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RRB Nr. 14/2012

Zentrum Inselhof, Mutter&Kind-Wohngruppe, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung

11 da schaner 2012German3 min

Source zh.ch

Zentrum Inselhof, Mutter&Kind-Wohngruppe, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2012

14. Zentrum Inselhof, Mutter&Kind-Wohngruppe, Zürich

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21)

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Ju- gendheimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kosten- anteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 1487/2008 erteilte der Regierungsrat dem Verein Inselhof Triemli eine Beitragsberechtigung für den Betrieb der Mutter& Kind-Wohngruppe Zentrum Inselhof in Zürich. Mit Eingabe vom 15. De- zember 2010 ersucht der Verein Inselhof Triemli um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Die Mutter&Kind-Wohngruppe Zentrum Inselhof ist ein Angebot für schwangere junge Frauen im Alter von 14 bis in der Regel 20 Jahren. Insgesamt können sechs Mütter mit je einem Kind aufgenommen wer- den. Die professionell geführte und ausgelastete Wohngruppe bietet den Teenagern vor oder unmittelbar nach der Geburt Unterstützung und Förderung. Es handelt sich dabei um junge Frauen mit sozialen Benachteiligungen, familiären Belastungen, Gewalterfahrungen, einer psychischen Erkrankung, schulischen und beruflichen Lücken oder einer leichten kognitiven bzw. körperlichen Behinderung. Der Alltag auf der Mutter&Kind-Wohngruppe ist ausgerichtet auf den Erwerb von Kompetenzen für die Erfüllung der Aufgaben als Mutter und zur Be- wältigung einer eigenständigen Lebensführung. Der Verein Inselhof Triemli verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb der Mutter&Kind-Wohngruppe, die ihm gestützt auf das von der Bildungsdirektion anerkannte Rahmenkonzept erteilt wurde. Der Betrieb der Mutter&Kind-Wohngruppe beruht auf dem Rahmen- konzept von 2010. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quanti- tative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot der Mutter&Kind-Wohngruppe entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen (vgl. § 2 Jugendheimverordnung). Die Beitrags- berechtigung ist um drei Jahre zu verlängern.

Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 545 000 zu rechnen. Gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Ausrichtung von Kosten- anteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung des Vereins Inselhof Triemli für den Betrieb der Mutter&Kind-Wohngruppe Zentrum Inselhof wird mit Wirkung ab 1. Januar 2012 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2014. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft ge- gebenenfalls bis 31. Dezember 2013 zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept einzureichen.

III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch die Bildungsdirektion.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Verein Inselhof Triemli, Romana Leuzinger, Präsidentin, Minervastrasse 114, 8032 Zürich [E], die Mutter&Kind- Wohngruppe Zentrum Inselhof, Doris Schumacher, Geschäftsleitung, Birmensdorferstrasse 505, 8055 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi