Lexipedia

Decision

RRB Nr. 1663/2010

Universitätsspital, HPB-Zentrum, Einrichtung Überwachungsstation IMC, gebundene Ausgabe

24 da november 2010German4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, HPB-Zentrum, Einrichtung Überwachungsstation IMC, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2010

1663. Universitätsspital (HPB-Zentrum, Einrichtung

Erwägungen

Überwachungsstation IMC) Am Zentrum für Leber-, Bauchspeicheldrüsen- und Gallenwegserkran- kungen der Klinik für Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsspitals (HPB-Zentrum) werden immer mehr und immer komplexere chirurgische Eingriffe an den drei genannten Organsys- temen durchgeführt. Die Anzahl der Operationen nahm von 2005 bis 2008 um rund 60% zu. Diese Zunahme der Fälle und ihrer Komplexität erfordert Anpassungen bei der postoperativen Betreuung. Aufgrund der Zunahme der Fälle und zur weiteren Verbesserung der Kapazitäten des Zentrums müssen die postoperativen Prozesse optimiert werden. Heute werden viele Patientinnen und Patienten nach der Operation auf einer Intensivpflegestation (IPS) betreut. Allerdings benötigen nicht alle diese Patientinnen und Patienten tatsächlich zwingend die inten- sivpflegerische Betreuung auf einer IPS, sie bedürfen jedoch einer ver- stärkten Überwachung ihrer Vitalfunktionen über 12 bis 24 Stunden sowie häufige pflegerische Interventionen. Zu diesem Zweck soll dem Zentrum eine sogenannte «Überwachungsstation» (Intermediate Care Unit, IMC) angegliedert werden. Die Betten des HPB-Zentrums befinden sich auf dem Geschoss D des Osttrakts 4 und eines an den Osttrakt 4 anschliessenden Anbaus, des sogenannten «Sporns». Aus Gründen der Betreuungskontinuität wird eine möglichst nahe Anbindung der IMC an die Bettenstation des HPB-Zentrums angestrebt, aus medizinischen Gründen ist jedoch eine räumliche Abschottung erforderlich. Dazu werden auf dem Geschoss D des Sporns zwei Zweier- und ein Dreierzimmer aufgehoben und mit einem ebenfalls aufzuhebenden Materialraum zu einer IMC-Einheit mit vier Betten zusammengefasst. Das Hochbauamt hat durch die kfp architekten ag, Zürich, ein Pro- jekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Mass- nahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom 30. April 2010 Fr. 1 715 000 (Kostenstand 1. April 2009, Genauigkeits- grad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen:

in Franken Vorbereitungsarbeiten 69 000 Gebäude 1 205 000 Baunebenkosten 26 000 Reserve (rund 6,5%) 90 000 Zwischentotal Baukosten 1 390 000 Medizintechnische Apparate und Anlagen 292 000 Medizintechnische Einrichtungen und Ausstattung 27 000 Ausstattung 6 000 Zwischentotal Medizinische Ausstattungen 325 000 Total Anlagekosten (einschliesslich MWSt 7,6%) 1 715 000

Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3,0%) Abschreibungs- Abschreibung satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 6,0 82 400 1 200 3 2 500 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,0 34 600 500 3 1 000 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 17,0 234 100 3 500 3 7 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 75,0 1 038 900 15 600 5 51 900 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100 1 390 000 20 800 62 400 Total 1 390 000 83 200 Das Universitätsspital trägt die Kosten von Fr. 325 000 für Mobilien, Ausstattung und medizintechnische Geräte. Die zu bewilligende Ausga- be vermindert sich damit auf Fr. 1 390 000. Es entstehen keine personellen oder betrieblichen Folgekosten. Die Durchführung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit Beschluss Nr. 742/ 2010 vom Regierungsrat genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 1 390 000 zu bewilligen. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Im Budget 2010 sind für das Vorhaben Fr. 500 000 eingestellt. Der restliche Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanz- plan (KEF) 2011–2014 für das Jahr 2011 enthalten.

Die Überwachungsstation ist erforderlich zur Erfüllung des Leis- tungsauftrages des Universitätsspitals gemäss § 3 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich. Es handelt sich demgemäss um eine gebunde- ne Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG).

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Einrichtung einer Überwachungsstation des HPB-Zen- trums im Osttrakt 4 des Universitätsspitals wird eine gebundene Aus- gabe von Fr. 1 390 000 bewilligt.

II. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes (Stand April 2009).

III. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

IV. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi