RRB Nr. 157/2020
Anfrage Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thalwil, betreffend Polizeilicher Datenaustausch – das Eine tun, das Andere nicht lassen, Beantwortung
26 da favrer 2020German5 min
Source zh.ch
Anfrage Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thalwil, betreffend Polizeilicher Datenaustausch – das Eine tun, das Andere nicht lassen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 6/2020
Sitzung vom 26. Februar 2020
157. Anfrage (Polizeilicher Datenaustausch – das Eine tun, das Andere nicht lassen) Die Kantonsräte Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thal- wil, haben am 13. Januar 2020 folgende Anfrage eingereicht: Die eidgenössischen Räte beauftragten den Bundesrat Ende 2019 durch Annahme der entsprechenden Motion (18.3592) mit der Erarbeitung einer zentralen nationalen Polizeidatenbank oder einer Vernetzungsplatt- form. Der Bundesrat zeigte sich in seiner zugehörenden Stellungnahme bereit, dieses für die Verbrechensbekämpfung wichtige Anliegen des In- formationsaustausches aufzunehmen. Gemäss www.arge-polis.ch arbeiten die Zürcher Polizeien mit dem Polizeiinformationssystem POLIS samt gemeinsamem Datenbestand. Ebenso arbeitet die Schaffhauser Polizei mit POLIS, offenbar mit sepa- ratem Datenbestand. In Anbetracht der nationalen Bestrebungen, deren Ergebnisse aber auf- grund der Projektgrösse noch einige Zeit auf sich warten lassen könnten, scheint es angezeigt, zumindest die gegenseitige Einsicht in die Daten- bestände aller mit POLIS arbeitenden Polizeikorps zu ermöglichen. So könnte der national angestrebte Datenaustausch im Kleinen bereits voll- zogen werden. Die technische Umsetzung innerhalb derselben Software sollte keinen übermässigen Aufwand darstellen. Damit könnte relativ ein- fach ein erster Schritt hin zu mehr Sicherheit durch verbesserten Daten- austausch vollzogen werden, bevor dann das übergeordnete Ziel der na- tionalen Datenbank beziehungsweise Vernetzung folgt. Es gilt also einerseits die nationalen Bestrebungen zu unterstützen, andererseits schneller realisierbare Teilschritte zu prüfen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Polizeien (nebst den Zürcher) arbeiten mit POLIS und welche Datenbestände werden geführt?
2. Welche dieser Polizeien haben auf welche Datenbestände Zugriff bezw. Einsicht?
3. Bestehen die gesetzlichen Grundlagen für eine vollständige gegensei- tige Einsicht in die jeweiligen Datenbestände der mit POLIS arbei- tenden Polizeien? Falls nein, welche Grundlagen müssten geschaffen werden?
4. Besteht die gesetzliche Grundlage für einen gemeinsamen Datenbe- stand aller mit POLIS arbeitenden Polizeien? Falls nein, welche Grund- lagen müssten geschaffen werden?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat den Aufwand der technischen Um- setzung der gegenseitigen Einsichtnahme? Und wie beurteilt der Regierungsrat den zu erwartenden Aufwand im Verhältnis zum absehbaren Sicherheitsgewinn?
6. Ist der Regierungsrat bereit, zumindest die gegenseitige Einsicht aller mit POLIS arbeitenden Polizeien von sich aus voranzutreiben?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Michael Biber, Bachenbülach, und Thomas Vogel, Thal- wil, wird wie folgt beantwortet:
Der Austausch von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden stellt ein zentrales Element dar, um kantonsübergreifend bzw. schweiz- weit in Erscheinung tretende Kriminalität erfolgreich bekämpfen zu kön- nen. Dementsprechend erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die Vernetzung zwischen den verschiedenen polizeilichen Informationssys- temen von Bund und Kantonen weiter zu stärken. Derzeit sind denn auch auf nationaler und interkantonaler Ebene bereits mehrere Vorhaben hängig, die auf eine Verbesserung des Datenaustausches zwischen den Polizeien zielen. So soll im Rahmen des nationalen Programms FMÜ (Fernmeldeüberwachung) unter anderem eine gemeinsame Datenhaltung und Datenbearbeitung im Bereich der polizeilichen Ermittlungen umge- setzt werden. Das Projekt Nationale Abfrageplattform (NAP) bezweckt, allen Polizeikorps mittels Direktzugriff auf die Informationssysteme einen schnelleren und vollständigen Überblick über polizeilich relevante Vorkommnisse und Erkenntnisse zu ermöglichen. Auch im Bereich der Kriminalanalyse engagieren sich die Kantone in verschiedenen Projek- ten, um über gemeinsame Plattformen serielle Kriminalität besser erken- nen, zuordnen und deren Bekämpfung koordinieren zu können. Die Kan- tonspolizei Zürich unterstützt durch aktive Mitwirkung in den jeweili- gen Projektorganisationen sämtliche Bestrebungen, den interkantona- len Datenaustausch voranzutreiben und zu harmonisieren. Zu Fragen 1 und 2: Mit POLIS arbeiten im Kanton Zürich die Kantons- sowie alle Stadt- und Gemeindepolizeien. Darüber hinaus nutzt auch die Schaffhauser Polizei dieses System. Es besteht aus Journal, Rapport, Personen-, Ge- schäfts-, Recherche-, Archiv-, Asservaten-Datenbank, themenspezifi- schen Datenbanken sowie der Hotelkontrolle.
Die Kantone Zürich und Schaffhausen betreiben im System je eigene Datenbanken. Im Kanton Zürich haben grundsätzlich alle Polizeikorps auf alle Zürcher Module Zugriff, wobei der tatsächliche Datenzugriff über ein Benutzerkonzept geregelt ist. Die Schaffhauser Polizei hat wie- derum Zugriff auf ihre eigenen Daten in POLIS. Es gibt keine gemein- same Datenhaltung oder institutionalisierte Prozesse zu einem gegensei- tigen Abruf von Daten. Zu Fragen 3 und 4: Die Rechtsgrundlage für den Zugriff der Polizeikorps innerhalb des Kantons Zürich bildet § 54 des Polizeigesetzes (LS 550.1). Für die Ge- währung genereller Zugriffsrechte von Korps ausserhalb des Kantons besteht keine Rechtsgrundlage. Die Gewährung von Einsicht in Einzel- fälle ist jedoch im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe zulässig (vgl. § 10 POLIS-Verordnung, LS 551.103). Zu Fragen 5 und 6: Sowohl für eine gemeinsame Datenhaltung als auch für die Ermögli- chung gegenseitiger Zugriffe der beiden Kantone Zürich und Schaffhau- sen wäre der technische Aufwand sehr gross, weil es sich um getrennte Systeme handelt. Da nur zwei Kantone beteiligt wären, würde der Sicher- heitsgewinn gemessen am Aufwand gering ausfallen. Angesichts dieses Umstands und im Hinblick auf die bereits laufenden, nationalen Bestre- bungen würde sich ein «Zwischenschritt» in Form eines auf den Verbund der POLIS-Nutzer beschränkten, gegenseitigen Datenzugriffs nicht loh- nen. Wie bereits erwähnt, wird sich der Kanton Zürich aber weiterhin aktiv an der Erarbeitung von Lösungen beteiligen, die der Förderung des interkantonalen und gesamtschweizerischen Datenaustausches dienen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli