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Strassen, Seuzach, 510 Winterthurerstrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. November 2013

1325. Strassen (Seuzach, 510 Winterthurerstrasse, Instandsetzung)

Erwägungen

Der in den 60er-Jahren erstellte Oberbau der 510 Winterthurerstrasse im 0,80 km langen Abschnitt Hochgrütstrasse bis Kreisel Gemeindehaus (km 0.850–1.650) ist dringend sanierungsbedürftig. Die Belagsschicht- dicken sind sehr unterschiedlich und entsprechen bezüglich der Ver- kehrslastklasse nicht den Normen. Belagsschäden sind in Form von Ausmagerungen, Längs- und Querrissen, Spurrinnen und Belagsflicken ersichtlich. Als letzte Massnahme wurde in den 80er-Jahren örtlich der Deckbelag erneuert. Als Sofortmassnahme wurden laufend offene Risse vergossen und Belagsausbrüche behelfsmässig geflickt. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes stehen folgende Massnahmen an: – Ersetzen der Randabschlüsse; – Strassenentwässerung lokal sanieren; – Ersetzen alter/defekter Schachtarmaturen; – Abfräsen der schadhaften Belagsschichten (Totalersatz); – Einbau einer neuen Trag- und Deckschicht (total 140 mm); – Fussgängerübergänge den gültigen Standards anpassen; – Abdichtung Durchlass Chrebsbach. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2014 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 28. Oktober 2013 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 150 000 Nebenarbeiten 80 000 Technische Arbeiten 130 000 Total 1 360 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30525), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Entwurf zum Budget 2014 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 510 Winterthurerstrasse, Gemeinde Seuzach, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 360 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 28. Oktober 2013)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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