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RRB Nr. 137/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Stadt Wetzikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

24 da favrer 2021German2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Stadt Wetzikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

137. Gemeindeordnung (Stadt Wetzikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung (GO). Die Gemeindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Teilrevision der Ge- meindeordnung der Stadt Wetzikon beschlossen (Gegenvorschlag des Stadtparlaments zu einer eingereichten und dann zurückgezogenen Volks- initiative). Die Änderungen treten mit dem Datum der Genehmigung des Regierungsrates in Kraft (Art. 50 Abs. 5 GO). Die Änderungen umfas- sen die Einführung einer Sachaufgabe des Stadtrates zur Umsetzung einer Energieversorgung, die möglichst auf Fernwärme des Zweckverbands Keh- richtverwertung Zürcher Oberland und der Abwasserreinigungsanlagen beruht und weitere erneuerbare und alternative Energiequellen berück- sichtigt (Art. 33 lit. o und 33a GO). Zudem sieht eine Übergangsbestim- mung Ordnungsfristen für die zur Aufgabenerfüllung notwendige Aus- arbeitung betreffender Umsetzungsvorlagen vor (Art. 51 GO).

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Stadt Wetzikon am 29. Novem- ber 2020 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Wetzikon, Bahnhofstrasse 167, 8620 Wetzikon, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hin- wil, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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