RRB Nr. 1448/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Kappel a. A., neue Gemeindeordnung, Genehmigung
8 da december 2021German2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Kappel a. A., neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1448. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Kappel a. A.)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Kappel a. A. haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die To- talrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Kappel a. A. beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Kappel a. A. aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Kappel a. A. am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Kappel a. A., Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli