RRB Nr. 1309/2012
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Waffenplatz-Finanzvertrag, Nachtrag Nr. 8, Genehmigung
12 da december 2012German2 min
Source zh.ch
Waffenplatz Zürich-Reppischtal, Waffenplatz-Finanzvertrag, Nachtrag Nr. 8, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2012
1309. Waffenplatz Zürich-Reppischtal (Waffenplatz-Finanzvertrag,
Erwägungen
Nachtrag Nr. 8) Der Waffenplatz Zürich-Reppischtal wird gestützt auf den Waffenplatz- benützungsvertrag vom 6. Januar 1981 als kantonaler Waffenplatz durch den Kanton Zürich betrieben und unterhalten. Seit 2006 sind auf dem Waffenplatz die Militärakademie an der ETH Zürich (MILAK) sowie die Infanterie Durchdienerschulen 14 stationiert. Der Waffenplatz- Finanzvertrag vom 10. Februar 1983 erhielt bisher sieben Nachträge. Der Nachtrag Nr. 8 bringt dem Kanton Zürich Mehrerträge von rund Fr. 250 000. Während der Vertragsdauer des Nachtrags Nr. 7 (1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013; vgl. RRB Nr. 1255/2011) wurden die Berechnungs- grundlagen angepasst, indem neu auf den am 1. Januar 2012 gültigen Gebäudeversicherungswert abgestellt wird (neu Fr. 98 591 700 statt Fr. 85 735 000). Mit dem Nachtrag Nr. 8 erhöht sich somit die Entschädi- gung des Bundes an den Kanton für die Benützung und Instandhaltung der Infrastrukturen ab 1. Januar 2012 auf jährlich rund 2,61 Mio. Fran- ken bzw. Fr. 250 000 mehr pro Jahr als bisher. Der Nachtrag Nr. 8 gilt bis 31. Dezember 2013. Die Mehrerträge gehen zugunsten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, Konto 4472 0 00000, Vergütung für Benützungen Liegenschaften VV. Der Nachtrag Nr. 8 wurde durch den Bund (armasuisse Immobilien) am 17. August 2012 und durch die Sicherheitsdirektion am 7. September 2012 unterzeichnet, unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Stelle des Bundes und den Regierungsrat. Am 16. Oktober 2012 wurde der Nachtrag vom Leiter der armasuisse Immobilien ge- nehmigt. Die Genehmigung des Regierungsrates kann ebenfalls erteilt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Nachtrag Nr. 8 vom 17. August 2012 / 7. September 2012 zum Waffenplatz-Finanzvertrag vom 10. Februar 1983 über die Finanzierung und Realisierung eines Waffenplatzes im Reppischtal wird genehmigt.
II. Mitteilung an armasuisse Immobilien, Facility Management, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi