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Decision

RRB Nr. 14/2020

Jagschiessanlage Embrach, Sanierungsmassnahmen, Vergabe

15 da schaner 2020German4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020

14. Jagdschiessanlage Au, Embrach, altlastenrechtliche Sanierungs- massnahmen (Vergabe)

Erwägungen

A. Vorhaben Die Jagdschiessanlagen im Kanton Zürich sind im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Bst. b der Altlasten-Verordnung vom 26. August 1998 (AltlV, SR 814.680) sanierungsbedürftig. Die Sanierungspflicht besteht unab- hängig davon, ob der Betrieb der Anlagen weitergeführt oder eingestellt wird. Für die altrechtlichen Sanierungsmassnahmen wurden mit RRB Nrn. 1898/2010, 97/2013 und 1106/2019 insgesamt 46,2 Mio. Franken be- willigt. Der Standort der Jagdschiessanlage Au (JSA Au) in der Gemeinde Embrach wurde 2011 im Sinne der AltlV als sanierungsbedürftig beurteilt (KbS 0056/I.0011 Teil Embrach, KbS 0057/I.N001 Teil Freienstein-Teu- fen). Die Baudirektion ordnete in der Folge mit Verfügung Nr. 1355 vom 15. Juli 2011 die Sanierung der JSA Au an. Ende 2013 übernahm der Kan- ton Zürich die JSA Au von der Jagdschützengesellschaft Zürich sowie das bestehende, im Jahr 2015 auslaufende Baurecht von der Gemeinde Embrach, um den Betrieb sicherzustellen und für eine geordnete Sanie- rung zu sorgen. Diese Übernahme führte dazu, dass nicht mehr die Jagd- schützengesellschaft Zürich, sondern neu das Amt für Landschaft und Natur (ALN) realleistungspflichtig ist und die Sanierung planen und vor- finanzieren muss (Art. 20 AltlV). Seit Ende 2014 laufen die Vorbereitungsarbeiten für die Sanierung der JSA Au. Das ALN hat 2015 und 2016 ergänzende Standortuntersuchun- gen durchführen lassen und sich 2017 in Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) sowie mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft auf eine Sanierungsvariante geeinigt. Das Gesamtprojekt umfasst einerseits die altlastenrechtliche Sanierung mit dem Ziel, die hohen Be- lastungen in Boden und Untergrund möglichst vollständig zu entfernen. Im Rahmen dieser Sanierung sind vorhandene Bauten und Anlagen, na- mentlich die Gebäude und Anlagen der Jagdschiessanlage und der Hunde- dressur zurückzubauen. Die Sanierungs- und Rückbauarbeiten erfolgen aus organisatorischen und ökologischen Gründen in zwei Etappen (erste Etappe ab 2020, zweite Etappe ab 2025).

Zusätzlich sind auch die vorhandenen Kugelfänge, Werkleitungen und Drainagen zu entfernen. Zudem muss das Gebiet, das in einem nationa- len Auenschutzgebiet liegt, wieder einer zonenkonformen Nutzung zu- geführt werden. Durch diesen notwendigen Eingriff gehen besonders schützenswerte und artenreiche Lebensräume verloren, die nach Art. 18 Abs. 1ter des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimat- schutz (NHG, SR 451) zwingend eine Wiederherstellung oder ansonsten einen angemessenen Ersatz erfordern.

B. Vergabe Für die Ausführung der Sanierungsarbeiten wurde ein offenes zweistu- figes Submissionsverfahren durchgeführt. In der 2018 durchgeführten ers- ten Stufe gingen drei Teilnahmeanträge ein. In der zweiten Stufe des Ver- fahrens reichten die drei Anbieterinnen Angebote zwischen Fr. 10 069 950.00 und Fr. 15 034 895.65 ein. Die zwei besser platzierten Anbieterinnen prä- sentierten ihre Projekte am 21. August 2019; die drittplatzierte Anbieterin zog sich am 15. Oktober 2019 aus dem Submissionsverfahren zurück. Auf- grund der besseren Erfüllung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die ARGE hepatica nobilis, vertreten durch die Eber- hard Recycling AG, zu vergeben. Sie erreichte bei einem Maximum von 100 Punkten 89 Punkte und hat somit einen Vorsprung von 9 Punkten auf die Zweitplatzierte. Der Auftrag an die ARGE hepatica nobilis er- folgt aufgrund des Angebotes vom 31. Juli 2019. Die Vergabesumme beträgt insgesamt Fr. 11 000 000 (Globalpreis von Fr. 10 069 950, Pos. 1–6 der Ausschreibung, und Fr. 930 050 für Regiearbei- ten gemäss Pos. 7 der Ausschreibung, Unvorhergesehenes und Reserve von 5%) Die Vergabesumme ist durch die bewilligte Ausgabe (RRB Nrn. 1898/2010, 97/2013, 1106/2019) gedeckt und geht zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Nach Abschluss der Sanierung kann beim BAFU für 40% der anre- chenbaren Sanierungskosten ein Gesuch um Kostenrückerstattung ge- stützt auf die Verordnung vom 26. September 2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (SR 814.681) eingereicht werden (Art. 32e Abs. 4 Bst. c Ziff. 2 Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 [SR 814.01]).

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ausführung der Sanierungsmassnahmen der Jagdschiessan- lage Au in Embrach wird gemäss Globalangebot vom 31. Juli 2019 zu Fr. 10 069 950 an die ARGE hepatica nobilis, c/o Eberhard Recycling AG, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Regiearbeiten gemäss Pos. 7 der Ausschreibung, Unvorhergesehenes unter Berücksichtigung einer Re- serve von 5%, auf Fr. 11 000 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli