RRB Nr. 173/2021
Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr, Normkonzept
24 da favrer 2021German3 min
Source zh.ch
Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr, Normkonzept
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021
173. Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr «DigiLex» (Normkonzept)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 390/2018 die Strategie Digi- tale Verwaltung 2018–2023 festgelegt und zu deren Umsetzung ein Im- pulsprogramm genehmigt. Eines der Vorhaben im Impulsprogramm ist das Projekt IP2.1 Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäfts- verkehr «DigiLex». Die Staatskanzlei hat unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern im Auftrag des Regierungsrates ein Vorprojekt durchgeführt, um den Handlungsbedarf abzuklären und Regelungsthe- men hinsichtlich einer gesetzlichen Grundlage zu identifizieren. Im Rah- men dieses Vorprojekts wurde 2019 ein Bericht erstellt, in dem u. a. zu regelnde Eckwerte umrissen sind (Bericht zum Vorprojekt IP2.1, Gesetz- liche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr «DigiLex», nach- folgend zitiert: Vorbericht). Mit Beschluss Nr. 1151/2019 hat der Regie- rungsrat die Staatskanzlei beauftragt, unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern auf der Grundlage des Vorberichts ein Rechtset- zungsprojekt durchzuführen. Im Rahmen dieses Rechtsetzungsprojekts sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, medien- bruchfreien elektronischen Behördenverkehr im Kanton Zürich geschaf- fen werden. Der entsprechende Projektauftrag wurde von der Staatsschrei- berin erteilt. Die im Vorbericht aufgeführten Regelungsthemen wurden von einem Projektteam, bestehend aus der Projektleitung (Abteilung Digitale Ver- waltung und E-Government der Staatskanzlei [DVE]) und aus juristischen Fachspezialistinnen und -spezialisten der Staatskanzlei und der Direk- tion der Justiz und des Innern, weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Ge- stützt auf diese Arbeiten wurde das Normkonzept unter der Federfüh- rung der juristischen Projektleitung erstellt. Das Normkonzept wurde durch den Projektausschuss, bestehend aus dem Chef Rechtsdienst, Staatskanzlei, der Leiterin des Gesetzgebungsdienstes, Direktion der Jus- tiz und des Innern, sowie der Leiterin ad interim der Abteilung DVE, positiv beurteilt und von der Projektauftraggeberin (Staatsschreiberin)
genehmigt. Der Projektausschuss wurde fachlich von den Professoren Dr. Florent Thouvenin und Dr. Andreas Glaser (Universität Zürich) so- wie Professorin Dr. Nadja Braun Binder (Universität Basel) beraten. Das Gremium «Steuerung Digitale Verwaltung und IKT» (SDI) hat das Norm- konzept sodann am 2. Februar 2021 zuhanden des Regierungsrates vor- beraten und diesem zugestimmt.
B. Normkonzept: Eckpunkte und Fazit Fazit des Normkonzepts ist, dass für die Zielerreichung von «DigiLex» eine Anpassung der allgemeinen Verfahrensrechtskodifikation mittels Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (LS 175.2) verbunden mit dem Erlass einer neuen Verordnung notwendig ist. Für die Regelung auf Gesetzesebene stehen dabei folgende Grundsätze im Vordergrund: Verpflichtung zum internen elektronischen Geschäfts- verkehr, die grundsätzliche Zulässigkeit von elektronischen Eingaben an Behörden und von elektronischen Zustellungen seitens Behörden, die elektronische Erfüllung der Unterschriftserfordernis (qualifizierte elek- tronische Signatur bzw. dazu äquivalente Verfahren), Grundsätze der Frist- wahrung bei elektronischer Eingabe bzw. Zustellung und die Zulässigkeit der elektronischen Akteneinsicht. Auf Verordnungsebene sind demgegen- über Regelungen eher technischer und organisatorischer Art zu erlassen, so namentlich zur Art und Weise der Übermittlung, darunter insbeson- dere der zulässigen Orte und Dateiformate von Eingaben sowie der Er- stellung und Führung von erforderlichen Verzeichnissen, zur Verwendung von elektronischen Signaturen und Siegeln, zur Quittierung von Einga- ben, zu den Modalitäten der elektronischen Zustellung von Verfügungen sowie der elektronischen Akteneinsicht.
Auf Antrag der Staatskanzlei und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Normkonzept «Rechtliche Grundlagen für elektronischen Ge- schäftsverkehr» (DigiLex) wird zugestimmt.
II. Die Staatskanzlei wird beauftragt, unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern dem Regierungsrat einen Entwurf zu einer Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sowie einer neuen Ver- ordnung im Sinne des Normkonzepts zu unterbreiten.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli