Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1650/2009

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Auflage- und Bauprojekte 4. Teilergänzungen S-Bahn, Staatsbeitrag

21 d’october 2009German8 min

Source zh.ch

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Auflage- und Bauprojekte 4. Teilergänzungen S-Bahn, Staatsbeitrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2009

1650. Schweizerische Bundesbahnen (SBB), Investitionsbeitrag für die Auflage- und Bauprojekte der 4. Teilergänzungen der S-Bahn Zürich (2. Etappe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 28 des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG, LS 740.1) beschliesst der Kantonsrat mit dem Rahmenkredit auch die Grundsätze über die mittel- und langfristige Entwicklung von Angebot und Tarif im öffentlichen Verkehr. Mit entsprechenden Be- schlüssen des Kantonsrates vom 26. Februar 2007 (Vorlage 4335a) und 23. Februar 2009 (Vorlage 4531a) wurde der ZVV beauftragt, die An- gebotsschritte im Rahmen der 4. Teilergänzungen der S-Bahn Zürich zeitlich auf die Fertigstellung der Durchmesserlinie abzustimmen und überwiegend in den Jahren 2013 bzw. 2015 umzusetzen. Die Hauptbau- arbeiten an der Durchmesserlinie wurden im September 2007 aufgenom- men, sodass mit der Eröffnung der Kernobjekte in den Jahren 2013 (Wiedikon–Oerlikon) und 2015 (Anschluss Altstetten) gerechnet werden kann. Planung und Bau dieser Infrastrukturausbauten werden durch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) vorgenommen. Die 4. Teil- ergänzungen der S-Bahn Zürich (nachfolgend: 4. Teilergänzungen) sind die regionalen Ergänzungen der Durchmesserlinie für die S-Bahn und erlauben deren sinnvolle Nutzung. Gemäss § 4 PVG gewährt der Staat Beiträge an Investitionen für feste Anlagen, welche in Übereinstimmung mit der Angebotsplanung des Verkehrsverbundes das Verkehrssystem oder den Betrieb erweitern oder verändern. Die 4. Teilergänzungen erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Beiträgen nach § 4 PVG handelt es sich um Beiträge gemäss Staats- beitragsgesetz vom 1. April 1990 (LS 132.2), die Investitionen werden grundsätzlich über den Verkehrsfonds finanziert (§ 30 PVG). Im November 2005 bewilligte der Verkehrsrat einen Planungskredit von Fr. 450 000 für die 4. Teilergänzungen zulasten der Rechnung des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV). Damit wurde eine Gesamtstudie zur Erarbeitung und Vertiefung der Angebotskonzepte für den Zeit- horizont bis 2015 in Auftrag gegeben. Im Januar 2008 bewilligte der Ver- kehrsrat einen Beitrag an die SBB für den Vorprojektierungskredit von Fr. 2 070 000 zulasten der ZVV-Rechnung. Nach der damaligen Praxis (HRM) konnten Projektierungskosten nicht dem Verkehrsfonds belas- tet werden, solange keine rechtskräftigen Kredite für die Investitions-

projekte vorlagen. Die Projektierungen wurden deshalb durch den ZVV vorfinanziert. Sie werden nach dem Kreditbeschluss des Kantonsrates betreffend Baukredit vom Verkehrsfonds zurückerstattet. Die Arbeiten der SBB zu den Vorprojektierungen befinden sich in der Endphase. Um die Terminplanung der 4. Teilergänzungen auf den Horizont 2013/2015 einhalten zu können, müssen die Auflage- und Bau- projekte nahtlos angegangen werden. Weil grosse Abhängigkeiten zu den Projekten Durchmesserlinie und «Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur» des Bundes (ZEB) bestehen, wurden in enger Zusammenarbeit mit den SBB eine Etappie- rung der Ausbauschritte erarbeitet und entsprechende Angebotskon- zepte für die 4. Teilergänzungen erstellt. Daraus wurden die notwendi- gen Infrastrukturausbauten und deren zeitliche Umsetzung abgeleitet. Die Inbetriebnahme der 4. Teilergänzungen erfolgt in folgenden drei Etappen: Etappe 1: Mit der Inbetriebnahme der Durchmesserlinie Nord–Süd (Wiedikon–Bahnhof Löwenstrasse–Oerlikon; voraussichtlich im Dezem- ber 2013) wird am linken Seeufer auf der Strecke Zürich–Thalwil–Zug/ Ziegelbrücke ein neues Fahrplankonzept eingeführt. Etappe 2: Mit der Inbetriebnahme des Westastes der Durchmesser- linie (Anschluss Altstetten; voraussichtlich im Dezember 2015) wird das Angebot im Knonaueramt, Limmat- und Furttal, Unterland, am rech- ten Zürichseeufer sowie vereinzelt zwischen Zürich und Winterthur sowie nach Pfäffikon ZH ausgebaut. Etappe 3: Mit dem Fortschritt der Bauarbeiten zwischen Zürich und Winterthur (überwiegend ZEB) sowie in Winterthur und Umgebung wird etwa 2018 das Angebot zwischen Zürich und Winterthur sowie in Winterthur und Umgebung verbessert.

2. Kredit und Vereinbarung zur Auflage- und Bauprojektierung, Etappe 2 Der vorliegende Antrag umfasst einerseits den Investitionsbeitrag des Kantons Zürich für die Auflage- und Bauprojekte der Objekte der Etappe 2 der 4. Teilergänzungen, anderseits die Vereinbarung über die entsprechende Kostenübernahme. Alle Projekte der Etappe 2 betreffen ausschliesslich den Kanton Zürich. Nachbarkantone sind von dieser Etappe nicht berührt. Die Vereinbarung wird deshalb zwischen den beiden Parteien SBB, vertreten durch die Infrastruktur, und Kanton Zürich, vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion, abgeschlossen. In der Etappe 2 der 4. Teilergänzungen sind zahlreiche Projekte auf unterschiedlichen Korridoren und in verschiedenen Ortschaften vorge- sehen (Wehntal, Knonau, Kemptthal, zwischen Zürich und Altstetten,

rechtes Zürichsee-Ufer, Marthalen, Illnau, Pfäffikon und Dietikon). Dabei handelt es sich um Projekte wie Perronanpassungen, Bahnhof- ausbauten, Wendegleise und Spurwechsel. Die Richtkosten der auf den Kanton Zürich entfallenden Investitionen für die Etappe 2 der 4. Teiler- gänzungen werden auf insgesamt 127 Mio. Franken geschätzt. Zusätzlich werden Investitionen im Umfang von 40 Mio. Franken über die Leis- tungsvereinbarung der SBB finanziert. Auf der Grundlage dieser Richt- kosten von 127 Mio. Franken errechnet sich eine Kostenschätzung für die Auflage- und Bauprojekte der Etappe 2 der 4. Teilergänzungen von 6,7 Mio. Franken oder 5,3% des Investitionsvolumens, zuzüglich der Mehrwertsteuer. Die Erstellung der entsprechenden Projekte ist auf Ende 2012 geplant.

3. Auflage- und Bauprojektierung der Etappen 1 und 3 Die Etappe 1 der 4. Teilergänzungen betrifft neben dem Kanton Zürich auch seine Nachbarkantone. Die Richtkosten der Investitionen dieser Etappe werden auf insgesamt 35 Mio. Franken geschätzt, wovon rund 13,8 Mio. Franken auf den Kanton Zürich entfallen. Die Projektierungs- kosten für den Kanton Zürich betragen Fr. 710 000. Die entsprechende Vereinbarung mit den Nachbarkantonen wird voraussichtlich in den nächsten Monaten bereinigt sein. Die Projektierung für die Etappe 3 beginnt später. Die Vorprojekte werden voraussichtlich ab 2011 erarbeitet. Die Investitionen im Rah- men dieser Etappe werden auf rund 156 Mio. Franken geschätzt. Der Anteil des Kantons Zürich dürfte sich auf rund 146 Mio. Franken belau- fen.

4. Finanzierung Die 4. Teilergänzungen sind Bestandteil des Agglomerationspro- grammes «Siedlung und Verkehr» des Kantons Zürich. Gemäss heuti- gem Stand sollen nach intensiven Verhandlungen mit dem Amt für Raumentwicklung (ARE) alle Projekte der 4. Teilergänzungen in das Programm Agglomerationsverkehr des Bundes aufgenommen werden. Das Projekt wird damit gemeinsam von Bund und Kanton finanziert. In der Vernehmlassung zum Programm Agglomerationsverkehr des Bun- des vom 19. Dezember 2008 ist für den Kanton Zürich ein Beitragssatz von 35% enthalten. Der Regierungsrat hat sich beim Bund dafür ein- gesetzt, dass dieser Beitragssatz auf 40% angehoben wird. Die entspre- chenden Beschlüsse des Bundesrates und des Parlaments zu den Agglo- merationsprogrammen stehen indessen noch aus. Solange die rechtskräftigen Beschlüsse zum Agglomerationsverkehr noch nicht vorliegen, kann der Bund keine Beiträge leisten. Die Kosten für die Auflage- und Bauprojekte müssen vorerst vom Kanton Zürich

übernommen werden. In Art. 4.7 der Vereinbarung betreffend Kosten- übernahme wird deshalb festgehalten, dass die später vom Bund an diese Projekte zu leistenden Beiträge dem Kanton Zürich zustehen. Aufgrund des noch unbestimmten Auszahlungszeitpunktes der Bun- desbeiträge muss ein Bruttokredit über die gesamten Kosten für das Auflage- und Bauprojekt beantragt werden. Da der Kantonsbeitrag an die SBB als A-fonds-perdu-Beitrag geleistet werden muss, kann die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert werden. Der erforderliche Bei- trag an die SBB beträgt damit 7,21 Mio. Franken (6,7 Mio. Franken, plus MWSt bzw. Vorsteuerkürzung). Gemäss Ziff. 4.1. der Vereinbarung mit den SBB finanziert der ZVV die tatsächlichen Kosten der Auflage- und Bauprojektierung. Mehr- oder Minderkosten gehen zulasten bzw. zu- gunsten des ZVV. Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, konnten die SBB die veranschlagten Kosten bei Projektierungen jeweils einhalten, sodass darauf verzichtet wird, in den Objektkredit eine Reserve aufzu- nehmen. Am 1. April 2008 trat § 37 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG; LS 611.1) in Kraft. Gemäss dieser Bestimmung und dem Handbuch der Rechnungslegung sind Projektierungsausgaben gebundene Ausgaben und müssen aktiviert werden. Beiträge für Projek- tierungskosten können deshalb neu aus dem Verkehrsfonds finanziert werden. Für die Projektierung der 4. Teilergänzungen der S-Bahn ist somit ein Investitionsbeitrag an die SBB zulasten des Verkehrsfonds zu leisten. Die Volkswirtschaftdirektion ist zu ermächtigen, die Vereinba- rung mit den SBB betreffend Kostenübernahme für die Auflage- und Bauprojekte im Rahmen der 4. Teilergänzungen der S-Bahn Zürich zu unterzeichnen. Der Investitionsbeitrag an die SBB von 7,21 Mio. Franken für das Auflage- und Bauprojekt der Etappe 2 der 4. Teilergänzungen ist im Budget 2010 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2010–2013 in der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, für die Jahre 2010–2012 eingestellt. Der ZVV ist zu ermächtigen, die Auszahlungen an die SBB im Rahmen der vereinbarten Kostenübernahme in den Jah- ren 2009–2012 zu leisten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Auflage- und Bauprojekte der Etappe 2 der 4. Teilergänzun- gen der S-Bahn Zürich wird ein Staatsbeitrag an die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) von Fr. 7 209 200 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 5920, Verkehrsfonds, bewilligt.

II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, die Vereinbarung mit den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betreffend Kostenüber- nahme für die Auflage- und Bauprojekte im Rahmen der 4. Teilergän- zungen der S-Bahn Zürich zu unterzeichnen.

III. Der Zürcher Verkehrsverbund wird ermächtigt, die Auszahlun- gen an die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) im Rahmen der ver- einbarten Kostenübernahme in den Jahren 2009–2012 zu leisten.

IV. Mitteilung an die Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG, Infra- struktur, Mittelstrasse 43, 3000 Bern 65, an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli