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Strassen, Berg a. I., Hauptstrasse, eingangs Gräslikon bis vor Kreuzung Dorfstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2018

165. Strassen (Berg a. I., 548 Hauptstrasse, eingangs Gräslikon bis vor

Erwägungen

Kreuzung Dorfstrasse, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Hauptstrasse im Abschnitt zwischen eingangs Gräslikon bis vor die Kreuzung Dorfstrasse wurde Mitte der 60er-Jahre ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde in den 90er-Jahren die Fahrbahnoberfläche behandelt. Diese ist heute ausgemagert und weist mittlere Spurrinnen sowie örtliche Verformungen auf. Zudem sind viele Längs- und Querrisse sowie Belags- flicke vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf den Teil- stücken km 6.430–7.210 und km 7.210–7.640 der bestehende Belag 10 cm bzw. 8 cm abgefräst und neu eine Binder- und Deckschicht eingebaut (7 + 3 cm). Im Teilstück km 6.080–6.430 und km 7.640–7.850 wird der Be- lag vollständig ersetzt und eine neue Trag- und Deckschicht eingebaut (10 + 3 cm). Auch die Fundationsschicht muss örtlich ersetzt werden. Ein- zelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden er- neuert und die Fahrbahnränder örtlich verstärkt. Im Zuge der Instand- setzung werden auch die Gehwege erneuert. Zudem wird die bestehende Strassenbeleuchtung in Berg a. I. und Gräslikon den gültigen Standards angepasst. Mit der Strasseninstandsetzung erneuert die Gemeinde Berg a. I. gleichzeitig die Wasserleitung und den Regenwasserkanal im Weiler Gräslikon. Die Absprache und Koordination mit der Gemeinde und allen Werkeigentümern hat stattgefunden. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2018 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 25. Januar 2018 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 960 000 Nebenarbeiten 175 000 Technische Arbeiten 165 000 Total 2 300 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 2 300 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30568), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Budget 2018 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 548 Hauptstrasse, Gemeinde Berg a. I., wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 300 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 25. Januar 2018)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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