Veterinäramt, Neubau Heimtiereinrichtung Bülach, neue Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2010
1761. Veterinäramt (Neubau Heimtiereinrichtung Bülach)
Erwägungen
Das Veterinäramt muss im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzgesetzes des Bundes (TSchG) und der Sicherheitsvorschriften des neuen Hunde- gesetzes (HuG) regelmässig Hunde und Katzen sowie vereinzelt auch Kleinsäuger, Vögel und Reptilien beschlagnahmen und in geeigneten Tierheimen versorgen. Neben einzelnen Tieren müssen gelegentlich auch ganze Tierbestände untergebracht werden, bis das jeweilige Rechtsver- fahren abgeschlossen ist. Der Kanton muss zudem den Bund bei der Unterbringung von Tieren unterstützen, die mit dem Flugzeug am Flug- hafen Zürich eintreffen und nicht weitertransportiert werden können. Für die Unterbringung der beschlagnahmten Tiere stützte sich das Veterinäramt bisher auf private Anbieter. Allerdings unterliegt sowohl die Zahl der unterzubringenden Tiere als auch die Zeitspanne, während der sie beherbergt werden müssen, grossen Schwankungen. Im Durch- schnitt sind 10 bis 20 Hunde, 5 bis 10 Katzen und 10 andere Heimtiere im Auftrag des Veterinäramtes in privaten Tierheimen untergebracht. Die Hunde verbleiben dort durchschnittlich während zehn Wochen. Die Suche nach tierschutzkonformen und sicheren Heimplätzen wird immer schwieriger und aufwendiger. Es ist zudem mit einer weiteren Verknappung des Angebotes zu rechnen, da gemäss Tierschutzverord- nung bis zum 1. September 2013 rund 80% aller Hunde- und Katzen- einrichtungen an neue Mindestabmessungen angepasst werden müssen. Dies dürfte sowohl zu einer deutlichen Verringerung der Platzzahl in den einzelnen Heimen als auch ganz allgemein der Anzahl Tierheime führen. Gemäss den oben erwähnten gesetzlichen Vorgaben muss das Veteri- näramt unverzüglich einschreiten, wenn ein Tier vernachlässigt oder unter völlig ungeeigneten Bedingungen gehalten wird (Art. 24 TSchG) oder wenn ein Hund ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Mensch und Tier darstellt (§ 19 HuG). Dies ist aufgrund fehlender Tierheimplätze heute nicht immer möglich. Zur Sicherstellung einer ausreichenden Kapazität an geeigneten Heimplätzen ist daher eine neue, durch das Veterinäramt geleitete Heimtiereinrichtung zu erstellen. Als geeigneter Standort wurde ein Grundstück auf dem Areal der Kaserne Bülach ermittelt. Das Grundstück kann im Baurecht übernommen werden. Am Standort der Heimtieranlage werden auch die nötigen Räumlichkeiten für den ab 2012 bereitzustellenden Stützpunkt der regionalen Amtstier- ärztinnen und -ärzte geschaffen (RRB Nr. 952/2010).
Das Hochbauamt hat durch das Architekturbüro Lubicz, Zumikon, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Es sieht einen 30 Meter langen, eingeschossigen Längstrakt und einen Kopfbau vor. Der durch einen Mittelkorridor erschlossene Längstrakt dient der Unter- bringung der Tiere; er umfasst 16 Hundeboxen mit Einzelauslauf, drei Räume für verschiedene Tierarten, ein Hundebad und einen Pflege- raum für Kleintiere. Südseitig sind drei Gruppenausläufe für Hunde vorgesehen. Der Kopfbau nimmt die übrigen für den Betrieb erforder- lichen Räume auf: Im Erdgeschoss befinden sich das Tierheimbüro, das amtstierärztliche Büro, ein Untersuchungszimmer, ein Multifunktions- raum und die Futterküche. Im Untergeschoss sind ein Raum für exoti- sche Tiere, die Werkstatt und weitere Nebenräume untergebracht. Die Kosten der Massnahme betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom September 2008 Fr. 2 620 000 (Kostenstand 1. April 2010, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: Grundstück Fr. 9 000 Vorbereitungsarbeiten Fr. 122 500 Gebäude Fr. 1 879 200 Umgebung Fr. 399 000 Ausstattung Fr. 77 500 Baunebenkosten Fr. 11 100 Reserve (rund 5%) Fr. 121 700 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) Fr. 2 620 000
Davon entfallen rund Fr. 262 000 auf den amtstierärztlichen Stützpunkt. Der Baurechtsvertrag wird über eine Laufzeit von 20 Jahren abge- schlossen. Das Gebäude ist innerhalb dieser 20 Jahre abzuschreiben. Auf dieser Grundlage errechnen sich gemäss IPSAS die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag % Fr. Fr. % Fr. Konto 5040 1 00000 39,5% 1 033 900 15 500 5% 51 700 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5040 2 00000 15,8% 414 000 6 200 5% 20 700 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5040 3 00000 24,6% 645 600 9 700 5% 32 300 Hochbauten Ausbau Konto 5040 4 00000 17,1% 449 000 6 700 5% 22 500 Hochbauten Installationen Konto 5069 0 00000 3,0% 77 500 1 200 10% 7 800 Anschaffung Mobilien Total 100% 2 620 000 39 300 135 000 (einschl. MWSt 7,6%) Total 2 620 000 Total 174 300
Gemäss Entwurf des Baurechtsvertrages beträgt der Baurechtszins Fr. 14 800 p. a. Er wird jährlich der Teuerung angepasst. Je nach Auslastung und Belegung ist mit Betriebskosten bis zu Fr. 450 000 pro Jahr zu rechnen. Die Finanzierung erfolgt im Wesent- lichen durch Überbindung der Unterbringungskosten an die verursa- chenden Tierhalterinnen und Tierhalter bzw. die Auftraggeber (Bund, andere Kantone) und durch Einnahmen aus der Hundeabgabe. Perso- nelle Folgekosten entstehen nicht, da der Betrieb des Tierheimes per Leistungsauftrag an einen externen Betreiber vergeben wird. Darüber hinaus entfällt die sonst nötige Zumiete für den regionalen amtstier- ärztlichen Stützpunkt. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 1788/2008 mit geschätzten Kosten von Fr. 1 345 000 genehmigt. Die Mehrkosten ergeben sich aus der 2008 in Kraft getretenen Änderung der Tierschutz- verordnung. Sie erforderten die Erhöhung der Aufnahmekapazität und brachten neue Mindestnormen für die Grösse der Boxen. Zudem wurde der Stützpunkt für die regionalen Amtstierärztinnen und -ärzte zusätzlich in das Projekt aufgenommen. Für das Vorhaben ist gestützt auf das Tierschutzgesetz und das Hunde- gesetz eine Ausgabe von Fr. 2 620 000 zu bewilligen. Es handelt sich um eine neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG). Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6130.5040, Hochbauten. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwick- lungs- und Finanzplan (KEF) 2011–2014 mit Fr. 2 000 000 für das Jahr 2011 und Fr. 620 000 für das Jahr 2012 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für den Neubau einer Heimtiereinrichtung des Veterinäramtes in Bülach wird eine neue Ausgabe von Fr. 2 620 000 (Kostenstand 1. April 2010) bewilligt. Dieser Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Entwicklung des Zürcher Baukostenindexes.
II. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 6100, Aufsicht und Bewilligungen im Gesundheits- wesen.
III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi