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Einmaliger Beitrag des Bundes für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen, Rahmenkredit für Integrationsprojekte

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. November 2008

1714. Bildung eines Rahmenkredites für Integrationsprojekte aus dem einmaligen Beitrag des Bundes für die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen

Erwägungen

A. Ausgangslage Das Kantonale Sozialamt ist zuständig für die dem Kanton Zürich zugewiesenen Asylsuchenden und ihre Betreuung. Dies umfasst auch eine Integrationsaufgabe, indem die Asylsuchenden mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut zu machen sind. Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005 (AuG; SR 142.20) in Kraft. Neu kommen gemäss Art. 12 lit. b und c der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern vom 24. Oktober 2007 (VIntA; SR 142.205) anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. Gemäss Art. 126a Abs. 5 Satz 2 AuG richtet der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezember 2007 vorläufig aufgenommen sind, nur noch einen einmaligen Betrag aus. Die Asylverordnung 2 vom 11. August 1999 setzt diesen Betrag auf Fr. 3500 pro vorläufig aufgenom- mene Person fest. Diese einmalige Auszahlung des Bundes von insge- samt rund 30 Mio. Franken an die Kantone erfolgte Anfang 2008. Über die Hälfte dieses Betrags, nämlich 16,7 Mio. Franken, gingen an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leistungs- gruppe Nr. 3500) verbucht.

B. Kantonale Ziele im Bereich der Integration Unter der Leitlinie «Gesellschaftlichen Zusammenhalt wahren» fin- det sich das Legislaturziel 13 des Regierungsrates (KEF 2008–2011), wonach mit verbesserter schulischer, gesellschaftlicher und beruflicher Integration aller Bevölkerungsgruppen der soziale Zusammenhalt gestärkt werden soll. Diese Zielsetzung, ergänzt durch die Unterziele 13.1–13.7, erlaubt es, das Querschnittthema Integration vorausschauend und planend mit allen Beteiligten anzugehen, Synergien zu schaffen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Lücken im Angebot zu schlies- sen. Die Sicherheitsdirektion ist unter anderem für das Sozial- und Asyl- wesen zuständig (§ 58 Verordnung über die Organisation des Regie- rungsrates und der kantonalen Verwaltung, VOG RR, in Verbindung

mit Anhang 1 lit. B Ziff. 2 und 3 VOG RR). Zu den Kernaufgaben der Sozialhilfe gehören neben der materiellen Grundsicherung auch die soziale und berufliche Integration der bedürftigen Personen (vgl. § 3a Sozialhilfegesetz, SHG). Der Vollzug der Sozialhilfe an Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene fällt in Anwendung von § 5a SHG in Ver- bindung mit § 4 Asylfürsorgeverordnung (AfV) in die Zuständigkeit des Kantonalen Sozialamtes. Zur Ausrichtung der Sozialhilfe an vorläu- fig Aufgenommene gehört unter Berücksichtigung der bundesrechtli- chen Bestimmungen auch der Auftrag, diese Personen möglichst schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft zu integrieren. Bedürftige, vorläufig aufgenommene Personen werden in ihren Wohn- gemeinden unterstützt, wobei das Kantonale Sozialamt die Gemeinden für ihre Aufwendungen mittels Pauschalbeiträgen entschädigt. Weiter fallen die Sozialhilfekosten für noch nicht zehn Jahre im Kanton Zürich wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge im Umfang von rund 70 Mio. Franken pro Jahr in Anwendung von § 44 SHG in den Finanzierungsbereich des Kantonalen Sozialamtes. Gemäss § 16 Abs. 2 lit. h VOG RR ist die Fachstelle für Integrations- fragen der Controllingdienst für die Integration der ausländischen Be- völkerung. Die Fachstelle fördert öffentliche oder private Integrations- projekte durch Beratung und finanzielle Unterstützung (§ 3 Abs. 1 lit. d Integrationsverordnung. Nach § 3 Abs. 2 dieser Verordnung koordiniert die Fachstelle zudem die kantonale Integrationsförderung und über- prüft regelmässig deren Bedarf, die Massnahmen und die Wirkungen.

C. Mittelverwendung Die einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und optimalen Mitteleinsatz im kantonalen Integrationsbereich genutzt werden. Die bestmöglichen Beschäftigungs- programme sollen gemäss den neuen Vorgaben des Bundes mit einem erweiterten Kursangebot mit zusätzlichen integrativen Leistungszielen ergänzt werden. Am besten geschieht dies über einen beim Kantonalen Sozialamt zu errichtenden Rahmenkredit für Integrationsprojekte. Da die Integration ein Querschnittthema ist, von dem alle Direktio- nen in einem oder mehreren Zuständigkeitsbereichen betroffen sind (vgl. Legislaturziele), sollen alle Direktionen für ihre Integrationspro- jekte Beiträge aus dem Rahmenkredit beanspruchen können. 2007 wurde zum Thema Integration ein Runder Tisch gebildet. Aufgrund der ihr zustehenden Controllingfunktion (§ 16 Abs. 2 lit. h VOG RR) soll die Leitung dieses Gremiums der Fachstelle für Integrationsfragen über- tragen werden. Beitragsgesuche für Integrationsprojekte sind der Fach- stelle einzureichen. Der Runde Tisch nimmt eine Beurteilung der Bei-

tragsgesuche vor. Der Regierungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsgesuche. Das Kantonale Sozialamt hat – im Rahmen der Sozialhilfe – die Koordination und Finanzierung der Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme ab 1. Januar 2008 übernommen und mit den verschiedenen Anbietern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kosten für diese Programme betragen jährlich rund 4,2 Mio. Franken. Für diese Aufwendungen ist dem Kantonalen Sozialamt für die Jahre 2008 und 2009 vorab je eine Auszahlung von 2,1 Mio. Franken (= 50%) aus dem Rahmenkredit zu leisten. Die Beträge sind im Budget 2008 und im KEF 2009–2012, Planjahr 2009 enthalten. Um den Vorgaben des Bundes gerecht zu werden, hat das Kantonale Sozialamt die Hochschule Luzern mit der Evaluation der bestehenden Angebote beauftragt. Die Hochschule soll bis spätestens Ende 2008 zusammen mit dem Kantona- len Sozialamt klären, ob die Bildungs-, Beschäftigungs- und Integra- tionsprogramme die richtigen Zielgruppen erreichen, die Angebote wirt- schaftlich und effizient geführt werden sowie aufzeigen, wo allenfalls Lücken und Mängel im Angebot bestehen. Gleichzeitig sollen Control- linginstrumente erarbeitet werden, um den Erfolg der Programme zu dokumentieren. Um den weiteren notwendigen Ausbau des Angebotes von Integra- tionsmassnahmen, welche die sprachliche und berufliche Integration der Zielgruppe (vorläufig Aufgenommene) fördern, unverzüglich um- setzen zu können, sollen der Fachstelle für Integrationsfragen für 2008 und 2009 vorab je 0,5 Mio. Franken als zweckgebundene Anschubfinan- zierung zugeteilt werden. Die Beträge sind im Budget 2008 und im KEF 2009–2012, Planjahr 2009 enthalten.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicher- heitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für kantonale Integrationsprojekte wird ein Rahmenkredit von Fr. 16 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt.

II. Beitragsgesuche für Integrationsprojekte zulasten des Rahmen- kredites sind der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der Runde Tisch Integration unter Leitung der Fachstelle beurteilt die Bei- tragsgesuche. Der Regierungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsgesuche.

III. Für Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme für die Jahre 2008 und 2009 wird aus dem Rahmenkredit für Integrations- projekte ein Objektkredit von Fr. 4 200 000 zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt.

IV. Für den weiteren Ausbau des Angebotes von Integrationsmass- nahmen in den Jahren 2008 und 2009 wird aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte zugunsten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, ein Objektkredit von Fr. 1 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt.

V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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