Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1391/2023

Gemeindeordnung, Politische Gemeinde Schlieren, Änderung, Genehmigung

6 da december 2023German2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023

1391. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Schlieren)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Schlieren haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 12. März 2023 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Schlieren beschlossen. Die Änderungen umfassen neben der Einführung der Leitung Bildung auch eine Anpassung der Kompetenzen bei den Grenzbereinigungen. Weiter wurden die Finanzkompetenzen zwischen Stadtrat und Parlament im Be- reich der Immobilien im Finanzvermögen angepasst und eine Bestimmung zur Sozialbehörde sprachlich angepasst.

3. Die Teilrevision umfasst keine Inkraftsetzungsbestimmung. In der Folge hat der Stadtrat Schlieren über die Inkraftsetzung zu beschliessen und diesen Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung im kommunalen Publi- kationsorgan zu veröffentlichen.

4. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Schlieren am 12. März 2023 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Schlieren, Freiestrasse 6, Postfach, 8952 Schlieren, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Die- tikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli