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RRB Nr. 1445/2022

Gefängnis Horgen, Teilersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe

2 da november 2022German5 min

Source zh.ch

Gefängnis Horgen, Teilersatz Sicherheitsanlagen, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2022

1445. Gefängnis Horgen, Teilersatz Sicherheitsanlagen

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Gefängnis Horgen bietet Platz für 52 Insassen. Im Dezember 2019 wurde das Gefängnis geschlossen. Dies erfolgte aus strategischen Grün- den, da der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1091/2018 entschieden hatte, bis etwa 2030 den «Geschlossenen Vollzug» in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf zusammenzuführen. Aufgrund der Covid- 19-Pandemie musste das Gefängnis im April 2020 jedoch als Untersu- chungsgefängnis wiedereröffnet werden. Das Gefängnis wurde bis Ende März 2022 als Quarantäneeinrichtung genutzt, damit Personen in Unter- suchungshaft isoliert werden konnten. Ziel der Quarantäne- und Isola- tionsmassnahmen war, dass das Coronavirus nicht in andere Betriebe ein- geschleppt wird. Die Untersuchungsgefängnisse waren 2019 zu 100% und mehr ausgelastet, wobei für einen optimalen Betrieb eine Auslas- tung von 85% notwendig ist. Zudem wird das Gefängnis Horgen in den kommenden Jahren als Rochadegefängnis benötigt, da anstehende Bau- projekte eine Verkleinerung der Zahl der Haftplätze zur Folge haben werden. Aus diesen Gründen soll der Betrieb des Gefängnisses als Ab- teilung des Gefängnisses Limmattal für die nächsten rund zehn Jahre aufrechterhalten werden. Ein Grossteil der Sicherheitsanlagen wurde mit Blick auf die geplante Schliessung im Dezember 2019 in den vergangenen Jahren nicht mehr erneuert. Damit die technische und betriebliche Sicherheit für das Per- sonal und die Inhaftierten aufrechterhalten werden kann, ist ein Teil- ersatz der Sicherheitsanlagen notwendig.

Projektbeschrieb Die Ein- und Ausbruchmeldeanlage, das Sicherheitsleitsystem, das Zutrittskontrollsystem und die Personenschutzanlage sind zu ersetzen. Die Ein- und Ausbruchmeldeanlage ist unter anderem zur Überwa- chung von Räumen, Türen und Nischen sowie zur Ansteuerung von elek- tromechanischen Schlössern oder Schleusenverriegelungen notwendig. Beim Ersatz der bestehenden Ein- und Ausbruchmeldeanlage müssen verschiedene Systemkomponenten erneuert werden. Zudem sind die Stammleitungen zum Standort der neuen Sicherheitstechnikzentrale im Erdgeschoss zu verlegen.

Das neue Sicherheitsleitsystem ermöglicht ein schnelleres Handeln bei Alarmen im Gefängnis. Daher werden sowohl die Brandmeldean- lage als auch die Personenschutzanlage und die erweiterte Videoüber- wachungsanlage an das neue Sicherheitsleitsystem angeschlossen. Im Bereich der Zutrittskontrolle ist das bestehende System anzupas- sen, indem bestehende Code-Leser durch neue ersetzt werden. Ebenfalls sind die Zentrale der Notbeleuchtungsanlage und einzelne Leuchten zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Die Umsetzung der geplanten Arbeiten erfolgt in Etappen und unter Betrieb des Gefängnisses. Während der Umbauarbeiten stehen die jewei- ligen Räume dem Gefängnisbetrieb nicht zur Verfügung. Durch den Teilersatz der Anlagen ist die Betriebssicherheit der Si- cherheitsanlagen im Gefängnis Horgen für die nächsten zehn Jahre wieder gewährleistet.

Finanzielles Die Kosten für den Teilersatz der Sicherheitsanlagen belaufen sich auf Fr. 1 965 000 und setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 0 2 Gebäude 1 756 000 4 Umgebung 0 5 Baunebenkosten 31 000 6 Reserve 178 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 1 965 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf (Kosten- voranschlag vom 25. Mai 2022; Preisstand April 2021, Basis 1939, Zür- cher Index der Wohnbaupreise). Beim Ersatz der Sicherheitsanlagen handelt es sich um Ausgaben, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen, sicheren Betriebs des Gefängnisses zwingend erforderlich sind. Zudem sind die baulichen Massnahmen zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vor- handenen Bausubstanz nötig. Die Ausgabe von Fr. 1 965 000 ist gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regie- rungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 25. August 2021 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 200 000 enthalten. Für das Vorhaben sind im Budgetentwurf 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 1,3 Mio. Franken eingestellt. Die fehlenden Mittel werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750,

Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die Kapitalfolge- kosten betragen jährlich Fr. 203 869, die sich aus Fr. 196 500 für Abschrei- bungen und Fr. 7369 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulato- rische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 19 315 1,0 10 1 931   72 2 003 Hochbauten Rohbau 2 10 302 0,5 10 1 030   39 1 069 Hochbauten Ausbau 51 507 2,6 10 5 151   193 5 344 Hochbauten Installationen 1 883 876 95,9 10 188 388 7 065 195 453 Hochbauten Ausstattung   0 0,0   0   0   0 Total 1 965 000 100 196 500 7 369 203 869 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Teilersatz der Sicherheitsanlagen im Gefängnis Horgen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 965 000 zulasten der Leistungs- gruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021)

III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 25. August 2021 über die Ausgabe für die Projektierung von Fr. 200 000 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli