Universitätsspital, Sonneggstrasse 16, Anbau Kinderkrippe, zusätzliche Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2013
1444. Universitätsspital (Sonneggstrasse 16, Anbau Kinderkrippe,
Erwägungen
zusätzliche Ausgabe) Das Universitätsspital betreibt in der Liegenschaft Sonneggstrasse 16 eine Kinderkrippe mit rund 70 Betreuungsplätzen. Weil die Zahl der erwerbs- tätigen Mütter anstieg, deckt dieses Angebot die Nachfrage nicht mehr. Um die Attraktivität des Universitätsspitals als Arbeitgeber für diesen Personenkreis zu erhalten und zu verbessern, braucht es mehr Kinder- krippenplätze. Mit RRB Nr. 893/2012 wurde daher ein Anbau für drei Gruppen mit je zehn bis zwölf Krippenplätzen mit Baukosten von Fr. 2 750 000 bewilligt. Im Dezember 2012 bewilligte die Stadt Zürich das Projekt mit ver- schiedenen kostenrelevanten Auflagen. Ein Wiedererwägungsgesuch der Bauherrschaft wurde im März 2013 nur teilweise gutgeheissen. Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes muss, entgegen ersten Abklä- rungen, der Anbau mit einem Lift ausgestattet werden. Der dadurch be- dingte Nutzflächenverlust wird durch eine Auskragung der drei Ober- geschosse des Anbaus nach Süden ausgeglichen. Darüber hinaus müs- sen Anpassungen im Grundriss der Besprechungs-, Schlaf- und Neben- räume vorgenommen werden. Um die aus diesen Massnahmen entstehenden Mehrkosten möglichst gering zu halten, werden bei der Umgebungsgestaltung Einsparungen vorgenommen. Dennoch entstehen Mehrkosten von Fr. 200 000. Die Pro- jektkosten erhöhen sich damit von Fr. 2 750 000 auf Fr. 2 950 000. Sie setzen sich gemäss dem Kostenvoranschlag der Zinsli Magdeburg Architekten AG vom 21. Juni 2013 (Kostenstand 1. April 2013, Genauigkeitsgrad ±10%) neu wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 122 000 Gebäude 2 223 000 Umgebung 259 000 Baunebenkosten 66 000 Reserve (rund 9%) 260 000 Kunst am Bau 20 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 2 950 000 Weitere Kosten von Fr. 111 000 für die Ausstattung gehen zulasten des Universitätsspitals.
Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten neu wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,25%) Fr. Fr. Fr. Konto 5040 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 42,8% 1 261 000 14 190 3% 37 830 Konto 5040 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 9,6% 283 000 3 180 3% 8 490 Konto 5040 3 00000 Hochbauten Ausbau 20,5% 604 000 6 800 3% 18 120 Konto 5040 4 00000 Hochbauten Installationen 27,2% 802 000 9 020 5% 40 100 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 2 950 000 33 190 104 540 Total 2 950 000 Total 137 730 Bei der Schlussabrechnung werden der bereits mit RRB Nr. 893/2012 bewilligte Betrag von Fr. 2 750 000 und die zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 200 000 gemeinsam, in einem Betrag abgerechnet. Für das Vorhaben ist eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 200 000 zu bewilligen. Die gesamte Ausgabe für den Anbau der Kinderkrippe be- trägt damit Fr. 2 950 000. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340. 5040, Hochbauten. Für das Vorhaben sind im Budget 2014 Fr. 2 000 000 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 für das Jahr 2015 Fr. 550 000 eingestellt. Die restliche Finanzierung ist 2015 durch Verschiebungen oder Kürzungen von anderen Projekten in- nerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, sicherzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Anbau der Kinderkrippe des Universitätsspitals an der Sonnegstrasse 16 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 893/ 2012 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 200 000 (Kostenstand 1. April 2013) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt damit Fr. 2 950 000.
II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2013)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi