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Decision

RRB Nr. 1331/2025

Gemeindeordnung, politische Gemeinde Schlieren, Änderung, Genehmigung

17 da december 2025German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2025

1331. Gemeindeordnung (politische Gemeinde Schlieren, Änderung, Genehmigung)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Geneh- migung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Schlieren haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 die Teilrevi- sion der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Schlieren be- schlossen. Der Stadtrat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Änderungen der Gemeindeordnung. Die Änderungen umfassen ins- besondere die Verkleinerung der Anzahl Mitglieder der Schulpflege sowie die Abschaffung der Bürgerrechtskommission.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Schlie- ren am 28. September 2025 beschlossene Änderung der Gemeindeord- nung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, Postfach, 8952 Schlieren, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli