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Decision

RRB Nr. 1644/2008

Bezirksspital Affoltern, Langzeitpflege Sonnenberg, Erweiterung

29 d’october 2008German5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008

1644. Bezirksspital Affoltern (Langzeitpflege Sonnenberg, Erweiterung) Das Bezirksspital Affoltern wird getragen von einem kommunalen Zweckverband, dem insgesamt 14 Gemeinden der Region angehören. Es erbringt für das Knonaueramt Leistungen in allen drei Bereichen der stationären Gesundheitsversorgung: der Akutsomatik, der Psychiat- rie und der Langzeitversorgung von Chronischkranken. Im Bereich der Langzeitversorgung verfügt das Spital über insgesamt 128 Betten, verteilt auf die beiden Häuser «Rigi» und «Pilatus», sowie 17 Betreuungsplätze in einem geriatrischen Tagesheim. Im Knonauer- amt wird für die nächsten 20 Jahre mit einer Zunahme der Bevölkerung um über 10% gerechnet (alle Altersgruppen). Für die Langzeitpflege von Bedeutung ist jedoch vor allem das Wachstum der Bevölkerungs- gruppe der über 64-Jährigen; hier gehen die Statistiken von einer Zunahme um rund 75% bis 2030 aus. Dies hängt zum einen mit der spe- zifischen Bevölkerungsstruktur der Region zusammen, zum andern mit der steigenden Lebenserwartung. Die Zunahme der Bevölkerungs- gruppe der über 64-Jährigen wird zu einem Anstieg der Fallzahlen bei den altersbedingten Gebrechen, insbesondere Demenzen, und damit zu einer steigenden Nachfrage nach entsprechenden stationären Pflege- plätzen führen. Die bestehenden Betten reichen bereits heute nicht zur Deckung des Bedarfs. Zudem verfügt das Bezirksspital Affoltern im Gegensatz zu anderen Einrichtungen im Kanton Zürich noch nicht über eine besondere Station für die Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankungen. Für die Schliessung dieser Versorgungslücke soll das Haus «Pilatus» um einen Anbau erweitert werden, der in 18 Zimmern, die variabel als Ein- oder Zweibettzimmer genutzt werden können, bis zu 36 zusätz- liche Pflegeplätze beherbergen kann. Für die architektonische Um- setzung des Ausbauvorhabens hat das Bezirksspital Affoltern einen Planerwettbewerb durchgeführt. Aus dem Wettbewerb ist das Projekt der Generalplaner p-4, Zug, siegreich hervorgegangen. Das Projekt sieht folgende geschossweise Nutzung vor:

Kellergeschoss: Wäscherei Haustechnikräume Garderoben Lagerräume Erdgeschoss: Eingangshalle mit Windfang Schulungsräume Therapieräume Andachtsraum Büros Nebenräume

Erwägungen

1. Obergeschoss: 4 Bewohnerzimmer Stationszimmer und Nebenräume Aufenthaltsräume mit Küche 2./3. Obergeschoss: 7 Bewohnerzimmer Stationszimmer und Nebenräume Abschiedszimmer. Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss Kostenvor- anschlag der Generalplaner Fr. 12 100 000 (Kostenstand 1. April 2006); sie setzen sich wie folgt zusammen: BKP 1 Vorbereitungsarbeiten Fr. 600 000 BKP 2 Gebäude: – Neubau/Erweiterung Fr. 8 650 000 – Umbau bestehendes Haus (Anpassungen) Fr. 820 000 BKP 4 Umgebung Fr. 245 000 BKP 5 Baunebenkosten Fr. 605 000 BKP 6 Unvorhergesehenes Fr. 115 000 BKP 9 Ausstattung/Möblierung Fr. 1 065 000 Total (einschliesslich MWSt. 7,6%) Fr. 12 100 000

Das kantonale Hochbauamt hat das Vorhaben geprüft. In seiner ersten Stellungnahme vom 14. August 2007 hält es fest, dass die Kosten zwar günstig sind, das Projekt jedoch nicht in allen Belangen der zu- künftigen Nutzung Rechnung trägt, weshalb das Projekt zu überarbeiten sei. In der Folge wurde das Projekt gemeinsam durch Betrieb, General- planer und Hochbauamt auf sein Verbesserungspotenzial analysiert, und es wurden Korrekturen angebracht. In der zweiten Stellungnahme vom 8. Mai 2008 bemerkt das Hochbauamt, dass die beanstandeten Bereiche verbessert wurden. Es empfiehlt, das Projekt zu genehmigen. Gemäss § 40 des weiterhin geltenden Gesundheitsgesetzes vom 4. No- vember 1962 (vgl. dazu § 64 des neuen Gesundheitsgesetzes vom 4. April 2007; LS 810.1) leistet der Staat Kostenanteile an die Investitionen und den Betrieb der den Bedürfnissen der Bevölkerung dienenden Kranken-

häuser. Zu den Krankenhäusern zählen auch die Krankenheime. Für die Langzeitpflege Sonnenberg beträgt der Beitragssatz 20% (Finanz- kraftindex: 115). Bei beitragsberechtigten Kosten von Fr. 12 100 000 ergibt sich ein Kostenanteil des Staates von Fr. 2 420 000. Für den Umbau der Langzeitpflege Sonnenberg ist ein Staatsbeitrag von Fr. 2 420 000 zuzusichern. Die Kosten gehen zulasten des Kontos 6500.5620, Investitionsbeiträge an Gemeinden für die Langzeitver- sorgung. Die Baumassnahme ist voraussichtlich bis Ende 2010 fertig- gestellt. Im Budget 2008 sind für das Vorhaben Fr. 500 000 eingestellt. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) bzw. in der Finanzplanung der Gesundheitsdirektion sind für das Jahr 2009 Fr. 1 000 000 enthalten. Der Restbetrag ist im Jahr 2010 eingestellt. Der gewährte Kostenanteil ist gegebenenfalls an die auf den 1. Januar 2012 in Kraft tretende Änderung der Spitalfinanzierung gemäss revi- diertem Krankenversicherungsgesetz (KVG; SR 832.10) anzupassen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Spitalkosten über Fallpauschalen abgegolten werden, die neben Betriebs- neu auch Investitionskosten- anteile enthalten. Dies wird voraussichtlich auch eine Modifikation der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen erforderlich machen. Der Kostenanteil an die Langzeitpflege des Bezirksspitals Affoltern ist deshalb unter dem Vorbehalt zu entrichten, dass der Beitrag bei einer späteren Änderung der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen an das KVG in Revision gezogen und gegebenenfalls pro rata temporis zurückgefordert oder in ein Darlehen umgewandelt werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erweiterung der Langzeitpflege Sonnenberg des Bezirksspitals Affoltern wird genehmigt.

II. An die staatsbeitragsberechtigten Kosten von Fr. 12 100 000 wird ein Kostenanteil von 20% bzw. Fr. 2 420 000 gewährt (Kostenstand 1. April 2006). Dieser Betrag erhöht oder reduziert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes. Der Staatsbeitrag wird unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung der kantonalen Spitalfinanzierungsbestimmungen ausgerichtet.

III. Die Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6500, Langzeitversorgung.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen

Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an das Bezirksspital Affoltern, Sonnenbergstrasse 27, 8910 Affoltern (E), sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi