RRB Nr. 1335/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Greifensee, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
24 da november 2021German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Greifensee, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1335. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Greifensee)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Greifensee haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalre- vision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Greifensee be- schlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ent- hält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Greifensee aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Greifen- see am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Greifensee, Im Städtli 3, Postfach 68, 8606 Greifensee, den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, den Ombudsmann des Kantons Zürich, Jürg Trachsel, Forchstrasse 59, 8032 Zürich, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli