Strategischer Entwicklungsplan für Universität und Universitätsspital, Projektauftrag, Projektorganisation, Grundsatz
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. September 2009
1545. Strategische Entwicklungsplanung für Universität
Erwägungen
und Universitätsspital (Projektauftrag und Projektorganisation, Grundsatz) Das Hochschulgebiet Zentrum der Stadt Zürich beherbergt mit der Universität, der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) und dem Universitätsspital drei Institutionen von nationaler Bedeu- tung und internationalem Renommee. Die Platzverhältnisse auf diesem innerstädtischen Areal sind allerdings für alle drei Institutionen äus- serst beengt. Zudem erschweren wesentliche Auflagen der geltenden Bau- und Zonenordnung (Stadtbildschutz, Beschränkung der Arealaus- nützung, Freihalteflächen, Erhalt von Wohnraum im Quartier) und des Denkmalschutzes die weitere räumliche Entwicklung der drei Institu- tionen an diesem Ort. Sowohl Universität als auch ETH haben deshalb schon vor Jahren neue Areale in der Stadt Zürich (unter anderem im Irchel und auf dem Hönggerberg) und in angrenzenden Gemeinden erschlossen. Auch das Universitätsspital sieht sich mit einem grossen zusätzlichen Flächen- bedarf konfrontiert. Ihm ist allerdings die Auslagerung von Betriebstei- len aus Gründen der integrierten, interdisziplinären Patientenversor- gung und der betrieblichen Ökonomie grundsätzlich versagt – es kann seine Tätigkeit weder heute noch in Zukunft auf mehrere Standorte verteilen. Die sehr schwierigen, weil räumlich stark verdichteten baulichen Ver- hältnisse auf den Arealen der drei Institutionen und die vielfältigen Mängel der heutigen Bausubstanz, gekoppelt mit den eingangs erwähn- ten Einschränkungen bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten, haben die drei Institutionen und insbesondere die Universität und das Univer- sitätsspital unabhängig voneinander veranlasst, sich grundsätzliche Über- legungen zur Lösung der schwerwiegenden baulich-räumlichen und der damit zusammenhängenden betrieblichen Probleme zu machen. Auf- grund der beträchtlichen Abhängigkeiten zwischen den Institutionen vor allem im Bereich der Lehre und Forschung und der Auswirkungen dieser Abhängigkeiten auf die klinische Versorgung wird jedoch eine betriebsindividuelle Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten nicht zum Erfolg führen. Vielmehr sind sowohl die Probleme als auch die Lösungs- möglichkeiten übergreifend zu analysieren bzw. zu beurteilen. Dabei
sollen und können allerdings die bereits vorliegenden Studien von Uni- versität und USZ sowie der Masterplan Hochschulgebiet Zentrum als Grundlage für die erforderlichen Arbeiten dienen. In diesem Prozess kommt der ausgewogenen, gesamtheitlichen Wür- digung aller wesentlichen Gesichtspunkte der Bildungs- und der Gesund- heitsversorgung sowie der Immobilienstrategie eine zentrale Bedeutung zu. Die Problemanalyse und die Lösungssynthese für die übergreifende strategische Entwicklungsplanung sind im Rahmen eines Projektes zu erarbeiten. Die Gesundheits-, die Bildungs- und die Baudirektion sind mit der Erarbeitung eines Projektauftrages zu beauftragen. Dieser ist dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Der Projektauftrag hat Auskunft zu geben über alle wesentlichen Gesichtspunkte des Pro- jektes; dazu gehören insbesondere – Projektziel – Fragestellung/Problemstellung – Anspruchsgruppen – Projektrisiken – Zeit- und Ressourcenplan – Projektorganisation (einschliesslich Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Gremien) – Finanzierung Für die Projektorganisation ist grundsätzlich eine Zweiteilung in eine strategische und eine operative Führungsebene vorzusehen. Die strate- gische Führungsebene (Steuerungsausschuss) soll durch die Vorstehe- rin der Bildungsdirektion und die Vorsteher der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion besetzt werden. Der Steuerungsausschuss entschei- det über die Besetzung der operativen Führungsebene, wobei der ange- messenen Einbindung der Universität, des Universitätsspitals, der ETH sowie der zuständigen Stellen der Gesundheitsdirektion, der Bildungs- direktion und der Baudirektion eine grosse Bedeutung zukommt. Bei der Projektorganisation ist zudem auf einen sachgerechten und der grossen politischen Bedeutung dieses Projektes entsprechenden Einbe- zug der Stadt Zürich zu achten.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion, der Bildungsdirektion und der Baudirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erarbeitung einer gesamtheitlichen strategischen Entwick- lungsplanung der Universität und des Universitätsspitals ist ein Projekt durchzuführen.
II. Die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirek- tion erarbeiten gemeinsam einen Projektauftrag und legen diesen dem Regierungsrat bis Mitte Dezember 2009 zur Genehmigung vor.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei sowie an die Universität und an das Universitätsspital.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi