RRB Nr. 1515/2022
Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung, Inkraftsetzung
23 da november 2022German2 min
Source zh.ch
Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2022
1515. Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch
Erwägungen
Menschen mit Behinderung, Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 28. Februar 2022 ein neues Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz; ABl 2022-03-25). Dieses Gesetz unterstand dem fakultativen Referendum. Mit Verfügung vom 31. Mai 2022 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2022-06-03). Diese Verfü- gung ist rechtskräftig. Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird das Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen und den Transport von mobilitätsbehinderten Personen (LS 855.2) mehrheitlich abgelöst, insbesondere im Bereich Einrichtungen. Ein frühzeitiger Entscheid über den Zeitpunkt des Inkrafttretens unterstützt die Institutionen, sich recht- zeitig auf den Systemwechsel vorbereiten zu können.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Men- schen mit Behinderung vom 28. Februar 2022 wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraft- setzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli