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Lotteriefonds, Zoo Zürich AG, Betriebsbeitrag 2011, Teuerungsausgleich 2011

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2011

1454. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Zoo Zürich AG,

Erwägungen

Betriebsbeitrag 2011, Teuerungsausgleich 2011)

Ausgangslage Für die Angestellten der Zoo Zürich AG gilt die Besoldungsregelung der Stadt Zürich. Zudem ist das Personal der städtischen Versicherungs- kasse angeschlossen. Für den Kanton zeigen sich die praktischen Aus- wirkungen dieser Regelung hauptsächlich bei der teuerungsbedingten Anpassung der Löhne. Die dadurch notwendigen Mehraufwendungen und die Beiträge für den Einkauf der Lohnerhöhungen in die Ver- sicherungskasse wurden regelmässig durch Stadt und Kanton je hälftig gedeckt, da der Zoo nicht in der Lage war und ist, diese Ausgaben selbst zu tragen. Die Stadt Zürich prüft jeweils als Erste bei teuerungsbedingten An- passungen der Staatsbeiträge die Unterlagen des Zoos und erhöht den Beitrag sowie die einmalige Zuwendung für den Einkauf der Erhöhun- gen in die Pensionskasse. Mit Vorlage 3279a (KRB vom 5. April 1993) wurden die Leistungen an die damalige Genossenschaft Zoologischer Garten Zürich dem damaligen Fonds für gemeinnützige Zwecke übertragen. Mit diesem Beschluss gewährte der Kantonrat der Genossenschaft ab 1. Januar 1993 einen jährlichen Beitrag zusammen mit einer teuerungsbedingten Anpassung der Löhne des Personals sowie dem Einkauf der gewährten Teuerungszulagen in die Versicherungskasse zulasten des Fonds. Mit Beschluss Nr. 12/1994 erhöhte der Regierungsrat die jährliche Beitrags- leistung des Fonds erstmals und gewährte gleichzeitig eine teuerungs- bedingte Anpassung der Pensionskassenleistungen. Eine letzte An- passung erfolgte mit RRB Nr. 39/2011, wodurch der jährliche Betriebs- beitrag auf Fr. 3 318 500 stieg.

Teuerungsausgleich 2011 Der Stadtrat beschloss am 23. März 2011, die Löhne des städtischen Personals zum Ausgleich der Teuerung ab 1. April 2011 allgemein um 0,3% zu erhöhen. Für die Zoo Zürich AG entspricht dies einem Betrag von Fr. 31 200 (0,3% von Fr. 3 318 500). Davon hat der Kanton den An- teil von 50% zu leisten (Fr. 15 600).

Der Teuerungsausgleich 2011 zugunsten der Zoo Zürich AG wird berechnet aus einem Anteil der mit RRB Nr. 39/2011 bereits bewillig- ten Teuerungszulage 2010/11 und aus einem Anteil der Teuerungszulage 2011/12. Die aufgeführten Beträge entsprechen dem 50-Prozent-Anteil des Kantons: Anteil der Teuerungszulage 2010/11 (vgl. RRB Nr. 39/2011): in Franken Teuerungszulage 2010/11 (April 2010 bis März 2011) 53 300 Anteil für die Monate Januar bis März 2011 (3⁄12 von Fr. 53 300) 13 300

Anteil der Teuerungszulage 2011/12: in Franken Teuerungszulage 2011/12 (April 2011 bis März 2012) 15 600 Anteil für die Monate April bis Dezember 2011 (9⁄12 von Fr. 15 600) 11 700

Dies führt zu folgendem Teuerungsausgleich für 2011: in Franken Anteil Teuerungszulage 2010/11 * 13 300 Anteil Teuerungszulage 2011/12 * 11 700 Total 25 000

Betriebsbeitrag 2011 Der vorgängig aufgeführte Teuerungsausgleich führt zu folgendem Betriebsbeitrag 2011: in Franken Jahresbeitrag 2010 3 318 500 Erhöhung 2011 25 000 Jahresbeitrag 2011 3 343 500 Im Budget 2011 ist in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4980, Lotteriefonds des Kantons Zürich, ein Betriebsbeitrag für die Zoo Zürich AG von Fr. 3 500 000 eingestellt. Davon sind bisher Fr. 3 318 500 ausbezahlt. Mit dem Teuerungsausgleich 2011 erhöht sich die Auszahlung auf Fr. 3 343 500.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der letztmals mit RRB Nr. 39/2011 festgesetzte Jahres-Betriebs- beitrag von Fr. 3 31 500 für die Zoo Zürich AG wird rückwirkend auf den 1. Januar 2011 auf insgesamt Fr. 3 343 500 erhöht.

II. Die Beitragsanpassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Zürich diese ebenfalls umsetzt.

III. Mitteilung an die Zoo Zürich AG, Zürichbergstrasse 221, 8044 Zürich, das Finanzdepartement der Stadt Zürich, 8022 Zürich, sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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