RRB Nr. 1437/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Küsnacht, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
8 da december 2021German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Küsnacht, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1437. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Küsnacht)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Küsnacht beschlossen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Die Änderung umfasst die Verminderung der Zahl der Gemeinderatsmit- glieder von neun auf sieben.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Küsnacht am 13. Juni 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Küsnacht, Obere Dorfstrasse 32, 8700 Küsnacht, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli