Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative "Steuersystem-Reform EasySwissTax", Schreiben an die Bundesversammlung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008
1690. Kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative
Erwägungen
«Steuersystem-Reform EasySwissTax» Am 4. April 2007 wurde die kantonale Volksinitiative zur Einreichung einer Standesinitiative «Steuersystem-Reform EasySwissTax» einge- reicht. Die kantonale Volksinitiative bzw. die damit verlangte Standes- initiative, ihrerseits gehalten in der Form der allgemeinen Anregung, lautet: «Es ist eine Standesinitiative nach Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfas- sung einzureichen mit dem Ziel, die eidgenössische Steuergesetzgebung und allfällige Verfassungsartikel so zu revidieren, damit die Besteuerung von natürlichen Personen grundlegend vereinfacht werden kann. Insbe- sondere sollen Gemeinden und Kantone bei der Einkommensbesteue- rung individuelle Einheitssteuertarife und fixe Einheitsabzüge einführen sowie heutige Vermögens- und Ertragsbesteuerungen durch eine Soll- Kapitalrendite-Besteuerung ersetzen.“ Der Regierungsrat hat in der Vorlage 4447 vom 31. Oktober 2008 dem Kantonsrat beantragt, der kantonalen Volksinitiative zuzustimmen und die damit verlangte Standesinitiative einzureichen. Die Kommis- sion für Wirtschaft und Abgaben des Kantonsrates (WAK) hat sich am 24. Juni 2008 diesem Antrag angeschlossen. Schliesslich ist der Kantonsrat den gleichlautenden Anträgen von Regierungsrat und WAK am 22. Sep- tember 2008 mit 114 Ja- zu 14 Nein-Stimmen, bei 41 Enthaltungen, gefolgt. Demgemäss ist die beschlossene Standesinitiative einzureichen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidge- nossenschaft: Der Kantonsrat des Kantons Zürich hat am 22. September 2008 beschlossen, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative im Sinne von Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung einzureichen. Die Standes- initiative hat folgenden Wortlaut: «Es ist eine Standesinitiative nach Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfas- sung einzureichen mit dem Ziel, die eidgenössische Steuergesetzgebung und allfällige Verfassungsartikel so zu revidieren, damit die Besteuerung von natürlichen Personen grundlegend vereinfacht werden kann. Insbe-
sondere sollen Gemeinden und Kantone bei der Einkommensbesteue- rung individuelle Einheitssteuertarife und fixe Einheitsabzüge einfüh- ren sowie heutige Vermögens- und Ertragsbesteuerungen durch eine Soll-Kapitalrendite-Besteuerung ersetzen.» Gestützt auf den nach Art. 59 Abs. 1 lit. b der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 ergangenen Kantonsratsbeschluss reichen wir hiermit diese Standesinitiative ein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Geschäfts- leitung des Kantonsrates und an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi