RRB Nr. 1406/2023
Abschluss einer Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich Lärm- und Schallschutz, Ermächtigung
6 da december 2023German2 min
Source zh.ch
Abschluss einer Programmvereinbarung mit dem Bund im Bereich Lärm- und Schallschutz, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023
1406. Abschluss einer Programmvereinbarung mit dem Bund im
Erwägungen
Bereich Lärm- und Schallschutz, Ermächtigung Mit Beschluss Nr. 1048/2015 hat der Regierungsrat die Baudirektion er- mächtigt, mit dem Bund eine Programmvereinbarung «Lärm- und Schall- schutz» über 15 Mio. Franken abzuschliessen (Programmvereinbarung betreffend die Programmziele im Bereich Lärm- und Schallschutz 2016– 2018 vom 29. Januar 2016). Am 21. Februar 2018 hat der Bundesrat eine Änderung der Lärm- schutz-Verordnung (SR 814.41) beschlossen und dabei die Beitragsge- währung bis am 31. Dezember 2022 verlängert. In der Folge haben der Bund und der Kanton Zürich eine erste Ergänzung der Programmverein- barung unterzeichnet (Programmvereinbarung betreffend die Programm- ziele im Bereich Lärm- und Schallschutz 2016–2018, Ergänzung 2018–2022 vom 17. Juli 2019). Mit Beschluss Nr. 1072/2019 wurde der Regierungsrat über die Verlängerung der Programmperiode informiert. Infolge der von den eidgenössischen Räten im Jahr 2019 angenomme- nen Motion 19.3237 «Strassenlärm weiter verringern und die betroffene Bevölkerung schützen» hat der Bund die Fristen für Bundesbeiträge für Lärmsanierungen der übrigen Strassen verlängert und neue Mittel bereit- gestellt. Der neue Kreditrahmen gibt den Kantonen bis Ende 2024 die Möglichkeit, weiterhin Bundesbeiträge für die notwendigen Massnah- men gegen Strassenlärm zu beantragen. Das Bundesamt für Umwelt und die Baudirektion sind übereinge- kommen, die Frist bis Ende 2024 zu erstrecken, die Bundesbeiträge um Fr. 3 000 000 auf Fr. 18 000 000 zu erhöhen und das Programmziel «Ver- minderung der Lärmbelastungen und der Anzahl der belasteten Personen aus dem Strassenverkehrslärm» von 3000 Personen auf 14 000 Personen anzupassen. Dementsprechend hat das Bundesamt für Umwelt dem Kanton Zürich eine zweite Ergänzung der Programmvereinbarung betreffend die Pro- grammziele im Bereich Lärm- und Schallschutz 2016–2024 zur Unterschrift unterbreitet. Für den Bund wurde die Vereinbarung am 18. Oktober 2023 durch die Direktorin des Bundesamtes für Umwelt unterzeichnet.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird ermächtigt, die zweite Ergänzung der Pro- grammvereinbarung zu unterzeichnen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli