RRB Nr. 1483/2023
Strassen, Zürich, Wallisellenstrasse, Projektgenehmigung
12 da december 2023German3 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Wallisellenstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1483. Strassen (Zürich, Wallisellenstrasse, Projektgenehmigung)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 22. Septem- ber 2023 das Projekt für die Instandsetzung der Wallisellenstrasse, im Abschnitt Thurgauerstrasse bis Riedgrabenweg, Zürich (Bau Nr. 15 047), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zu- sicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Wallisellenstrasse ist im Projektperimeter für den motorisierten Individualverkehr kommunal klassiert. Die Thurgauerstrasse ist eine kan- tonal klassierte Hauptverkehrsstrasse (HVS 356). Auf beiden Strassen verlaufen sowohl regional klassierte Velorouten als auch eine Ausnahme- transportroute des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 45 in Verbindung mit § 1 StrG. Im Anschluss an verschiedene Werkleitungsarbeiten wird die Oberflä- che der Wallisellenstrasse zum Teil saniert. Dabei wird die Infrastruktur der regionalen Veloroute optimiert, die Verkehrssicherheit am Knoten Thurgauerstrasse verbessert und die bestehenden Bushaltekanten hin- dernisfrei ausgebaut. Die Verbesserungen für den Veloverkehr ergeben sich im Knotenbereich Wallisellerstrasse/Thurgauerstrasse in erster Linie durch eine Neuorganisation der Fahrstreifen und Anpassungen der Licht- signalsteuerung und -phasen. Weiter wird in Fahrtrichtung stadtauswärts der fehlende Velostreifen markiert, was eine Verschiebung des Fahrbahn- rands der Wallisellenstrasse um einen halben Meter bedingt. Der Baubeginn ist für den Herbst 2024 geplant. Das Projekt wird ter- minlich mit dem Bau des geplanten Sportzentrums Oerlikon koordiniert. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung vom 22. Juni 2022 Stellung genommen. Die darin an- gebrachten Anträge gelten als bereinigt. Mit gewissen Anpassungen an der Lichtsignalsteuerung wird sichergestellt, dass die praktische Leistungs- fähigkeit der Thurgauerstrasse nicht reduziert wird und die heutigen stünd- lichen Verkehrsmengen nach wie vor abgewickelt werden können. Insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Im Rahmen des Projektes werden an der Strassenoberfläche nur gering- fügige bauliche Anpassungen vorgenommen, die keine Auswirkungen auf die Umgebung oder Dritte haben. Daher hat die Stadt Zürich auf eine
Mitwirkung nach § 13 StrG und auf eine öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 StrG verzichtet. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 2500 vom 6. September 2023 das Projekt festgesetzt und die Ausgaben bewil- ligt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich Fr. 9 010 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Davon können voraussichtlich Fr. 190 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke) der Baupauschale belastet werden. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Ver- bindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Ab- rechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Instandsetzung der Wallisellenstrasse, im Ab- schnitt Thurgauerstrasse bis Riedgrabenweg, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli