Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1655/2008

Eidgenössische Schätzungskommission, Amtsdauer 2009-2014, Erneuerungswahlen

29 d’october 2008German4 min

Source zh.ch

Eidgenössische Schätzungskommission, Amtsdauer 2009-2014, Erneuerungswahlen

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Oktober 2008

1655. Eidgenössische Schätzungskommission (Erneuerungswahlen)

Erwägungen

Gemäss dem eidgenössischen Enteignungsrecht hat der Regierungsrat für den Kanton Zürich (Schätzungskreis 10) fünf Mitglieder der Eidge- nössischen Schätzungskommission zu wählen. Nach der geltenden Alters- regelung können die Mitglieder der Schätzungskommission ihre Tätig- keit bis zum Ende des Jahres ausüben, in dem sie 70 Jahre alt werden. Drei der bisherigen Mitglieder haben sich auf Anfrage für eine weitere Mitarbeit in der Schätzungskommission bereit erklärt, zwei Mitglieder sind neu zu wählen. Die Eidgenössische Schätzungskommission Kreis 10 ist die erste Gerichtsinstanz zur Beurteilung der Fluglärmentschädigungsforderun- gen im Kanton Zürich. Gemäss Art. 59 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 (EntG) sollen die Fachmitglieder der Schätzungskommission verschiedenen Berufsgruppen angehören und die für die Immobilienschätzung nötigen Fachkenntnisse besitzen. Nachdem das Bundesgericht in den Opfiker Pilotverfahren das ökonometrische Minderwertmodell «Minderwert Fluglärm» (MIFLU) gutgeheissen und angewandt hat, haben die neu zu wählenden Fachmitglieder der Schät- zungskommission Kenntnisse über die modernen Schätzungsmethoden sowie die ökonometrischen Modelle vorzuweisen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kanton Zürich, Baudirektion, Immobilienamt, Abteilung Landerwerb, per Ende Juli 2008 konnte mit Dr. iur. Otto Wipfli, Oberhof AG, ein Kandidat gefun- den werden, der durch seine Dissertation über die Bemessung immis- sionsbedingter Minderwerte sowie das absolvierte Nachdiplomstudium zum Immobilienbewerter gut geeignet ist. Dasselbe gilt für Dr. rer. pol. Donato Flavio Scognamiglio, Winkel ZH, dem Mitbegründer des Infor- mations- und Ausbildungszentrums für Immobilien (IAZI AG), das auf der Grundlage von ökonometrischen Modellen Untersuchungen und Dienstleistungen rund um den Immobilienmarkt anbietet. Mit den bei- den neu zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten gewinnt die Eidgenös- sische Schätzungskommission an Fachwissen auf dem Gebiet der Min- derwertbemessung und der ökonometrischen Bewertungsmodelle. Gemäss Art. 61 EntG sind die Präsidenten, ihre Stellvertreter und die Mitglieder der Schätzungskommission auf die gleiche sechsjährige Amts- dauer wie die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts zu wählen.

Abs. 2 der Schlussbestimmungen zur Änderung des EntG vom 17. Juni 2005 sieht jedoch vor, dass die Amtsdauer der erstmals vom neu geschaffenen Bundesverwaltungsgericht zu wählenden Mitglieder zur gleichen Zeit ausläuft wie diejenige der Mitglieder des Bundesverwal- tungsgerichts. Da die sechsjährige Amtsdauer der Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts am 1. Januar 2007 begonnen hat und am 31. Dezember 2012 enden wird, hat das Bundesverwaltungs- gericht die von ihm zu wählenden Mitglieder der Schätzungskommission nur für eine verkürzte Amtsdauer von vier Jahren gewählt (ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012). Auch wenn sich die erwähnte Schlussbe- stimmung im Enteignungsgesetz dem Wortlaut nach nur an das Bundes- verwaltungsgericht richtet, ist es angezeigt, auch die Amtsperiode der durch den Kanton Zürich zu wählenden Fachmitglieder mit derjenigen der weiteren Mitglieder der Schätzungskommission abzustimmen. In- dem der Kanton Zürich die von ihm zu wählenden Mitglieder aus- nahmsweise nur für eine Amtsdauer von vier Jahren wählt, wird der Zielsetzung des Enteignungsgesetzes, das die gleiche Amtsdauer und eine zeitgleiche Wahl der Mitglieder der Schätzungskommission vor- sieht, Rechnung getragen. Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012 sind nachstehend aufgeführte Personen als Mitglieder zu wählen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglieder der Eidgenössischen Schätzungskommission, Kreis 10, für die Amtsdauer 2009–2012 werden gewählt: Bopp Walter, geboren 1947, dipl. Bauingenieur HTL, Luegislandstrasse 21, 8051 Zürich Bucher Hans, geboren 1946, Architekt ETH, Tägerackerstrasse 17, 8610 Uster Schlatter Dieter, geboren 1955, dipl. Architekt FH, Klotenerstrasse 4, 8152 Opfikon Dr. rer. pol. Scognamiglio Donato Flavio, geboren 1970, Mülibach- strasse 15, 8185 Winkel Dr. iur. Wipfli Otto, geboren 1952, Alte Mühle 18, 5062 Oberhof

II. Veröffentlichung von Dispositiv I und II im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Gewählten, den Präsidenten der Eidgenössi- schen Schätzungskommission, Kreis 10, Rechtsanwalt Albert Staffelbach, Postfach, 8025 Zürich, die Delegation des Bundesverwaltungsgerichts

für Enteignungssachen, Lorenz Kneubühler, Postfach, 3000 Bern 14, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Volkswirtschafts- direktion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi