Strassen, Schlatt, 830 Oberschlatter-/Waltensteinerstrasse, eingangs Unterschlatt bis Waltensteiner Eulach, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. November 2022
1493. Strassen (Schlatt, 830 Oberschlatter-/Waltensteinerstrasse,
Erwägungen
eingangs Unterschlatt bis Waltensteiner Eulach, km 1.500–2.950, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die Oberschlatter-/Waltensteinerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Schlatt zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 830 geführt. Die 830 Oberschlatter-/ Waltensteinerstrasse im Abschnitt eingangs Unterschlatt bis Walten- steiner Eulach wurde 1967 bzw. 1971 ausgebaut. Als letzte Massnahmen wurden 1997 (km 2.396–2.936) eine Deckbelagserneuerung vorgenom- men und 2001 (km 1.487–2.396) die Beläge vollständig ersetzt. Die Fahrbahnoberfläche ist teilweise stark ausgemagert und weist Risse auf. Zudem sind örtlich Verformungen und Belagsflicke vorhan- den. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Ver- besserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem Teilstück km 1.500–2.400 der gesamte Belag ausgebaut und durch eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht ersetzt. Im Teilstück km 2.400– 2.950 wird der bestehende Belag abgefräst und durch eine neue Binder- und Deckschicht ersetzt. Einzelne schadhafte Haltungen der Entwäs- serungsleitungen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden teilweise erneuert und die Fahr- bahnränder örtlich verstärkt. Beim km 1.550 wird die bestehende Stütz- mauer saniert und angepasst. Im Zuge der Instandsetzung wird in Un- terschlatt die bestehende Strassenbeleuchtung den neuen Standards angepasst und die bestehenden Rohranlagen werden überprüft. Gleich- zeitig mit der Strasseninstandsetzung erneuert die Gemeinde Schlatt eine Haltung ihrer Entwässerungsleitungen und erstellt voraussichtlich eine Rohranlage für ein zukünftiges Glasfasernetz. Zudem überprüfen und erweitern die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich ihr Versor- gungsnetz. Die Absprache und Koordination mit den Gemeinden und allen Werkeigentümern hat stattgefunden.
Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 24. Oktober 2022 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 800 000 Nebenarbeiten 340 000 Technische Arbeiten 210 000 Total 3 350 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) ge- bundene Ausgabe von Fr. 3 350 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Kon- to 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30665), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2023 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 625 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsoli- dierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 830 Oberschlatter-/Waltensteinerstrasse in der Gemeinde Schlatt wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 350 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbau- amt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli