Anfrage Hans Läubli, Affoltern a.A., betreffend Betriebsbeiträge des Kantons Zürich an das Landesmuseum, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 382/2008
Sitzung vom 4. Februar 2009
172. Anfrage (Betriebsbeiträge des Kantons Zürich an das Landesmuseum) Kantonsrat Hans Läubli, Affoltern a. A., hat am 17. November 2008 folgende Anfrage eingereicht: Der Kantonsrat bewilligte in diesem Jahr einen jährlich wiederkeh- renden Kredit aus dem Lotteriefonds zwecks einer «breiteren und aus- gewogeneren Abstützung der kantonalen Kulturförderung» (Vorlage 4460). Gemäss KEF soll das Landesmuseum mit einem jährlichen Bei- trag aus diesem Freien Kulturkredit der Fachstelle Kultur unterstützt werden. Zurzeit ist in den eidgenössischen Räten das Kulturförderungsgesetz in Beratung. Mehrere Kantone, so auch der Kanton Zürich, forderten in ihren Stellungnahmen nachdrücklich, dass der Bund ausgewählte, von den Kantonen subventionierte «Leuchttürme», d. h. Kulturinstitutionen und -programme von nationaler und internationaler Ausstrahlung, finanziell unterstütze. Das Eidgenössische Departement des Innern und das Bundesamt für Kultur lehnten dieses Begehren ebenso deutlich ab und verwiesen dabei auf die Bundesverfassung, gemäss welcher in ers- ter Linie die Kantone für die Förderung der Kultur zuständig seien und bestanden auf der entsprechende Aufgabenteilung. So wird in der Bot- schaft des Bundesrates zum Kulturförderungsgesetz eine Beteiligung an diesen Institutionen explizit ausgeschlossen. Mit derselben Begrün- dung will der Bund künftig auch keine Werkbeiträge an Künstlerinnen und Künstler mehr ausrichten. Gemäss dieser von der Bundesverwaltung mit so viel Bestimmtheit vertretenen Aufgabenteilung gehört das Landesmuseum eindeutig in den Bereich des Bundes. So erstaunt es, dass ausgerechnet der vom Bund nicht gerade zuvorkommend behandelte Kanton Zürich aus sei- nen knapp bemessenen Mitteln des Freien Kulturkredites, das Landes- museum unterstützen will. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung der folgen- den Fragen:
Erwägungen
1. Aus welchen Gründen will der Kanton Zürich das Landesmuseum mit einem Betriebsbeitrag unterstützen?
2. Wie hoch soll dieser vorgesehene jährliche Betriebsbeitrag sein?
3. Wird das Landesmuseum auch von anderen Kantonen mit einem Betriebsbeitrag unterstützt?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Läubli, Affoltern a. A., wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Kanton werden derzeit keine Betriebsbeiträge zur Unterstützung des Landesmuseums entrichtet. Von 2005 an wurde im Hinblick auf die bereits im damaligen Zeit- punkt zur Debatte stehende Überführung des Landesmuseums in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, wie sie nunmehr im Entwurf zum Bundesgesetz über die Museen und Samm- lungen des Bundes vorgesehen ist, ein Betrag in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan aufgenommen. Dem Landesmuseum wurde anlässlich seiner Gründung ein Grundstock an Sammlungsgut geschenkt, das aus der Zürcher Geschichte stammt, womit das Landes- museum eigentlich auch noch die Funktion eines Zürcher Kantonal- museums hat. Die im Falle der Verselbstständigung des Landesmuseums erwogene Beitragsleistung würde dessen gleichzeitige Funktion als kantonales historisches Museum fördern und stärken. Zu Frage 2: Um die Möglichkeit einer im Falle einer Verselbstständigung erwo- genen Beitragsleistung offenzuhalten, wurde erstmals im Budget 2009 ein Betrag von Fr. 300 000 eingestellt. Damit ist freilich noch kein Betriebsbeitrag, sondern lediglich der oberste Rahmen für eine mög- liche Beitragsleistung festgelegt. Zu Frage 3: Zurzeit leistet auch kein anderer Kanton einen Betriebsbeitrag an das Landesmuseum.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regie- rungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi