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Leistungsvereinbarung über das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen, Zustimmung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021

1463. Leistungsvereinbarung über das Verkehrsmanagement

Erwägungen

auf den Nationalstrassen Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben- teilung zwischen Bund und Kantonen ging das Eigentum an den Natio- nalstrassen am 1. Januar 2008 an den Bund über. Der Bund ist seither alleine zuständig für den Ausbau des beschlossenen Nationalstrassen- netzes, für dessen Erweiterung durch Aufnahme neuer Strecken sowie für den Unterhalt und Betrieb. Gemäss § 14 Abs. 1 des Einführungsge- setzes zum Nationalstrassengesetz vom 24. März 1963 (EG NSG, LS 722.2) kann sich der Kanton dem Bund gegenüber verpflichten, auf dem Kan- tonsgebiet und auf kantonsnahem Gebiet Aufgaben zu übernehmen, sofern deren Erfüllung im kantonalen Interesse liegt und der Bund die Kosten trägt. Der Kanton kann unter Kostenbeteiligung weitere oder weitergehende Leistungen beim Unterhalt, bei der baulichen Ausrüstung und beim Verkehrsmanagement von Nationalstrassen erbringen, wenn diese von überwiegenden kantonalen Interessen sind (§ 14 Abs. 2 EG NSG). Gestützt darauf ermächtigte der Regierungsrat 2008 die Sicherheits- direktion zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung (LV VM-NS) mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) zur Unterstützung der nationa- len Verkehrsmanagementzentrale in Emmen bei der Wahrnehmung ope- rativer Verkehrsmanagementaufgaben auf dem gesamten Nationalstras- sennetz des Kantons (RRB Nr. 1165/2008). 2011 erfolgte der Abschluss einer zweiten Vereinbarung, worin die Verkehrsmanagementaufgaben der Regionalen Leitzentrale für den Verkehrsraum Zürich (RL-VRZ) übertragen wurden (RRB Nr. 560/2011). Für die Nationalstrassen ausser- halb des Verkehrsraums Zürich bliebt die LV VM-NS bestehen. Die LV VM-NS entspricht nicht mehr der heutigen Situation. Das ASTRA hat sie deshalb auf den 31. Dezember 2021 gekündigt. Gleich- zeitig unterbreitete das ASTRA eine zusammen mit der Kantonspolizei Zürich umfassend überarbeitete neue Vereinbarung. Darin werden die von der Kantonspolizei für das ASTRA zu erbringenden Aufgaben auf den Nationalstrassen präzise umschrieben und über ein leistungsbasier- tes Vergütungssystem abgegolten. Sie entsprechen im Wesentlichen den bisher von der Kantonspolizei wahrgenommenen Aufgaben. Für die im Rahmen der LV VM-NS zugunsten des ASTRA erbrach- ten Leistungen vereinnahmte die Kantonspolizei bisher Fr. 100 000 pro Jahr. Aufgrund der geänderten Vergütungsbasis entschädigt der Bund den Kanton künftig mit jährlich Fr. 138 000. Die neue Vereinbarung ist von der Sicherheitsdirektion zu unterzeichnen.

Die Vereinbarung über die von der RL VRZ zu erbringenden Ver- kehrsmanagementaufgaben bleibt von der vorliegenden Anpassung der LV VM-NS unberührt und wird zu einem späteren Zeitpunkt über- arbeitet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Leistungsvereinbarung über das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen (LV VM-NS) wird zugestimmt.

II. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, die Leistungsvereinba- rung zu unterzeichnen.

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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