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RRB Nr. 1323/2020

Finanzverwaltung, Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen, Stellenplan

23 da december 2020German3 min

Source zh.ch

Finanzverwaltung, Wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2020

1323. Finanzverwaltung, wirtschaftliche Hilfen für Unternehmen (Stellenplan)

Erwägungen

1. Ausgangslage Zur Unterstützung von Unternehmen, die von Covid-19-Massnahmen betroffen sind, hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 262/2020 eine kantonale Kreditausfallgarantie beschlossen. Dieses Instrument wurde im Kanton Zürich später auch für Start-up-Hilfen eingesetzt. Mit Be- schluss Nr. 1097/2020 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Ver- pflichtungskredit für das Covid-19-Härtefallprogramm des Kantons Zü- rich beantragt. Am 14. Dezember 2020 hat der Kantonsrat den Verpflich- tungskredit für das Härtefallprogramm des Kantons Zürich bewilligt (Vorlage 5663a).

2. Weiteres Vorgehen Der Aufbau dieser Wirtschaftshilfen wurde in den bestehenden Ver- waltungsstrukturen geleistet, indem die ordentlichen Aufgaben mittels Führungsentscheiden vermindert oder verschoben wurden. Zudem leis- tete das bestehende Personal Überzeit. Für die Zukunft ist die Stabilität der Aufgabenerfüllung im Bereich der kantonalen Finanzen dauerhaft abzusichern. Die für Massnahmen zur wirtschaftlichen Unterstützung von Unternehmen notwendigen betriebswirtschaftlichen Kompetenzen sind aufzubauen. Dadurch sollen einerseits kommende neue Programme gestaltet werden können und anderseits die umfangreichen Folgearbei- ten der obgenannten schon geschaffenen Programme aufgefangen werden. Die Erfahrung aus dem aktuellen Programm zeigt, dass die notwendigen Kapazitäten den Umfang von zwei Stellen bei Weitem überschreiten. So ist der Aufbau von Hilfsprogrammen mit allen damit verbundenen Auf- gaben und Anspruchsgruppen (insbesondere Prozessgestaltung, Infor- matik, Einbindung externer Dienstleister, Recht, Informatik, Politik und Bundesebene) äusserst aufwendig und zeitintensiv. Gleiches gilt für die zu erwartende Nachbearbeitung im Vollzug (insbesondere Bewirtschaf- tung gewährter Darlehen und zukünftig ausfallender Forderungen der Banken). Im Sinne eines vorsichtigen Personalausbaus sollen im Stel- lenplan der Finanzverwaltung die minimal notwendigen personellen Mittel dafür aufgebaut werden, wobei im Fall neuer Programme weiter- hin zusätzliche Mittel, wie dargelegt, aus dem bestehenden Personal zu

organisieren sein werden. Bei den zu schaffenden Stellen handelt es sich um Stellenaufstockungen. Aufgrund der Erfordernisse des Bundes zur Bewirtschaftung gewährter Darlehen (Art. 11 Covid-19-Härtefallver- ordnung vom 25. November 2020, SR 951.262) und zur Berichterstattung (Art. 18) sowie angesichts weiterer Hilfsprogramme, die auf Bundes- ebene angekündigt wurden, ist von einer dauerhaften Aufgabe auszu- gehen.

3. Finanzielle Auswirkungen Der Aufwand für die zusätzlichen Stellen ist in der Finanzverwaltung nicht eingeplant. Er wird im Rahmen des bestehenden Budgets intern kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan der Finanzverwaltung wird ab 1. Januar 2021 wie folgt ergänzt: Stelle Richtposition Klasse VVO 1,0 Abteilungschef/in 23

II. Mitteilung an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli