RRB Nr. 146/2010
Landheim Brüttisellen, Bassersdorf, Beitragsberechtigung, Erneuerung
3 da favrer 2010German3 min
Source zh.ch
Landheim Brüttisellen, Bassersdorf, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2010
146. Landheim Brüttisellen, Bassersdorf
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 734/2005 erteilte der Regierungsrat der Caspar-Ap- penzeller-Stiftung eine bis 31. Dezember 2009 befristete Beitragsbe- rechtigung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen in Bassersdorf. Mit Eingabe vom 24. März 2009 ersuchte die Caspar-Appenzeller-Stif- tung um Erneuerung derselben. Das Landheim bietet 32 männlichen Jugendlichen im Alter ab 15 Jah- ren Betreuung, Förderung und die Möglichkeit einer Ausbildung. Auf- nahme finden verhaltensauffällige, intellektuell schwächere Jugendliche, die durch eine Amtsstelle eingewiesen werden. Die Berufsbildung um- fasst ein Berufsfindungsangebot, Stützunterricht, Arbeitstraining, eine Orientierungsgruppe, IV-Anlehren, Attestlehren und berufliche Grund- bildung in den Bereichen Metall, Holz, Recycling, Landwirtschaft, Be- triebspraxis, Malerei, Küche und Gärtnerei. Weitere Ausbildungen kön- nen extern absolviert werden. Die sozialpädagogische Betreuung stützt sich auf ein Stufenkonzept mit Promotionsstufen. Mit zunehmender Selbstständigkeit der Jugendlichen wird die Intensität der Betreuung verringert. Das Landheim ist eine bewährte, gut ausgelastete Einrichtung und stellt mit seinem Angebot eine sinnvolle Ergänzung der anderen sozial- pädagogischen Angebote im Kanton Zürich dar. Das Rahmenkonzept wurde 2008 vom Amt für Jugend- und Berufsberatung genehmigt. Die- ses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton einen Staatsbeitrag leistet. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 in Verbindung mit den §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Institutionen, die mehr als fünf Minderjährige während mindestens fünf Tagen und Näch- ten in der Woche zur Erziehung, Betreuung, Beobachtung oder Erholung aufnehmen, für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen mit Wirkung ab 1. Januar 2010 um vier Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund 1,2 Mio. Franken zu rechnen. Dieser Beitrag ist Bestandteil der für die stationäre Jugend- und Familienhilfe im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan 2010–2013 eingestellten Mittel.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung der Caspar-Appenzeller-Stiftung für den Betrieb des Landheims Brüttisellen wird per 1. Januar 2010 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2013, vorbehält- lich einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Reform der Jugend- und Familienhilfe im Kanton Zürich. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Träger- schaft gegebenenfalls bis 31. Dezember 2012 zusammen mit einem aktualisierten Rahmen- und Feinkonzept einzureichen.
III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kan- tons Zürich.
IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Staatsbeitrag pro Zürcher Aufenthaltstag festzulegen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an die Caspar-Appenzeller-Stiftung, Landheim Brütti- sellen, Neue Winterthurerstrasse 40, 8303 Bassersdorf-Balterswil (zwei- fach, Heimleiter Chris Clausen und Präsident des Stiftungsrates Dr. Ch. Weilenmann [E]), das Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi