Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, und Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Abraxas, Justizsoftware, Schlüssel und Microsoft-Cloud-Lösungen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 414/2023
Sitzung vom 28. Februar 2024
156. Anfrage (Abraxas, Justizsoftware, Schlüssel und Microsoft- Cloud-Lösungen) Kantonsrat Lorenz Habicher, Zürich, und Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, haben am 18. Dezember 2023 folgende Anfrage ein- gereicht: Gemäss offiziellen Quellen verkauft Abraxas den Geschäftsbereich Juris an Logobject. Das Zürcher Unternehmen entwickelt die Justizsoft- ware weiter, übernimmt jedoch nicht alle Juris-Angestellten. Demnach übernimmt Logobjekt die produktiven Fachapplikationen Juris 4 & Juris 5 mit den laufenden Verträgen. Zum Kaufpreis wurde Stillschweigen ver- einbart, allerdings teilte Abraxas mit, auch die zuständige Unternehmens- einheit aufzulösen. Die Entwicklung der Fachapplikation Elfa für den Kanton Zürich bricht Abraxas ab. Fast gleichzeitig werden unzählige Mitarbeiter der Direktion der Jus- tiz und des Innern (JI), Bezirksräte und Staatsanwälte etc. mit neuer Hard- und Software ausgerüstet. Diese neuen Geräte ermöglichen stand- ortunabhängiges Arbeiten und sind auf Microsoft-365-Cloud-Lösungen ausgerichtet. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat die folgen- den Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie viele Mitarbeiter der entsprechenden Abraxas-Unternehmens- einheit sind von diesem Verkauf an Logobjekt betroffen und wie vie- le Juris-Angestellte verlieren den Job?
2. Welche internen und externen Kosten für den Kanton Zürich hat die Fachapplikation für den Justizvollzug Elfa bis zum Abbruch der Übung verursacht? Mit der Bitte um eine detaillierte Aufstellung inkl. der von Mitarbeitern der JI geleisteten Stunden.
3. Wie viele Personen sind vom Vor-Weihnachtsgeschenk der neuen Hard- und Software-Ausrüstung der JI betroffen und wurden diese recht- zeitig auf die Möglichkeiten und Gefahren der Microsoft-365-Cloud- Lösungen geschult?
4. Können die heutigen, verwendeten Verschlüsselungsprogramme zur sicheren Kommunikation sensibler Daten auch mit der neuen Hard- und Software bedienerfreundlich (einfach) genutzt und kann der Daten- schutz optimal gewährleistet werden?
5. Wie wurde die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich zur Unter- stützung der Umsetzung dieses Cloud-Projektes von der JI konsultiert und welche Empfehlungen sind stringent eingeflossen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, und Jacqueline Hofer, Dü- bendorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Regierungsrat ist nicht bekannt, wie viele Mitarbeitende der Ab- raxas Informatik AG (Abraxas) vom Verkauf der genannten Unterneh- menseinheit betroffen sind und ob deswegen Kündigungen ausgespro- chen werden. Zu Frage 2: Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) hat im Vertrag mit der Abraxas sichergestellt, dass im Falle einer Vertragsauflösung die Kosten ausschliesslich durch die Abraxas getragen werden. Deshalb entstehen für den Kanton keine externen Kosten. Auch intern dürften kaum Kos- ten entstanden sein, da die Arbeiten unabhängig vom konkreten Projekt geleistet werden mussten und für das Folgeprojekt weiterverwendet wer- den können. Alle Teilergebnisse der Abraxas, die im Projekt Elfa in Form von Testumgebungen, Pilotumsetzungen, fachlichen Dokumentationen (Konzepte, Prozessbeschriebe, Vorgehensplanung, Workshopresultate, Präsentationen usw.) erarbeitet wurden, sind im Januar 2024 an die JI übergeben worden. Zu Frage 3: Die JI ist die vierte Direktion des gesamtkantonalen Rollouts. Das Projekt wird vom Amt für Informatik (AFI) durchgeführt. Vor Weih- nachten 2023 wurden insgesamt 1099 Mitarbeitende der JI mit dem Di- gitalen Arbeitsplatz (DAP) ausgerüstet. Alle Mitarbeitenden haben dazu eine entsprechende Schulung des AFI besucht. Der Rollout und die DAP-Schulungen des AFI dauern in der JI noch bis im Mai 2024 an. Zu Frage 4: Gemäss der Beurteilung des AFI können mit den zur Verfügung ste- henden Technologien auch mit der neuen Soft- und Hardware sowohl die datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch weitere gesetzliche An- forderungen optimal erfüllt werden.
Zu Frage 5: Für die Einführung von M365 mit dem DAP in der kantonalen Ver- waltung wurde die Datenschutzbeauftragte durch das AFI bzw. die Fi- nanzdirektion konsultiert (vgl. dazu RRB Nr. 542/2022). Zusätzlich zur Allgemeinen Informationssicherheitsrichtlinie und den Besonderen Informationssicherheitsrichtlinien erliess die Finanzdirektion eine all- gemeine Nutzungsrichtlinie M365 für den sicheren Einsatz des DAP und der M365-Dienste (vgl. dazu RRB Nr. 542/2022, Ziff. 6).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli