrtsrampe im Sihlquai muss die Stras- senführung leicht angepasst und der bestehende Fussgängerübergang im Bereich Limmatstrasse verschoben werden. Der flussseitige Gehweg wird in Richtung Sihl verschoben, weshalb die Sihlböschung steiler ge- staltet bzw. die bestehende Stützmauer angepasst und verlängert werden soll. Der Gehweg auf der Seite der Busstation zwischen der Limmat- und der Ausstellungsstrasse wird, aufgrund des Platzmangels, auf das Grund- stück IQ7074 der Stadt Zürich verlegt. Der Baubeginn ist für Herbst 2022 geplant. Der Kanton hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen zweier Begeh- rensäusserungen des Amtes für Verkehr vom 17. Februar 2014 und 24. Au- gust 2017 sowie in einer abschliessenden Stellungnahme der Volkswirt- schaftsdirektion vom 24. November 2017 Stellung genommen. Die in den Begehrensäusserungen angebrachten Anträge gelten als bereinigt. Wei- ter wurde das Projekt auf die praktische Leistungsfähigkeit überprüft. Im Rahmen des Vorhabens werden weder die Strassengeometrie noch die Verkehrsführung an den überkommunalen Strassenabschnitten im umgebenden Netz verändert. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt, und das Projekt wurde vom 19. Mai bis 19. Juni 2017 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Frist gingen drei Ein- sprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 937 vom 21. Oktober 2020 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Der An- trag für einen Objektkredit erfolgte mit Stadtratsbeschluss Nr. 627 vom 8. Juli 2020, am 10. Februar 2021 wurde er mit Beschlussnummer 3574 vom Gemeinderat beschlossen. Der Kredit wurde an der städtischen Volksabstimmung am 13. Juni 2021 deutlich angenommen. Alle Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für den Ausbau des Stadttunnels für die Velonut- zung betragen voraussichtlich Fr. 18 827 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Der städtische Objektkredit umfasst zusätzlich die allfälligen Rückbaukosten von Fr. 8 800 000. Nicht Bestandteil des Kre- dits sind die Kosten für die geplante Velostation im Stadttunnel und die Rampe Konradstrasse, die im Rahmen des kommunalen Rahmenkredits Velo beschlossen wurden. Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 14 360 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Ausbau des Stadttunnels für die Velonutzung in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli