Lexipedia

Decision

RRB Nr. 136/2009

Anfrage Werner Scherrer, Bülach, betreffend Qualitätssicherung an der Zürcher Fachhochschule, Beantwortung

28 da schaner 2009German5 min

Source zh.ch

Anfrage Werner Scherrer, Bülach, betreffend Qualitätssicherung an der Zürcher Fachhochschule, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 378/2008

Sitzung vom 28. Januar 2009

136. Anfrage (Qualitätssicherung an der Zürcher Fachhochschule) Kantonsrat Werner Scherrer, Bülach, hat am 10. November 2008 folgen- de Anfrage eingereicht: Damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Wirtschafts- raum Zürich gestärkt wird, sind durch die Fachhochschulen erstklassige Studiengänge anzubieten. Dies kann erreicht werden, wenn die zur Ver- fügung stehenden Gelder hauptsächlich in Lehre und Forschung flies- sen und entsprechend Administration und Verwaltung nur mit den wirklich notwendigen Ressourcen versorgt werden. Ein Zusammenschluss verschiedener bislang dezentraler «Firmen» zu einer einzigen Einheit, wie das bei der Zusammenlegung der bishe- rigen Zürcher Teilschulen zu den drei Hochschulen ZHAW, ZHDK und PHZH der Fachhochschule Zürich geschehen ist, stellt eine ausserordent- liche Situation dar, die erfahrungsgemäss im administrativen Bereich zu Mehraufwendungen führt. Es liegt bei den jeweils Verantwortlichen, einen solchen Zustand nur so lange wie nötig zu akzeptieren und dann zum Primat der Lehre und Forschung zurückzukehren, bei dem die Ver- waltung als Dienstleistungseinheit mit möglichst geringem Mitteleinsatz die Kernbereiche entlasten muss. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgen- den Fragen:

Erwägungen

1. Welche Tätigkeiten fallen neben den Administrationskosten gem. Definition BBT («Unter Administration fallen sämtliche administra- tiven Tätigkeiten für Führung und Leitung der Schule, welche nicht ausschliesslich oder primär die Lehre, Weiterbildung angewandte Forschung und Entwicklung oder Dienstleistungen betreffen.») und ohne der infrastrukturellen Kosten zusätzlich nicht in die Kernberei- che von Lehre und Forschung?

2. Unter Berücksichtigung der Antwort auf Frage 1 bitte ich um eine detaillierte Aufteilung der Kosten in Administration, Lehre und For- schung.

3. Wie gross ist der Personalbestand in den Rektoraten (inkl. Rekto- ratsstab)? Wie gross ist der administrative Personalbestand in den Departementen (inkl. Departementsstab)?

4. Wie haben sich die Kosten der Fachhochschulen in den Jahren 1998 bis 2008 entwickelt? Welcher Anteil der Gesamtkosten entfiel in die- sen Jahren auf Lehre und Forschung, auf Administration und auf Infrastruktur?

5. Welcher Finanzierungsmodus liegt der ZFH und ihren drei Hoch- schulen (ZHAW, ZHDK und PHZH) zugrunde?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Werner Scherrer, Bülach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäss der Definition des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) fallen die Kosten für Administration und Leitung der Hochschule als Ganzes unter die Administrationskosten. Sie umfas- sen die Kosten für das Rektorat und den Rektoratsstab sowie diejeni- gen für die Departemente und die Departementsstäbe. Die Kosten für den Bereich Logistik (z. B. Hauswartung, Unterhalt, Informatik und Bibliothek) sowie die auf Abteilungs- und Studiengangsebene anfallen- den Kosten für Sekretariatsarbeiten fallen nicht darunter. Die Dienst- leistungen und Aufgaben im Nicht-Fachhochschulbereich (z. B. Angebote auf Stufe Höhere Fachschule oder Sekundarstufe II, vgl. die Ausführun- gen zu Frage 5) fallen ebenfalls nicht darunter. Zu Frage 2: Die Kostenrechnung der Zürcher Fachhochschule (ZFH) weist für 2007 Gesamtkosten von 512,1 Mio. Franken aus. Diese teilen sich wie folgt auf: – Administration: 46,6 Mio. Franken – Lehre: 307,6 Mio. Franken – Forschung 49,1 Mio. Franken. Die verbleibenden 108,8 Mio. Franken entfallen auf die Bereiche Dienstleistungen und Infrastruktur sowie auf den Nicht-Fachhoch- schulbereich. Zu Frage 3: Der Personalbestand der ZFH in den Rektoraten (einschliesslich Rektoratsstab) der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) und der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) und in den Departementen (einschliesslich Departementsstäbe) umfasst folgende Stellen (Angaben in Vollzeit- äquivalenten):

ZHAW ZHdK PHZH Rektorat / Rektoratsstab: 25,4 9,3 12,4 Admin. Personal Departemente / Departementsstäbe: 160,0 *102,4 50,3 * Einschliesslich Tanzakademie, Museum, Sammlungen, Propädeutikum, Weiterbildungskurse

Zu Frage 4: Die erste Gesamtkostenrechnung der ZFH wurde 2000 erstellt. Diese Daten waren jedoch nicht aussagekräftig, weil die Erfassung nicht in allen Hochschulen in gleicher Weise erfolgte. In den folgenden Jahren wurden der Umlageschlüssel genauer festgelegt und die kalku- latorischen Kosten mitberücksichtigt. Die Kostenrechnung der ZFH von 2003 umfasste zudem die Zahlen der 2002 gegründeten Pädagogischen Hochschule Zürich. Ab diesem Zeitpunkt lassen sich die Ergebnisse der Kostenrechnung vergleichen. 2003 2004 2005 2006 2007 Gesamtkosten 375,8 Mio, 403,0 Mio. 436,0 Mio. 464,7 Mio. 512,1 Mio. davon Anteil : Lehre 54,7% 60,1% 60,3% 60,3% 60,1% Forschung 6,9% 7,4% 7,9% 8,7% 9,6% Administration 13,1%* 8,8% 9,0% 9,0% 9,1% Infrastruktur 10,8% 9,9% 9,3% 9,7% 9,6% * Die Administrationskosten wurden bis zum Rechnungsjahr 2003 zu hoch ausgewiesen. Die Anpassung an die Defi- nition des BBT erfolgte ab Kostenrechnung 2004.

Zu Frage 5: Die Hochschulen der ZFH erbringen in Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags Leistungen in den Bereichen Lehre, angewandte Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen. Alle drei Hochschulen erfül- len zudem zusätzliche Aufgaben, die nicht dem Fachhochschulbereich zuzuordnen sind. Dazu gehören z. B. das Berufsbildungszentrum Wädens- wil der ZHAW oder das gestalterische Propädeutikum an der ZHdK. Im Anschluss an die Festsetzung der Globalbudgets der Hochschulen der ZFH durch den Kantonsrat wird die Verwendung der Staatsbeiträge im Rahmen von Kontrakten mit den Hochschulen vereinbart. Die Kon- trakte sind grundsätzlich nach den oben genannten Leistungsbereichen strukturiert. Die Bemessung des Beitrags an die Lehre, welche die grösste Kom- ponente des Staatsbeitrags ausmacht, erfolgt so weit als möglich auf leis- tungsbezogener Grundlage in Form jährlicher Pro-Kopf-Beiträge je Studierende. Die Finanzierung beruht in Übereinstimmung mit den Sub- ventionsmodalitäten des Bundes und der übrigen Kantone auf fachbe- reichspezifischen Standardkostensätzen, die auf jährlich durchgeführten gesamtschweizerischen Kostenerhebungen und -vergleichen beruhen.

Der Staatsbeitrag an den Forschungsaufwand liegt in der Regel bei 30%. Im Sinne einer Aufbaufinanzierung für neue Fachbereiche oder für Bereiche mit schwieriger Drittmitteleinwerbung kann auch ein hö- herer Anteil ausgerichtet werden. Die Finanzierung des Nicht-Fachhochschulbereichs wird bei der Kontrakterstellung nach den Bedürfnissen der einzelnen Hochschule geregelt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi