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RRB Nr. 1431/2009

Sanierungsprogramm 2010 (San10), Eckpunkte

9 da settember 2009German6 min

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2009

1431. Eckpunkte des neuen Sanierungsprogramms für den Staatshaushalt (San10)

1. Ausgangslage Um den mittelfristigen Ausgleich 2006–2013 zu erreichen, müsste die Erfolgsrechnung im KEF 2010–2013 jährlich um rund 1,0 Mrd. Franken entlastet werden. Für den Budgetentwurf 2010 ist eine Entlastung die- ses Umfangs unmöglich. Es verblieben also die Jahre 2011–2013, in denen die Erfolgsrechnung dann um rund 1,3 Mrd. Franken jährlich entlastet werden müsste. Eine Entlastung in dieser Grössenordnung ist unrealis- tisch. Entwicklung der Erfolgsrechnung 2009–2013 (in Mio. Franken, –Auf- wand/Aufwandüberschüsse, +Ertrag/Ertragsüberschüsse) Budget Budget KEF KEF KEF 2009 2010 2011 2010 2013 Aufwand –12 236 –12 643 –13 057 –13 602 –13 800 Ertrag 12 248 11 958 11 817 12 184 12 500 Saldo 12 –685 –1 240 –1 418 –1 300 Eigenkapital 9 565 8 896 7 667 6 256 4 964 Mit den Eckpunkten zur Finanzstrategie (RRB Nr. 634/2009) hat der Regierungsrat den mittelfristigen Haushaltsausgleich für die Periode 2010–2017 zum Ziel gesetzt. Ohne Sanierungsprogramm würde dies be- deuten, dass die Defizite 2010–2013 des KEF vom 9. September 2009 von rund 4,6 Mrd. Franken in den vier Jahren 2014–2017 kompensiert werden müssten. Aufgrund dieser Entwicklung ortet der Regierungsrat Handlungsbe- darf und erachtet ein neues Sanierungsprogramm, das den mittelfris- tigen Haushaltsausgleich anstrebt, als unumgänglich. Das Programm trägt den Namen Sanierungsprogramm San10 und richtet sich nach den im Folgenden festgelegten Eckwerten.

2. Finanzielles Ziel Ohne einschneidende Massnahmen, die ab 2012 wirken, lässt sich der mittelfristige Ausgleich 2010–2017 nicht erreichen. Dies umso mehr, als damit zu rechnen ist, dass nach einem Wirtschaftsaufschwung 2011/2012 die Konjunkturentwicklung bereits 2014/2015 wieder kippen könnte.

Diese Rahmenbedingungen und die sehr grosse Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Zürcher Steuersubstrats erschweren die Festsetzung des Sanierungszieles. Das Sanierungsprogramm San10 hat den Ausgleich der Erfolgsrech- nung 2013 zum Ziel. Das Sanierungsprogramm soll möglichst schnell und insbesondere bereits im Budget 2011 möglichst grosse Wirkung entfalten. Dazu sind einschneidende und rasch wirksame Massnahmen notwendig. Trotz aller Bemühungen dürfte die Entlastungswirkung – nicht zuletzt wegen unabdingbarer Gesetzesanpassungen – in grösse- rem Umfang allerdings erst das Budget 2012 beeinflussen. Als Zielgrösse wird der Ausgleich der Erfolgsrechung vorgegeben und auf Aufwandziele verzichtet. Dies ist insofern bedeutsam, als der Kanton auch Leistungen erbringt, die zu 100% vom Bund abgegolten werden, wie beispielsweise die Leistungen des RAV im Amt für Wirt- schaft und Arbeit oder des Tiefbauamtes für die Nationalstrassen. Zudem würde eine Fokussierung auf die Senkung des Aufwandes nicht berücksichtigen, dass durch Leistungsverzicht auch geringere Erträge erwirtschaftet würden (Beispiel Spitäler). Es ist davon auszugehen, dass mit dem Sanierungsprogramm San10 auch das Legislaturziel 2 des Regierungsrates, die Beseitigung des strukturellen Defizits – wenn auch verspätet –, erreicht werden kann.

3. Vorgehen Die Überprüfung der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit der Leis- tungserbringung wird in der kantonalen Verwaltung von den Führungs- verantwortlichen als ständige Aufgabe wahrgenommen. Von einem sepa- raten Projekt zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz ist deshalb keine wesentliche Entlastung für den Staatshaushalt zu er- warten. Auf eine solche Überprüfung wird insbesondere auch mit Blick auf die hohen Kosten einer allgemeinen Analyse verzichtet. Hingegen sollen bei der Erarbeitung der Massnahmen des Sanierungsprogramms Hinweise gesammelt werden, wo sich die Wirtschaftlichkeit und die Effi- zienz in der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen verbessern lassen. Zudem werden die Direktionen, Ämter und Betriebe mögliche Massnahmen zur Erhöhung ihrer Effizienz und Wirtschaftlichkeit vor- schlagen, um die ihnen gesetzten Sanierungsziele zu erreichen. Als Grundlage für die Beurteilung der kantonalen Leistungen durch den Regierungsrat wird in einem ersten Schritt ein Leistungskatalog er- stellt. Darin werden alle Leistungen aufgelistet mit den Angaben zu Leistungsmengen und zur finanziellen Belastung für den Staatshaushalt entsprechend der Kosten-Leistungs-Rechnung gemäss § 28 des Geset-

zes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Auch die Transfer- zahlungen sind entsprechend darzustellen. Der Leistungskatalog soll die Leistungen gemäss Budget 2010 ausweisen oder allenfalls gemäss Rechnung 2008. Zusätzlich sind die feststehenden oder zu erwartenden wesentlichen Entwicklungen bis 2012 darzustellen. Der Regierungsrat wird den Leistungskatalog beurteilen und dann für die Direktionen und die Staatskanzlei die Ziele und Vorgaben für San10 festlegen. Die geplanten Investitionen sollen ebenfalls überprüft werden. Sie belasten die Erfolgsrechnung durch die Kapitalkosten und meist auch durch höhere Betriebskosten wegen der zusätzlichen Leistungen. Leis- tungskürzungen und Investitionsplanung stehen in einem direkten Zu- sammenhang und müssen deshalb aufeinander abgestimmt sein.

4. Projektorganisation Der Regierungsrat beauftragt die Finanzdirektion gemäss § 3 Abs. 3 der Finanzcontrollingverordnung mit der Erarbeitung des Sanierungs- programms San10. Auf Antrag der Finanzdirektion löst er die einzelnen Projektphasen aus. Zur operativen Führung des Programms wird unter der Führung der Finanzverwaltung eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Direktionen und der Staats- kanzlei. Auf den Beizug von Fachleuten zur Unterstützung der Programm- führung wird vorerst verzichtet. Die Erarbeitung der Leistungskataloge ist eine technische Aufgabe, welche die Direktionen mit eigenen Mitar- beitenden erfüllen können. Den Direktionen und der Staatskanzlei ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Projekt freigestellt, auf eigene Kosten externe Beratung beizuziehen. Zeigt sich ein Bedarf für den Beizug ex- terner Fachleute für die Programmführung, stellt die Finanzdirektion einen Antrag an den Regierungsrat. Die Erarbeitung des Sanierungsprogramms erfolgt im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung. Der Kantonsrat wird laufend über die Arbeiten im Sanierungsprogramm informiert.

5. Terminplan Damit die Ergebnisse des Sanierungsprogramms San10 im KEF 2011– 2014 vom September 2010 berücksichtigt werden können, entscheidet der Regierungsrat über die umzusetzenden Massnahmen im Rahmen der materiellen Festsetzung des KEF 2011–2014 im Juni 2010. Die Finanz- direktion beantragt dem Regierungsrat den Terminplan.

6. Weiteres Vorgehen Die Finanzdirektion wird dem Regierungsrat bis Mitte Oktober 2009 das weitere Vorgehen für die Erarbeitung der Leistungskataloge und den Terminplan beantragen.

7. Kommunikation Eine Delegation des Regierungsrates bestehend aus der Regierungs- präsidentin, der Finanzdirektorin und dem Baudirektor wird die Vorsit- zenden der Fraktionen des Kantonsrates und die Mitglieder der Finanz- kommission des Kantonsrates am 14. September 2009 sowie die Medien am 17. September 2009 anlässlich der Medienkonferenz zum KEF 2010– 2013, zum Budget 2010 und zum Steuerfussantrag über die Eckpunkte des Sanierungsprogramms San10 informieren.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird ein Sanierungsprogramm San10 gemäss den Erwägungen eingeleitet.

II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, das weitere Vorgehen bis Mitte Oktober 2009 zu beantragen.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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