RRB Nr. 13/2011
Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Buchs-Dällikon, neue Statuten, Genehmigung
12 da schaner 2011German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Buchs-Dällikon, neue Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Januar 2011
13. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Buchs-Dällikon)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Buchs und Dällikon bilden einen Zweckverband für die gemeinsame Organisation der Feuerwehr. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demo- kratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 13. April 2010 und am 3. Juni 2010 haben die Stimmberechtigten der beiden Ver- bandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Ausgestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanzbefugnisse der Verbandsorgane neu geordnet sowie die Statuten redaktionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemer- kungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Buchs-Dällikon wer- den genehmigt.
II. Mitteilung an die Feuerwehrkommission des Zweckverbands Feuerwehr Buchs-Dällikon, Gemeinde Buchs, Abteilung Sicherheit, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs, an die Gemeinderäte der Politischen Ge- meinden Buchs, Gemeindeverwaltung, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs,
und Dällikon, Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi