RRB Nr. 1459/2023
Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Abstimmungszeitung, Genehmigung
12 da december 2023German2 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Abstimmungszeitung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1459. Kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024, Abstimmungszeitung, Genehmigung Mit Beschluss Nr. 1257/2023 hat der Regierungsrat die Volksabstimmung über folgende Vorlagen auf Sonntag, 3. März 2024, angeordnet:
Erwägungen
1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 25. September 2023; Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte) (ABl 2023-09-29)
2. A. Kantonale Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung («Anti-Chaoten-Initiative») (ABl 2022-05-20) B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 11. September 2023 (ABl 2023-10-06)
3. Kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» (ABl 2021-05-28)
4. Beschluss des Kantonsrates über die Genehmigung der Weisung des Regierungsrates an die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (Verlängerung der Pisten 28 und 32 / Umsetzung der Sicherheitsvorgaben aus dem SIL und Verbesserung der Stabilität des Flugbetriebs) (ABl 2023-09-01) Die Staatskanzlei hat mit den vom Regierungsrat beschlossenen Be- leuchtenden Berichten (RRB Nrn. 1289/2023, 1327/2023, 1351/2023 und 1352/2023) die Abstimmungszeitung zusammengestellt. Zur Vorlage 1 entfällt eine Minderheitsmeinung des Kantonsrates, da der Beschluss vom Kantonsrat ohne Gegenstimmen gefasst worden ist. Zur Vorlage 2 wurden die Stellungnahme des Initiativkomitees (2 A) und die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung (2 B) hinzugefügt. Zur Vorlage 3 wurden die von der Geschäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung und die Stellungnahme des Initiativkomitees hinzugefügt. Zur Vorlage 4 wurden die von der Ge- schäftsleitung des Kantonsrates verfasste Minderheitsmeinung und die Stellungnahme des Referendumskomitees hinzugefügt. Die zur Abstimmung gelangenden Rechtsänderungen sind in der Ab- stimmungszeitung enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Abstimmungszeitung für die kantonale Volksabstimmung vom 3. März 2024 wird genehmigt.
II. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Abstimmungszeitung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Volkswirt- schaftsdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli